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LG Hamburg, 27.11.2014 - 309 O 37/14 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 242 BGB, § 346 BGB, § 498 BGB
Widerruf eines Darlehensvertrages: Schutzwürdiges Interesse aufgrund der Veränderung der Zinskonditionen (verneint) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 31.12.2015 - 329 O 149/15 Zutreffend ist, dass verschiedene Gerichte die Ausübung eines Widerrufsrechts als treuwidrig angesehen haben, wenn der Widerruf nicht deswegen ausgeübt wurde, weil der Verbraucher den Vertrag übereilt oder unbedacht abgeschlossen hatte, sondern weil inzwischen am Markt günstigere Kreditkonditionen zu erhalten waren oder sich die eigenen Dispositionen betreffend die mit dem Darlehen finanzierte Immobilie geändert haben (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 27.11.2014 - 309 O 37/14; Urteil vom 13.04.2015 - 322 I 73/15; LG Frankfurt, Urteil vom 28.11.2014-2-21 O 139/14).
- LG Hamburg, 22.01.2015 - 316 O 155/14
Verfristung des Widerrufs, Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung
Da es offensichtlich ist, dass die Kläger den Widerruf nur deshalb erklärt haben, um in den Genuss niedrigerer Zinsen zu kommen, könnte man die Frage aufwerfen, ob es dem Sinn und Zweck des Widerrufsrechts entspricht, Vertragstreue nur dann einzufordern, wenn die eigenen Interessen nicht beeinträchtigt werden (s.a. LG Hamburg Urteil vom 27.11.2014 309 O 37/14 BeckRS 23461) oder aber ob keine Schutzwürdigkeit der Beklagten besteht.