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   AG Dannenberg, 13.12.2005 - 31 C 452/05 (I)   

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https://dejure.org/2005,19963
AG Dannenberg, 13.12.2005 - 31 C 452/05 (I) (https://dejure.org/2005,19963)
AG Dannenberg, Entscheidung vom 13.12.2005 - 31 C 452/05 (I) (https://dejure.org/2005,19963)
AG Dannenberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 31 C 452/05 (I) (https://dejure.org/2005,19963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Löschen einer Bewertung bei eBay

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 567
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Koblenz, 02.04.2004 - 142 C 330/04

    Zur Zulässigkeit einer negativen Berwertung bei eBay

    Auszug aus AG Dannenberg, 13.12.2005 - 31 C 452/05
    Dass jemand sich negativ über einen Gewerbetreibenden bzw. einen Betrieb äußert, geht auch nicht über eine sozial übliche Behinderung hinaus (vgl. AG Koblenz, Urteil vom 02.04.2004, Az.: 142 C 330/04 in MMR 2004, S. 639).

    Dies ist aber schon allein aufgrund der Begrenzung des Kommentars auf 80 Zeichen gar nicht möglich (vgl. AG Koblenz, Urteil vom 02.04.2004, Az.: 142 C 330/04 in MMR 2004, S. 639).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus AG Dannenberg, 13.12.2005 - 31 C 452/05
    Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist es, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt sowie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen ( BVerfGE 90, 241, 247 [BVerfG 13.04.1994 - 1 BvR 23/94] ; NJW 2002, S. 1192, 1193).
  • AG Eggenfelden, 16.08.2004 - 1 C 196/04

    Löschung einer eBay-Bewertung

    Auszug aus AG Dannenberg, 13.12.2005 - 31 C 452/05
    Im Hinblick auf die geschilderten Äußerungen der Klägerin muß die Abwägung der widerstreitenden Interessen hierbei zu Gunsten des Beklagten ausgehen (vgl. auch AG Eggenfelden, Urteil vom 16.08.2004, Az.: 1 C 196/04 ).
  • LG Konstanz, 28.07.2004 - 11 S 31/04

    E-Commerce: Widerruf einer unwahren Tatsachenbehauptung im Bewertungssystem einer

    Auszug aus AG Dannenberg, 13.12.2005 - 31 C 452/05
    Bei der Bewertung "NIE WIEDER!" handelt es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, die dem Beweis zugänglich ist, sondern um eine Meinungsäußerung, welche durch die Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG gedeckt ist und nicht durch Mittel des Beweises auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden kann ( LG Konstanz, Urteil vom 28.07.2004, Az.: 11 S 31/04 in NJW-RR 2004, S. 1636).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus AG Dannenberg, 13.12.2005 - 31 C 452/05
    Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist es, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt sowie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen ( BVerfGE 90, 241, 247 [BVerfG 13.04.1994 - 1 BvR 23/94] ; NJW 2002, S. 1192, 1193).
  • AG Erlangen, 26.05.2004 - 1 C 457/04

    Zustimmung zur Löschung einer negativen Bewertung bei eBay

    Auszug aus AG Dannenberg, 13.12.2005 - 31 C 452/05
    Wenn nämlich mehrere Verkäufer die gleiche Ware anbieten, hat derjenige einen Nachteil, der mit einer negativen Bewertung belastet ist, weil die Käufer im Zweifel bei dem bieten, der das beste Bewertungsprofil hat (vgl. auch AG Erlangen, Urteil vom 26.05.2004, Az.: 1 C 457/04 in NJW-RR 2004, S. 3720-3721).
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