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   LG Hamburg, 10.12.2004 - 308 O 501/04   

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https://dejure.org/2004,13047
LG Hamburg, 10.12.2004 - 308 O 501/04 (https://dejure.org/2004,13047)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2004 - 308 O 501/04 (https://dejure.org/2004,13047)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 308 O 501/04 (https://dejure.org/2004,13047)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Nutzung eines Musikwerks als Ruftonmelodie; Recht der Gestattung einer Umgestaltung des Werks zu einem Rufton durch Dritte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 14, 16, 19a, 23, 97 Abs. 1 UrhG

  • mehrwertdiensteundrecht.de (Kurzinformation/Volltext)

    Klingeltöne und Urheberrecht I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klingeltöne und Urheberrecht II

  • law-blog.de (Kurzinformation)

    Rechte zur Benutzung als Handy-Klingelton

Papierfundstellen

  • ZUM 2005, 485
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95

    Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung;

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2004 - 308 O 501/04
    Dabei bedarf es hier keiner Beantwortung der Frage, ob die ... generell nur das Recht am Originalwerk wahrnimmt (so wohl BGH GRUR 1998, 376, 379 - "Coverversion"), oder ob sie nach einer vom Urheber gestatteten Veröffentlichung einer Ruftonversion auch die Rechte an dieser Version wahrnimmt, wie es entsprechend der Auffassung der Antragsgegnerin zu 1) für eine Coverversion bejaht wird (Hertin in Festschrift für Wilhelm Nordemann, S. 35, 39 f), und dann auch insoweit ein Abschlusszwang besteht.
  • OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06

    Urheberrechtsschutz: Verwendung eines Musikstücks als Handy-Klingelton

    In einem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren erwirkten die Kläger am 2.9.2004 ein Verbot des Landgerichts Hamburg (Az. 308 O 501/04) wegen der Nutzung von Melodien und/oder Werkteilen des streitgegenständlichen Musikwerks "R.' On Heaven's Floor" als Handyklingelton, das durch Urteil vom 10.12.2004 mit einer Maßgabe hinsichtlich der untersagten Handlungen bestätigt wurde.

    Das Parallelverfahren zum Az. 5 U 162/06 (308 O 514/05) sowie die beiden vorangegangenen Verfügungsverfahren 308 O 501/04 und 308 O 503/04 sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

  • LG Hamburg, 10.03.2006 - 308 O 514/05

    Die Parteien streiten über die Berechtigung der Beklagten, ein Musikwerk als

    308 O 501/04 fort.
  • LG Hamburg, 13.07.2005 - 308 O 378/05

    Urheberrechtlicher Schutz gegen die Verwendung von geschützten Melodien durch

    Wie die erkennende Kammer bereits in Bezug auf den GEMA-Berechtigungsvertrag 2002 im Einzelnen ausgeführt hat (z.B. Urteil vom 10.12.2004, Az.: 308 O 501/04, ZUM 2005, 485, 487 [LG Hamburg 10.12.2004 - 308 O 501/04] ; Urteil vom 18.03.2005, Az.: 308 O 390/04, ZUM 2005, 483, 484) [LG Hamburg 18.03.2005 - 308 O 390/04] , ist der GEMA in diesem Berechtigungsvertrag mit dem Recht zur Nutzung des Werks "als Ruftonmelodie" nicht das Recht eingeräumt worden, Dritten auch die Umgestaltung des Werks zu einem Rufton zu gestatten.
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