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AG Brandenburg, 05.03.2009 - 31 C 223/08 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1518
Wird zitiert von ... (3)
- VG Magdeburg, 13.05.2014 - 9 A 133/13
Umbettungsverlangen eines Grabnutzungsberechtigten
Handelt dabei z. B. ein Totenfürsorgeberechtigter entgegen des ausdrücklichen Willens des anderen, sei es bei der Grabgestaltung oder dass er gegenüber dem Friedhofsträger dessen Willen zur [sofern dies in der Satzung überhaupt vorgesehen ist bzw. der Ortsüblichkeit entspricht] gemeinsamen Grabnutzung verschweigt, so ist dies ausschließlich zwischen den Totenfürsorgeberechtigten vor den ordentlichen Gerichten zu klären (vgl. AG Brandenburg, Urt. v. 05.03.2009, 31 C 223/08, m. w. N., JURIS).Die sich aus familienrechtlichen Bindungen ergebende Totenfürsorge beinhaltet das Recht und die Pflicht, über den Leichnam zu bestimmen und über die Art der Bestattung sowie die letzte Ruhestätte einschließlich einer Umbettung zu entscheiden (vgl. AG Brandenburg, Urt. v. 05.03.2009, a. a. O.).
- VG Magdeburg, 26.08.2014 - 9 A 317/13
Bestattungsrecht: Kostenerstattungspflichtiger für "Notbestattung"
Deshalb ist der Gemeinde die „Sorge“ um die Bestattung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BestattG LSA zudem nur dann auferlegt, wenn Bestattungspflichtige nicht vorhanden, nicht bekannt oder nicht zu ermitteln sind und kein anderer die Bestattung veranlasst [ggf. zivilrechtlicher Totenfürsorgeberechtigter; vgl. VG München, Urt. v. 30.10.2008, M 12 K 08.3489; zusammenfassend AG Brandenburg, Urt. v. 05.03.2009, 31 C 223/08, m. w. N., beide JURIS]. - VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 7 K 6544/16
Gegenläufige Bestattungsaufträge gleichrangiger Bestattungspflichtiger Aussetzung …
Angesichts der sich widersprechenden Bestattungsaufträge von Kläger und Beigeladener war die Beklagte nicht verpflichtet, den Ort der Bestattung selbst zu bestimmen, sondern durfte die Hinterbliebenen auf den Zivilrechtsweg verweisen (vgl. umfassend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.11.2016 - 1 S 1663/16 - OVG NRW, Beschl. v. 01.06.2007 - 19 B 675/07 - AG Brandenburg, Urt. v. 05.03.2009 - 31 C 223/08 - jew. Juris, m.w.N.).