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   OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10   

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OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10 (https://dejure.org/2010,20959)
OLG München, Entscheidung vom 23.06.2010 - 31 AR 34/10 (https://dejure.org/2010,20959)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 31 AR 34/10 (https://dejure.org/2010,20959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung: Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts beim Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 828 Abs. 2
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 828 Abs. 2
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 1531 M 20229/10
  • AG Rosenheim - 702 M 34210/09
  • OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1218
  • Rpfleger 2011, 39
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 07.09.2004 - 15 AR 24/04

    Zwangsvollstreckung: Örtliche Zuständigkeit für den isolierten Antrag auf

    Auszug aus OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts nach § 828 Abs. 2 ZPO ist nicht die Antragstellung, sondern der durch die erste Vollstreckungshandlung gekennzeichnete Beginn der Zwangsvollstreckung, d. h. hier der Erlass des gerichtlichen Pfändungsbeschlusses (vgl. Stöber Forderungspfändung 15. Aufl. Rn. 453, 712; Wieczorek/Schütze/Lüke ZPO 3. Aufl. § 828 Rn. 17; Stein/Jonas/ Münzberg ZPO 22. Aufl. vor § 704 Rn. 112; Stein/Jonas/Brehm § 828 Rn. 8; Schuschke/Walker Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 4. Aufl. § 828 ZPO Rn. 8; abweichend Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 30. Aufl. § 828 Rn.3, wo unter Hinweis auf OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 553 auf die Antragstellung abgestellt wird; OLG Karlsruhe hat jedoch fälschlich den Beginn der Zwangsvollstreckung mit der Antragstellung gleichgesetzt, vgl. auch Thoma/Putzo/Hüßtege Vorbem. § 704 Rn. 28).

    Mit Erlass (nicht erst mit Zustellung, vgl. BGHZ 25, 60; RGZ 12, 379; 65, 376; 67, 311) des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses tritt eine Zuständigkeitsverfestigung in der Weise ein, dass ein nachfolgender Wohnsitzwechsel des Schuldners die einmal begründete Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für weitere gerichtliche Handlungen im selben Vollstreckungsverfahrens unberührt lässt (vgl. BGH Rpfleger 1990, 308; anders aber, wenn es sich um ein neues, selbständiges Zwangsvollstreckungsverfahren handelt, vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 553; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 828 Rn. 2).

  • BGH, 27.06.1957 - III ZR 51/56

    Urteilszustellung an Verkündungs Statt

    Auszug aus OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10
    Mit Erlass (nicht erst mit Zustellung, vgl. BGHZ 25, 60; RGZ 12, 379; 65, 376; 67, 311) des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses tritt eine Zuständigkeitsverfestigung in der Weise ein, dass ein nachfolgender Wohnsitzwechsel des Schuldners die einmal begründete Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für weitere gerichtliche Handlungen im selben Vollstreckungsverfahrens unberührt lässt (vgl. BGH Rpfleger 1990, 308; anders aber, wenn es sich um ein neues, selbständiges Zwangsvollstreckungsverfahren handelt, vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 553; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 828 Rn. 2).
  • OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99
    Auszug aus OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10
    a) Für eine "Verweisung" (§ 281 ZPO) ist in Vollstreckungsverfahren, die § 828 ZPO unterfallen, kein Raum (§ 828 Abs. 3 ZPO; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 929).
  • BGH, 08.03.1990 - I ARZ 152/90
    Auszug aus OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10
    Mit Erlass (nicht erst mit Zustellung, vgl. BGHZ 25, 60; RGZ 12, 379; 65, 376; 67, 311) des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses tritt eine Zuständigkeitsverfestigung in der Weise ein, dass ein nachfolgender Wohnsitzwechsel des Schuldners die einmal begründete Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für weitere gerichtliche Handlungen im selben Vollstreckungsverfahrens unberührt lässt (vgl. BGH Rpfleger 1990, 308; anders aber, wenn es sich um ein neues, selbständiges Zwangsvollstreckungsverfahren handelt, vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 553; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 828 Rn. 2).
  • RG, 17.10.1884 - II 327/84

    Statthaftigkeit der Widerspruchsklage gegen die Pfändung einer Forderung;

    Auszug aus OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10
    Mit Erlass (nicht erst mit Zustellung, vgl. BGHZ 25, 60; RGZ 12, 379; 65, 376; 67, 311) des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses tritt eine Zuständigkeitsverfestigung in der Weise ein, dass ein nachfolgender Wohnsitzwechsel des Schuldners die einmal begründete Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für weitere gerichtliche Handlungen im selben Vollstreckungsverfahrens unberührt lässt (vgl. BGH Rpfleger 1990, 308; anders aber, wenn es sich um ein neues, selbständiges Zwangsvollstreckungsverfahren handelt, vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 553; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 828 Rn. 2).
  • RG, 22.03.1907 - VII 36/07

    Welches Gericht ist für die Widerspruchsklage des § 771 Z.P.O. örtlich zuständig,

    Auszug aus OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10
    Mit Erlass (nicht erst mit Zustellung, vgl. BGHZ 25, 60; RGZ 12, 379; 65, 376; 67, 311) des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses tritt eine Zuständigkeitsverfestigung in der Weise ein, dass ein nachfolgender Wohnsitzwechsel des Schuldners die einmal begründete Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für weitere gerichtliche Handlungen im selben Vollstreckungsverfahrens unberührt lässt (vgl. BGH Rpfleger 1990, 308; anders aber, wenn es sich um ein neues, selbständiges Zwangsvollstreckungsverfahren handelt, vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 553; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 828 Rn. 2).
  • AG Sinsheim, 26.02.2024 - 3 M 256/23
    Demzufolge lässt ein nachfolgender Wohnsitzwechsel des Schuldners die einmal begründete Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für weitere gerichtliche Handlungen im selben Vollstreckungsverfahrens unberührt (OLG München, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 31 AR 34/10, juris Rn. 5; BeckOK ZPO/Riedel, 50. Ed. 1.9.2023, ZPO § 828 Rn. 6; Zöller/Seibel, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 828 ZPO, Rn. 2).
  • KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24

    Örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Pfändungs- und

    Allerdings ist eine Zuständigkeitsbestimmung im Vollstreckungsverfahren zulässig und zwar auch nach Inkrafttreten des § 828 Abs. 3 ZPO, der anstelle einer Verweisung die formlose Abgabe vorsieht (OLG München, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 31 AR 34/10, JurBüro 2010, 497; OLG Jena, Beschluss vom 20. August 2000, OLGR 2001, 62; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 44. Aufl. 2023, § 828 Rn. 6).

    Dass die entsprechenden Beschlüsse jeweils lediglich der Gläubigerin und nicht auch dem Schuldner bekanntgemacht worden sind, ist im Hinblick auf die Regelung in § 834 ZPO, wonach dessen Anhörung nicht vorgesehen ist, unschädlich (OLG München, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 31 AR 34/10, JurBüro 2010, 497; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, a. a. O., § 828 Rn. 6).

  • OLG Hamm, 04.06.2019 - 32 SA 38/19

    Gerichtsstandbestimmung; Vollstreckungssache; Wohnsitz; Zeitpunkt; Bestimmung der

    cc) Zudem ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts nach § 828 Abs. 2 ZPO nicht derjenige des Eingangs des Antrags, sondern der durch die erste Vollstreckungshandlung gekennzeichnete Beginn der Zwangsvollstreckung, hier also der Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (vgl. OLG München , Beschl. v. 23.06.2010 - 31 AR 34/10 - juris, Rn. 4 m.w.N.).
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