Rechtsprechung
LG Hamburg, 24.08.2007 - 308 O 245/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Störerhaftung ohne Kenntnis? - Der Internet-Forenbetreiber ist rechtlich wie tatsächlichin die Lage versetzt wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungendurch Dritte zu treffen.
- Telemedicus
Haftung des Forenbetreibers auch ohne Kenntnis
- Telemedicus
Haftung des Forenbetreibers auch ohne Kenntnis
- aufrecht.de
Auch ohne Kenntnis haftet der Betreiber eines Internetforums auf Unterlassung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- foren-und-recht.de
- kanzlei.biz
Betreiber eines Forums haftet für Uploads von Bildern
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- info-it-recht.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Forum-Betreiber haftet für urheberrechtswidrige Bilder-Uploads auch ohne Kenntnis
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Forum-Betreiber haftet für urheberrechtswidrige Bilder-Uploads auch ohne Kenntnis
- bonell-collegen.de (Kurzinformation)
Mitstörerhaftung des Forum-Betreibers für rechtswidrige Bilder-Uploads
- dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)
Mitstörerhaftung des Forum-Betreibers für rechtswidrige Bilder-Uploads
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Haftung des Betreibers eines Internetforums für urheberrechtswidrige Bilderuploads
- anwaltskanzlei-online.de (Zusammenfassung)
Haftung eines Forenbetreibers für eine Urheberrechtsverletzung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Vorsicht: Abmahnwelle droht! Betreiber von Foren und Portalen haften für urheberrechtswidrige Bilder-Uploads
- beck.de (Leitsatz)
Haftung des Forenbetreibers
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mitstörerhaftung des Forum-Betreibers für rechtswidrige Bilder-Uploads
- 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 20.9.2007)
§ 10 TMG
Forenhaftung auch für Bilder
Besprechungen u.ä. (3)
- retosphere.de (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Forenbetreibers ohne Kenntnis (Reto Mantz; MMR 2007, 728)
- dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)
Mitstörerhaftung des Forum-Betreibers für rechtswidrige Bilder-Uploads
- 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 20.9.2007)
§ 10 TMG
Forenhaftung auch für Bilder
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.08.2007 - 308 O 245/07
- OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07
Papierfundstellen
- MMR 2007, 726
- MMR 2007, 727
- MIR 2007, Dok. 335
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2007 - 308 O 245/07
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2004, 860, 864 - Störerhaftung des Internetauktionshauses bei Fremdversteigerungen - m. w. N.), wobei sich die Art und der Umfang der gebotenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen nach Treu und Glauben bestimmen (…von Wolff in Wandtke/Bullinger, UrhG, 2. Auflage 2006, § 97 Rn. 15).Wie sich aus § 7 II TMG und dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelung ergibt, betrifft § 10 TMG lediglich die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung (BGHZ 158, 236 (246ff.) = GRUR 2004, 860 = NJW 2004, 3102 zu § 11 S. 1 TDG).
Unterlassungsansprüche bleiben von dieser Vorschrift - ebenso wie auch schon von §§ 8, 11 TDG bzw. § 5 I bis III TDG a.F. - unberührt (BGHZ 158, 236 (248) = GRUR 2004, 860 = NJW 2004, 3102).".
Gemäß Art. 14 Abs. 3 der Richtlinie 2000/31/EG - eine entsprechende Regelung befindet sich auch in Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 2000/31/EG betreffend den Dienst der sog. Reinen Durchleitung - müssen also Unterlassungsansprüche auch nach dieser Richtlinie nicht von dem in dieser Vorschrift formulierten Haftungsprivileg erfasst sein (vgl. BGH GRUR 2004, 860, 863 - Störerhaftung des Internetauktionshauses bei Fremdversteigerungen).
- OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06
Keine Störerhaftung des Forenbetreibers
Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2007 - 308 O 245/07
Eine Abwägung unter Berücksichtigung der betroffenen Rechtsgüter, des zu betreibenden Aufwandes und des zu erwartenden Erfolges (vgl. hierzu allgemein OLG Düsseldorf MMR 2006, 618, 620) führt vorliegend nicht zu einem anderen Ergebnis. - BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2007 - 308 O 245/07
Auch in seinem Urteil vom 19. April 2007 (BGH GRUR 2007, 708 - Internet-Versteigerung II) hat der Bundesgerichtshof erneut erkannt, dass die Haftungsprivilegierungen des § 10 TMG nicht den Anspruch auf Unterlassung markenrechtlicher Verletzungshandlungen erfassen.
- BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02
Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist
Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2007 - 308 O 245/07
Adäquat ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen (BGH NJW 2005, 1420, 1421 m. w. N.). - BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81
Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen …
Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2007 - 308 O 245/07
So hat sich auch die Verpflichtung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen zu halten (BGH GRUR 1984, 54, 55 - Kopierläden). - BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Störerhaftung von Forenbetreibern
Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2007 - 308 O 245/07
In seinem Urteil vom 27. März 2007 (BGH GRUR 2007, 724, 725 - Meinungsforum) hat der Bundesgerichtshof in einer äußerungsrechtlichen Sache ausgeführt:.
- LG Bochum, 23.01.2019 - 13 O 1/19
Versandhandel mit alkoholischen Getränken, Jugendschutz
Das Merkmal "in der Öffentlichkeit" ist erfüllt, wenn die Ware für eine Mehrzahl von Personen, die nicht durch persönliche Beziehungen untereinander oder mit den Anbietern verbunden sind, zugänglich ist (vgl. Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz "Anlage 1: Rechtsauffassung und Praxishinweise der Obersten Landesjugendbehörden zum (Online)-Versandhandel gemäß dem Jugendschutzgesetz Ziff. 6.1.) Beim Internet handelt es sich um einen virtuellen "öffentlichen Raum", der einer Mehrzahl von Personen zugänglich ist (vgl. Liesching, Anmerkung zum Beschluss des LG Koblenz vom 13.08.2007, MMR 2007, 726). - LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09
Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine …
LG Hamburg 308 O 245/07 (BeckRS 2008 14687), bei der wiederum eine Homepage mit Kochrezepten Gegenstand war, von der ein Foto entnommen war und wobei der Streitwert noch mit 6.000,00 Euro angesetzt wurde.