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   AG Stuttgart, 28.04.2020 - 31 C 5490/18   

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https://dejure.org/2020,12061
AG Stuttgart, 28.04.2020 - 31 C 5490/18 (https://dejure.org/2020,12061)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 28.04.2020 - 31 C 5490/18 (https://dejure.org/2020,12061)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 28. April 2020 - 31 C 5490/18 (https://dejure.org/2020,12061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mietrechtsiegen.de

    Ortsübliche Vergleichsmiete bei einem WG-Zimmer

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 134 BGB, § 558 Abs 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 5 Abs 2 WiStrG, § 287 Abs 1 S 1 ZPO
    Bewertung der Wohnfläche von Gemeinschaftsflächen bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie wird ortsübliche Vergleichsmiete eines WG-Zimmers ermittelt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Welche Miete darf man für ein WG-Zimmer verlangen?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    WG-Zimmer und die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete eines WG-Zimmers ermittelt? (IMR 2020, 321)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03

    Begriff de Ausnutzung eines geringen Angebots; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus AG Stuttgart, 28.04.2020 - 31 C 5490/18
    a) Zutreffend geht der Kläger zwar davon aus, dass dem Mieter ein Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zustehen kann, soweit die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % übersteigt und sich der Vermieter diese Miete unter Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen hat versprechen lassen (etwa BGH, NJW 2004, 1740 juris Rn. 11 mwN).

    Da er dabei eine Einschränkung seiner Vertragsfreiheit (Art. 2 GG) und der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nur insoweit hinzunehmen hat, als dies durch die Sozialbindung des Eigentums gerechtfertigt ist, kommt eine ausdehnende Auslegung von § 5 WiStG zum Nachteil des Vermieters nicht in Betracht (so ausdrücklich BGH, NJW 2004, 1740 juris Rn. 15; fraglich daher AG Marburg, WuM 1995, 664).

  • BGH, 09.11.2011 - VIII ZR 87/11

    Wohnraummiete in ehemals preisgebundener Wohnung: Mieterhöhung um einen Zuschlag

    Auszug aus AG Stuttgart, 28.04.2020 - 31 C 5490/18
    Maßgebend sind danach (nur) solche Faktoren, die den Wohn- oder Gebrauchswert der Wohnung prägen (vgl. BGH, NJW 2012, 145 Rn. 21 mwN).
  • OLG Stuttgart, 26.02.1982 - 8 REMiet 5/81
    Auszug aus AG Stuttgart, 28.04.2020 - 31 C 5490/18
    Richtig ist zwar, dass ein Zuschlag wegen der Vermietung der gesamten Wohnung an eine Wohngemeinschaft bei Betrachtung der Vergleichsmiete ohne Ansatz hätte bleiben müssen, weil Zuschläge wegen in der Person des Mieters liegender Umstände insofern unstatthaft wären (OLG Hamm, OLGZ 1983, 223 juris Rn. 19 ff.; vgl. auch OLG Stuttgart, OLGZ 1983, 114 juris Rn. 13).
  • OLG Hamm, 03.03.1983 - 4 REMiet 9/82
    Auszug aus AG Stuttgart, 28.04.2020 - 31 C 5490/18
    Richtig ist zwar, dass ein Zuschlag wegen der Vermietung der gesamten Wohnung an eine Wohngemeinschaft bei Betrachtung der Vergleichsmiete ohne Ansatz hätte bleiben müssen, weil Zuschläge wegen in der Person des Mieters liegender Umstände insofern unstatthaft wären (OLG Hamm, OLGZ 1983, 223 juris Rn. 19 ff.; vgl. auch OLG Stuttgart, OLGZ 1983, 114 juris Rn. 13).
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