Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 15.12.2010 - 31 K 3904/10.O |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beamter Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Europäische Menschenrechts-Konvention Koalitionsfreiheit Streikrecht Verhältnismäßigkeit Warnstreik
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
EMRK Art 11
Beamter Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Europäische Menschenrechts-Konvention Koalitionsfreiheit Streikrecht Verhältnismäßigkeit Warnstreik - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchführung eines Beamtenstreiks als Dienstvergehen; Zulässigkeit der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen wegen der Teilnahme an einem Streik bei fehlender Zugehörigkeit eines Beamten zum Kernbereich der hoheitlichen Staatsverwaltung
- hensche.de
Beamter, Streik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Lehrer dürfen streiken
- beck-blog (Kurzinformation)
Streikrecht für Beamte
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lehrerstreik
- lto.de (Kurzinformation)
Beamtete Lehrer dürfen streiken
- lto.de (Kurzinformation)
Beamtete Lehrer dürfen streiken
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lehrer dürfen ohne disziplinarische Konsequenzen streiken - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen verstößt gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Koalitionsfreiheit
Besprechungen u.ä. (3)
- De-legibus-Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 04.11.2012)
Schützt ein Streikverbot für Lehrer den Rechtsstaat?
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Diskussion um Streikrecht: Europäische Schützenhilfe für protestierende Staatsdiener
- publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)
Streikrecht für Beamte? - Eine Kritik der Demontage des Berufsbeamtentums aus aktuellem Anlass (Dr. Josef Franz Lindner)
Sonstiges (3)
- beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 04.11.2012)
Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Di Fabio: Beamtenstreik ist weiterhin rechtswidrig
- archive.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 31.10.2012)
Di Fabio-Gutachten bestätigt Streikverbot für Beamte
- tagesspiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 07.02.2011)
Streikverbot für Staatsdiener: Gewerkschaften sehen volles Streikrecht für Beamte in greifbarer Nähe
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 15.12.2010 - 31 K 3904/10.O
- VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11
- VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 2/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11
- OVG Niedersachsen, 12.06.2012 - 20 BD 7/11
- OVG Niedersachsen, 12.06.2012 - 20 BD 8/11
- VG Schleswig, 08.08.2012 - 17 A 21/11
- VG Stade, 06.12.2012 - 9 A 171/11
- BVerwG, 02.01.2013 - 2 B 46.12
- OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 20 AD 2/13
- BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13
- VG Schleswig, 08.08.2014 - 17 A 21/11
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2014 - 14 LB 3/13
- BVerwG, 26.02.2015 - 2 B 10.15
- BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12
- EGMR - 59433/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... (10)
- BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß
b) Der gegen die Disziplinarverfügung gerichteten Klage gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 15. Dezember 2010 - 31 K 3904/10.O - statt und hob die Disziplinarverfügung vom 10. Mai 2010 auf. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11
Streikrecht für Beamte?
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in der hier angefochtenen Entscheidung ebenso wie das Verwaltungsgericht Kassel, vgl. VG Kassel, Urteil vom 27. Juli 2011 - 28 K 1208/10.KS.D -, a. a. O., und Teile der Literatur, vgl. Löber, Anmerkung zu dem hier in Rede stehenden Urteil des VG Düsseldorf vom 15. Dezember 2010 - 31 K 3904/10.O -, AuR 2011, 76;. - VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11
Weiterhin allgemeines Streikverbot für Beamte
So hat der Kläger ein berechtigtes Interesse daran, für die Zukunft feststellen zu lassen, ob unabhängig von einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der verhängten Disziplinarverfügung sein Verhalten als Dienstvergehen eingestuft wird (differenzierend: VG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.0).Denn für eine solche Anpassung wäre das Bundesverfassungsgericht als maßgeblicher Interpret des Grundgesetzes bei seinen Entscheidungen über die Reichweite des Art. 33 V GG, insbesondere im Verhältnis zu Art. 9 III GG, s.o., oder der verfassungsändernde Gesetzgeber selbst zuständig (vgl. zur Notwendigkeit des Tätigwerdens des verfassungsändernden Gesetzgebers: VG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.O, juris Rn. 19; Seifert , Recht auf Kollektivverhandlungen und Streikrecht für Beamte, KritV 2009, 357 (377)).
