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   AG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 31 C 3478/14 (83)   

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https://dejure.org/2015,23904
AG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 31 C 3478/14 (83) (https://dejure.org/2015,23904)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.07.2015 - 31 C 3478/14 (83) (https://dejure.org/2015,23904)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 31 C 3478/14 (83) (https://dejure.org/2015,23904)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 249, 254 Abs. 2 BGB
    Zu der Frage, ob der Geschädigte aus einem Verkehrsunfall durch Veräußerung des Unfallfahrzeugs auf Basis eines von einem Sachverständigen ermittelten Restwertes gegen seine Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB verstößt, wenn er dem Schädiger bzw. seiner ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gelegenheit zur Vorlage eines höheren Restwertangebots als Schadensminderungspflicht des Geschädigten i.R.d. Veräußerung des Unfallfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensgeringhaltungspflicht des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensgeringhaltungspflicht des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Keine Wartepflicht auf Restwertangebot des Versicherers - Geschädigter darf auf Gutachten vertrauen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 1 U 128/05

    Ermittlung des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall nach den Grundsätzen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 31 C 3478/14
    Der Geschädigte müsse den Schädiger auch nicht über die beabsichtigte Veräußerung informieren (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1657 [OLG Düsseldorf 19.12.2005 - I-1 U 128/05] ).

    Begründet wird diese Rechtsauffassung damit, dass der Geschädigte, wenn er im Rahmen seiner Ersetzungsbefugnis nach § 249 Abs. 2 BGB Gebrauch macht, der Herr des Restitutionsgeschehens sei und daher selbst entscheiden können müsse, wie er mit dem beschädigten Fahrzeug verfährt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1657 [OLG Düsseldorf 19.12.2005 - I-1 U 128/05] ).

  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 31 C 3478/14
    Nach anderer Auffassung müsse der Geschädigte vor der Veräußerung des Fahrzeugs zu dem im Sachverständigengutachten angegebenen Restwert dem Schädiger keine Gelegenheit geben, ein höheres Restwertangebot vorzulegen, wenn keine Gründe ersichtlich sind, an der richtigen Bestimmung des Restwertes durch den Sachverständigen zu zweifeln (vgl. BGH NJW 1993, 1849, 1850 [BGH 06.04.1993 - VI ZR 181/92] ).
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 31 C 3478/14
    Darüber hinaus war der Kläger ebenfalls gemäß § 254 Abs. 2 BGB gehalten, sich um eine zeitnahe Beseitigung des Schadens zu bemühen, um die vom Schädiger bzw. dessen Versicherer zu zahlende Entschädigung für Nutzungsausfall, der im vorliegenden Fall unstreitig jedenfalls 59, 00 pro Tag betragen hat, zu mindern (vgl. hierzu: BGH NJW 2010, 2426, 2429 [BGH 14.04.2010 - VIII ZR 145/09] ).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 31 C 3478/14
    Dem Kläger steht auch kein Anspruch auf Zahlung fiktiver Begutachtungskosten für das angeschaffte Ersatzfahrzeug zu, da er trotz Hinweises des Gerichts mit Beschluss vom 02.02.2015 keinerlei Angaben zu dem angeschafften Fahrzeug gemacht hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, NZV 2014, 454 [OLG Frankfurt am Main 28.01.2014 - 16 U 103/13] ).
  • OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12

    Zur Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Veräußerung des

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 31 C 3478/14
    So vertritt das OLG Köln die Auffassung, dass der Geschädigte gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er das unfallbeschädigte Fahrzeug veräußert, ohne dem Schädiger bzw. der dahinterstehenden Haftpflichtversicherung unter Vorlage des eingeholten Sachverständigengutachtens Gelegenheit zu geben, ein höheres Restwertangebot zu unterbreiten (OLG Köln, NJW-RR 2013, 224 [OLG Köln 16.07.2012 - 13 U 80/12] - Leitsatz; dem folgend: LG Köln, Urteil vom 02.03.2015 - Az.: 19 O 211/14).
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