Rechtsprechung
LG Hamburg, 11.05.2009 - 309 S 21/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- autokaufrecht.info
Ersatzfahrzeug statt Nutzungsausfallentschädigung
- openjur.de
Gewährleistung beim Fahrzeugkauf: Schadensersatzanspruch bei Lieferung eines mängelbehafteten Fahrzeugs
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Nutzungsausfallsentschädigung während Instandsetzung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Neuer Range Rover mit defektem Turbolader - Autohändler bietet Ersatzwagen während der Reparatur an: kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 09.01.2009 - 318C C 203/08
- LG Hamburg, 20.03.2009 - 309 S 21/09
- LG Hamburg, 11.05.2009 - 309 S 21/09
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3660
- NZV 2010, 210
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87
Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...
Auszug aus LG Hamburg, 11.05.2009 - 309 S 21/09
Voraussetzung ist mithin ein Eingriff in die Sachsubstanz, sodass die bloße Vorenthaltung des Besitzes oder die verspätete Lieferung einer geschuldeten Sache kein Wahlrecht auslöst ( MünchKomm-BGB / Oetker, a.; a.; O., § 249 Rn . 396; BGHZ 104, 6 [16]).
Rechtsprechung
LG Hamburg, 20.03.2009 - 309 S 21/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Bestehen eines Wahlrechts zwischen Naturalrestitution und Schadensersatz gem. § 249 Abs. 2 BGB bei Vorliegen eines Mängelgewährleistungsanspruchs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 09.01.2009 - 318C C 203/08
- LG Hamburg, 20.03.2009 - 309 S 21/09
- LG Hamburg, 11.05.2009 - 309 S 21/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87
Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...
Auszug aus LG Hamburg, 20.03.2009 - 309 S 21/09
Voraussetzung ist mithin ein Eingriff in die Sachsubstanz, sodass die bloße Vorenthaltung des Besitzes oder die verspätete Lieferung einer geschuldeten Sache kein Wahlrecht auslöst (…Münchener Kommentar, a.a.O., § 249 Rn 396; BGHZ 104, 6, 16).