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LG Hamburg, 13.09.2017 - 309 S 127/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Art 7 EGV 261/2004, Art 5 Abs 3 EGV 261/2004
Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung wegen Annulierung des Fluges, Streik der Mitarbeiter der Flugsicherheitskontrolle - reise-recht-wiki.de
Entschädigung beim Streik der Mitarbeiter der Flugsicherheitskontrolle
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 16.10.2015 - 13 C 50/15
- LG Hamburg, 13.09.2017 - 309 S 127/15
- BGH, 04.09.2018 - X ZR 111/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2017 - 309 S 127/15
Als "außergewöhnlich" in diesem Sinne können solche Umstände daher nur dann angesehen werden, wenn sie ein Vorkommnis betreffen, das wie die im 14. Erwägungsgrund der Verordnung aufgezählten nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens ist und aufgrund seiner Natur oder Ursache von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07). - BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung …
Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2017 - 309 S 127/15
Dementsprechend geht auch der BGH ohne Weiteres davon aus, dass die Sicherheitskontrollen zu den betriebswesentlichen Aufgaben eines Luftfahrtunternehmens zählen (vgl. BGH, Urteil vom 21.08.2012, X ZR 138/11, Rn. 19).