Auf vereinzelt im Schrifttum vertretene Gegenmeinungen hätte er sich nicht verlassen dürfen (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.O, juris Rn. 21).
- OVG Niedersachsen, 12.06.2012 - 20 BD 7/11
Disziplinarverfügung wegen Streikteilnahme einer verbeamteten Lehrerin
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2010 (- 31 K 3904/10.0 -, juris) einen Mittelweg beschritten und jedenfalls die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme für unzulässig gehalten, da nur so der EMRK Rechnung getragen werden könne. - VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 2/11
Verwaltungsgericht bestätigt allgemeines Streikverbot für Beamte
So hat die Klägerin ein berechtigtes Interesse daran, für die Zukunft feststellen zu lassen, ob unabhängig von einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der verhängten Disziplinarverfügung ihr Verhalten als Dienstvergehen eingestuft wird (differenzierend: VG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.0).Denn für eine solche Anpassung wäre das Bundesverfassungsgericht als maßgeblicher Interpret des Grundgesetzes bei seinen Entscheidungen über die Reichweite des Art. 33 V GG, insbesondere im Verhältnis zu Art. 9 III GG, s.o., oder der verfassungsändernde Gesetzgeber selbst zuständig (vgl. zur Notwendigkeit des Tätigwerdens des verfassungsändernden Gesetzgebers: VG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.O, juris Rn. 19; Seifert , Recht auf Kollektivverhandlungen und Streikrecht für Beamte, KritV 2009, 357 (377)).
Auf vereinzelt im Schrifttum vertretene Gegenmeinungen hätte sie sich nicht verlassen dürfen (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.O, juris Rn. 21).
- VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 574/10
Streikrecht für beamtete Lehrer
Zur Überzeugung der Kammer hat diese Rechtsprechung des EGMR nicht nur zur Folge, dass die konkrete Streikteilnahme einzelner Beamtinnen und Beamter, die im nicht hoheitlichen Bereich tätig sind, nicht disziplinarisch geahndet werden kann (so VG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010 - 31 K 3904/10.O -, ZBR 2011, 177 ff.), vielmehr hat sich durch die für die Bundesrepublik Deutschland verbindliche Auslegung der EMRK durch den EGMR der hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums, der zuvor einen Streik ausnahmslos verbot, dergestalt gewandelt, dass nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen auch die Streikteilnahme von Beamten als mit ihren Beamtenpflichten vereinbar angesehen werden muss. - VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 1208/10
Streikrecht auch für beamtete Lehrer
Zur Überzeugung der Kammer hat diese Rechtsprechung des EGMR nicht nur zur Folge, dass die konkrete Streikteilnahme einzelner Beamtinnen und Beamter, die im nicht hoheitlichen Bereich tätig sind, nicht disziplinarisch geahndet werden kann (so VG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010 - 31 K 3904/10.O -, ZBR 2011, 177 ff.), vielmehr hat sich durch die für die Bundesrepublik Deutschland verbindliche Auslegung der EMRK durch den EGMR. - VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 51.12
Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch …
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2010 (31 K 3904/10.0, juris) einen Mittelweg beschritten und jedenfalls die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme für unzulässig gehalten, da nur so der EMRK Rechnung getragen werden könne. - VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 16.12
Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch …
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2010 (31 K 3904/10.0, juris) einen Mittelweg beschritten und jedenfalls die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme für unzulässig gehalten, da nur so der EMRK Rechnung getragen werden könne. - VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 24.12
Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch …
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2010 (31 K 3904/10.0, juris) einen Mittelweg beschritten und jedenfalls die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme für unzulässig gehalten, da nur so der EMRK Rechnung getragen werden könne.