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LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 14/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 97a Abs 1 S 2 UrhG, § 3 ZPO, § 48 Abs 1 GKG
Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten dem Grunde und der Höhe nach - internetrechtsiegen.de
Angebot eines Bootlegs in einem Internetauktionshaus - Abmahnkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 06.06.2013 - 36a C 23/12
- LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 14/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 22.01.2013 - 5 W 5/13
Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung bei ungenehmigter …
Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 14/13
Der von dem Amtsgericht angeführte Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22.01.2013 (Az. 5 W 5/13) zu der Nutzung von Lichtbildern im Rahmen eines eBay-Angebots zur Bewerbung des angebotenen Produkts sei nicht vergleichbar und könne auf vorliegenden Fall nicht übertragen werden.Der von dem Amtsgericht herangezogene Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22.01.2013 (Az.: 5 W 5/13) steht der Streitwertfestsetzung nicht entgegen.
- OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 25 W 77/03
Streitwertbemessung: Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen …
Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 14/13
Dabei ist insbesondere auf die Bedeutung des verletzten Rechts sowie die Intensität des Angriffes abzustellen (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2004, 344). - OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11
Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der …
Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 14/13
Die Kammer schließt sich auch nicht den vom Amtsgericht zitierten Ausführungen des OLG Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011, Az. 2 W 92/11) an, wonach ein erhöhter Streitwert für den Unterlassungsanspruch nicht im Interesse des Urhebers liege, sondern diesen beschwere, weil er die Gefahr erhöhe, dass der Verletzte - sofern der Verletzer nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfüge - selbst die Kosten zu tragen habe.
- AG Hamburg, 18.02.2016 - 25b C 342/15
Verschuldensunabhängige Täterhaftung des Medienhändlers durch Verbreitung nicht …
Das Gericht orientiert sich dabei am Streitwertgefüge des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 02. Juni 2015 - 5 W 35/15; Beschluss vom 30. Oktober 2014 -5 W 118/13) sowie des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 07. April 2015 - 308 O 135/15; Urteil vom 06. Dezember 2013 - 308 S 14/13; Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 310 O 394/14; Urteil vom 06. Dezember 2013 - 308 S 23/13; Urteil vom 06. Dezember 2013 - 308 S 24/13). - AG Erfurt, 17.08.2016 - 5 C 2572/15
Urheberrechtsverletzung durch Tonträgerverkauf im Internet
Soweit die Klägerin diesbezüglich jedoch einen Wert von 15.000,00 EUR zugrunde legen will, muss zunächst darauf hingewiesen werden, dass die von ihr als Anlage zum Schriftsatz vom 20.04.2016 beigefügten Entscheidungen bei "Bootlegs/Raubkopien" lediglich einen Streitwert von 10.000,00 EUR angenommen haben; einzig in dem Verfahren 308 S 14/13 hat das Landgericht Hamburg einen Streitwert von 15.000,00 EUR zugrunde gelegt.