Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 11.04.2008 - 31 C 2456/07 - 16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- markenmagazin:recht
§ 677 BGB; § 683 Satz 1 BGB; § 670 BGB; § 257 BGB, § 97 Abs. 1 UrhG; § 15 UrhG; § 16 UrhG; § 17 UrhG
Abmahnkosten bei gefälschtem Ed Hardy T-Shirt - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Frankfurt a.M.: Bei Verstoß gegen Urheberrechte an Ed-Hardy-Produkten gilt ein Streitwert von 50.000 EUR
- stroemer.de
Ed Hardy-Plagiate
- kanzlei.biz
Ed Hardy-Plagiat
- webhosting-und-recht.de
Abmahnkosten bei Ed Hardy-Plagiaten
- rabüro.de
Zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für Abmahnung wegen Privatverkauf eines Ed-Hardy-T-Shirts auf ebay
- info-it-recht.de
Urheberrechtsverletzung Ed Hardy (Verkauf von Plagiaten) veranlasst einen Streitwert in Höhe von 50.000,00 EUR (entstehende Anwaltskosten der Abm
- internetrecht-rostock.de
Ed-Hardy-Abmahnung: Streitwert von 50.000 Euro bei Urheberrechtsabmahnung angemessen
- captain-huk.de
Zur Erstattung von Rechtsanwaltkosten aufgrund einer Abmahnung nach dem Urheberrechtgesetz
Kurzfassungen/Presse (5)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Abmahnkosten + Streitwert bei Ed Hardy-Plagiaten
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Abmahnung wegen Ed Hardy Plagiaten kann teuer werden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Ed hardy Abmahnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abmahnungen wegen Ed Hardy Plagiat
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Abmahnkosten und Streitwert bei Ed Hardy-Plagiaten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.04.2008 - 31 C 2456/07
Rechtsanwaltskosten sind als Abmahnkosten grundsätzlich über die Regelung zur Geschäftsführung ohne Auftrag erstattungsfähig [s. etwa BGHZ 52, 393 (399); BGH, GRUR 1984, 129 (131); weitere Nachweise unter Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. (2008), § 12, Rn. 1.90], wenn die Abmahnung dem Geschäftsherrn objektiv nützlich war und aus objektiver Sicht seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entsprach [s. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. (2008), § 12, Rn. 1.90]. - LG Frankfurt/Main, 23.11.2007 - 18 O 427/07
Bei Verstoß gegen Urheberrechte an Ed-Hardy-Produkten gilt ein Streitwert von …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.04.2008 - 31 C 2456/07
Der anwaltlichen Kostennote zugrunde gelegte Gegenstandswert von 50.000,00 EUR ist ebenfalls nicht zu beanstanden [s. auch LG Frankfurt am Main, Beschl. v, 23.11.2007, Az. 2-18 0 427/07]. - BGH, 22.09.1983 - I ZR 166/81
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Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.04.2008 - 31 C 2456/07
Rechtsanwaltskosten sind als Abmahnkosten grundsätzlich über die Regelung zur Geschäftsführung ohne Auftrag erstattungsfähig [s. etwa BGHZ 52, 393 (399); BGH, GRUR 1984, 129 (131); weitere Nachweise unter Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. (2008), § 12, Rn. 1.90], wenn die Abmahnung dem Geschäftsherrn objektiv nützlich war und aus objektiver Sicht seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entsprach [s. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. (2008), § 12, Rn. 1.90].