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   AG Frankfurt/Main, 17.09.2009 - 31 C 975/08 - 10   

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https://dejure.org/2009,14338
AG Frankfurt/Main, 17.09.2009 - 31 C 975/08 - 10 (https://dejure.org/2009,14338)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.09.2009 - 31 C 975/08 - 10 (https://dejure.org/2009,14338)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. September 2009 - 31 C 975/08 - 10 (https://dejure.org/2009,14338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • filesharing-rechtsanwalt.de

    §§ 670, 677, 683 S. 1 BGB
    Anschlussinhaber muss nicht verhindern, dass minderjähriges Kind Filesharing-Software auf dem PC des Anschlussinhabers installiert

  • offenenetze.de

    Keine Pflicht zur Verhinderung der Installation von Filesharing-Software auf durch Minderjährige genutztem Rechner

  • retosphere.de

    Keine Pflicht zur Verhinderung der Installation von Filesharing-Software auf durch Minderjährige genutztem Rechner

  • die-abmahnung.info PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 670, 677, 683 S. 1 BGB
    Anschlussinhaber muss nicht verhindern, dass minderjähriges Kind Filesharing-Software auf dem PC des Anschlussinhabers installiert

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Filesharing Störerhaftung bei Kindern

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung verneint - Belehrung eines Minderjährigen über die Benutzung eines Filesharing-Programms ist ausreichend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einschränkung der Störerhaftung bei der Nutzung von Filesharing-Systemen (Peer-to-Peer)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kinder und Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung als Störer für minderjährige Kinder bei ausreichender Belehrung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Haftung als Störer für minderjährige Kinder bei ausreichender Belehrung

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 171
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 17.09.2009 - 31 C 975/08
    Zu diesem Punkt hat bereits das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 20.12.2007, Az. 11 W 58/07, ausgeführt, dass eine Pflicht, die Benutzung des Internetanschlusses zu überwachen und gegebenenfalls zu verhindern, nur dann bestehen könne, wenn der Anschlussinhaber konkrete Hinweise dafür habe, dass der Nutzer den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen werde.
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 17.09.2009 - 31 C 975/08
    Nach Ansicht des erkennenden Gerichts sind die vom BGH im sogenannten "Halzband-Urteil" (NJW 2009, 1960 ff.) angelegten Maßstäbe auf den vorliegendes Fall nicht zu übertragen.
  • LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 O 134/09

    Störerhaftung des Internetanschlussinhabers für Handlungen volljähriger

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 17.09.2009 - 31 C 975/08
    Auch diese besteht nur im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen, vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2009, Az. 12 O 134/09 m.w.N.
  • LG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 3 O 824/06

    Urheberrechtsverletzung durch Angebot zum Download von Computerspielen im

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 17.09.2009 - 31 C 975/08
    Das erkennende Gericht folgt demgegenüber dem Urteil des LG Frankfurt vom 12.04.2007, MMR 2007, 804 ff, in dem ausgeführt wird, dass die Prüf- und Handlungspflichten des Anschlussinhabers sich nicht darauf erstrecken, bereits die Installation von potentiell rechtsverletzenden Programmen wie Filesharing-Systemen, Email-Programmen oder Chatsoftware in jedem Fall zu verhindern.
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