Rechtsprechung
   LG Hamburg, 26.07.2006 - 308 O 407/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,635
LG Hamburg, 26.07.2006 - 308 O 407/06 (https://dejure.org/2006,635)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.07.2006 - 308 O 407/06 (https://dejure.org/2006,635)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 308 O 407/06 (https://dejure.org/2006,635)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Die Verwendung einer ungeschützten WLAN-Verbindung für den Zugang zum Internet birgt die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von Dritten, die die Verbindung nutzen, Rechtsverletzungen begangen werden. Dies löst Prüfungs- und gegebenenfalls Handlungspflichten ...

  • openjur.de

    §§ 85, 97 UrhG

  • LawCommunity.de

    Störerhaftung bei ungesichertem Funknetz

  • Telemedicus

    Haftung des Anschlussinhabers für ungeschütztes WLAN

  • Telemedicus

    Haftung des Anschlussinhabers für ungeschütztes WLAN

  • wb-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Filesharing: W-LAN Betreiber haftet als Störer

  • JurPC

    Störerhaftung bei Nutzung einer WLAN-Verbindung im Rahmen des Filesharing

  • aufrecht.de

    Störerhaftung bei offenem WLAN

  • retosphere.de (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Störerhaftung bei ungesichertem Funknetz (Reto Mantz; MMR 2006, 763)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Es besteht ein Anspruch auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung von Musikaufnahmen in einem Filesharingsystem; Anspruch auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung von Musikaufnahmen in einem Filesharingsystem; Voraussetzungen der Störerhaftung im ...

  • Kanzlei Flick

    § 1004 BGB
    Haftung für privates WLAN

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 19a, 85 Abs. 1, 97 UrhG

  • info-it-recht.de

    Bei einer drahtlosen Internetverbindung (W-LAN) muss der Inhaber für die Sicherung (Verschlüsselung) Sorge tragen, sonst verstößt er gegen zumutbare Prüfungspflichten

  • schmieder-wehlauch.de

    Der Betreiber eines "offenen" WLANs haftet als Störer

  • dennispeter.com PDF

    Unverschlüsseltes WLAN kann teuer werden!

  • sewoma.de

    Störerhaftung bei offenem WLAN

  • 1arechtsanwaelte.de PDF
  • rechtswerk.de PDF
  • kanzlei.biz

    WLan-Nutzer haftet für Rechtsverletzungen durch Dritte

  • uni-tuebingen.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97 UrhG
    Filesharing im offenen WLAN - Haftet der Anschlussinhaber immer?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet für offenes WLAN

  • heise.de (Pressebericht)

    Haftung von Betreibern eines offenen WLAN für über seinen Zugang begangene Rechtsverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Abmahnrisiko ungesichertes WLAN-Netzwerk

  • beck.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung bei unverschlüsseltem WLAN

  • beck.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung bei unverschlüsseltem WLAN

  • beck.de (Leitsatz)

    Störerhaftung bei ungesichertem Funknetz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung erhalten? Mitstörerhaftung bei WLAN Netzwerken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

Besprechungen u.ä. (7)

  • retosphere.de (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Störerhaftung bei ungesichertem Funknetz (Reto Mantz; MMR 2006, 763)

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unverschlüsseltes WLAN - Störerhaftung

  • streifler.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Anschlussinhabers bei Missbrauch seines WLAN durch einen Dritten

  • internetrecht-rostock.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Haftung bei Tauschbörsennutzung durch ungesichertes WLAN selbst bei ausgeschaltetem Computer?

  • streifler.de (Entscheidungsanmerkung)

    Haftung des Anschlussinhabers bei Missbrauch seines WLAN durch einen Dritten

  • dr-schulte.de (Entscheidungsanmerkung)

    Wireless-Netzwerk (WLANs) - Unkalkulierbares Risiko

  • it-recht-kanzlei.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Haftung beim ungeschützten WLAN? - Leserfragen und Antworten

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 763
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81

    Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen

    Auszug aus LG Hamburg, 26.07.2006 - 308 O 407/06
    So hat sich auch die Verpflichtung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen zu halten (BGH GRUR 1984, S. 54/55 - Kopierläden).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 26.07.2006 - 308 O 407/06
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2004, S. 860 ff. (S. 864) - Störerhaftung des Internetaktionshauses bei Fremdversteigerungen - m. w. N.), wobei sich die Art und der Umfang der gebotenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen nach Treu und Glauben bestimmen (von Wolff in Wandtke/Bullinger, a.a. O., § 97 Rn. 15).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Hamburg, 26.07.2006 - 308 O 407/06
    Adäquat ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen (BGH NJW 2005, S. 1420 ff. (S. 1421 m. w. N.)).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Auch die Benutzung eines ungeschützten W-LAN durch Dritte steht vorliegend nicht in Rede (dazu etwa LG Hamburg, MMR 2006, 763; LG Mannheim, MMR 2007, 537).
  • LG Frankfurt/Main, 22.02.2007 - 3 O 771/06

    Mitstörerhaftung des WLAN-Betreibers

    Das löst Prüfungs- und ggf. Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit der Rechtsverletzung vorzubeugen (vgl. Urteil LG Hamburg vom 26.07.2006 - Az. 308 O 407/06 - von der Klägerin vorgelegt als Anl. ASt 11).
  • LG Braunschweig, 04.08.2008 - 9 O 1990/08
    Das löst Prüfungs- und ggf. Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit der Rechtsverletzung vorzubeugen (vgl. Urteil LG Hamburg vom 26.07.2006 - Az. 308 O 407/06 ).
  • LG Frankfurt/Main, 22.02.2007 - 23 O 771/06
    Das löst Prüfungs- und ggf. Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit der Rechtsverletzung vorzubeugen [vgl. Urteil LG Hamburg vom 26.07.2006 - Az. 308 O 407/06 - von der Klägerin vorgelegt als Anl. Ast ll].
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