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   VG Düsseldorf, 15.12.2010 - 31 K 3904/10.O   

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https://dejure.org/2010,2086
VG Düsseldorf, 15.12.2010 - 31 K 3904/10.O (https://dejure.org/2010,2086)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2010 - 31 K 3904/10.O (https://dejure.org/2010,2086)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 31 K 3904/10.O (https://dejure.org/2010,2086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beamter Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Europäische Menschenrechts-Konvention Koalitionsfreiheit Streikrecht Verhältnismäßigkeit Warnstreik

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    EMRK Art 11
    Beamter Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Europäische Menschenrechts-Konvention Koalitionsfreiheit Streikrecht Verhältnismäßigkeit Warnstreik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines Beamtenstreiks als Dienstvergehen; Zulässigkeit der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen wegen der Teilnahme an einem Streik bei fehlender Zugehörigkeit eines Beamten zum Kernbereich der hoheitlichen Staatsverwaltung

  • hensche.de

    Beamter, Streik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Lehrer dürfen streiken

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Streikrecht für Beamte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lehrerstreik

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beamtete Lehrer dürfen streiken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrer dürfen ohne disziplinarische Konsequenzen streiken - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen verstößt gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Koalitionsfreiheit

Besprechungen u.ä. (3)

  • De-legibus-Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 04.11.2012)

    Schützt ein Streikverbot für Lehrer den Rechtsstaat?

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Diskussion um Streikrecht: Europäische Schützenhilfe für protestierende Staatsdiener

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streikrecht für Beamte? - Eine Kritik der Demontage des Berufsbeamtentums aus aktuellem Anlass (Dr. Josef Franz Lindner)

Sonstiges (3)

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 04.11.2012)

    Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Di Fabio: Beamtenstreik ist weiterhin rechtswidrig

  • archive.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 31.10.2012)

    Di Fabio-Gutachten bestätigt Streikverbot für Beamte

  • tagesspiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 07.02.2011)

    Streikverbot für Staatsdiener: Gewerkschaften sehen volles Streikrecht für Beamte in greifbarer Nähe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.12.2010 - 31 K 3904/10
    14 vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 1/52, 46/52 -, BVerfGE 8, 1, 17; Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039, 1045/75 -, BVerfGE 44, 249, 264; BVerwG, Urteil v. 3. Dezember 1980 - 1 D 86.79 -, BVerwGE 73, 97, 102; Urteil vom 10. Mai 1984 - 2 C 18.82 -, BVerwGE 69, 208, 212 f.; Urteil vom 23. Februar 1994 - 1 D 48.92 -, DokBer B 1994, 231; anders für "insich-beurlaubte" Beamte Urteil vom 7. Juni 2000 - 1 D 4.99 -, BVerwGE 111, 231, 234.
  • EGMR, 15.09.2009 - 30946/04

    KAYA ET SEYHAN c. TURQUIE

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.12.2010 - 31 K 3904/10
    So die Entscheidungen des EGMR vom 27. März 2007 - Nr. 6615/03 -, Karacay; 15. September 2009 - Nr. 30946/04 -, Kaya und Seyhan; 13. Juli 2010 - Nr. 33322/07 -, Cerikci, jeweils in französischer Sprache auf der Homepage des EGMR veröffentlicht.
  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.12.2010 - 31 K 3904/10
    31 vgl. zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Arbeitskampfrecht grundlegend: BAG (GS), Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, BAGE 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf.
  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    b) Der gegen die Disziplinarverfügung gerichteten Klage gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 15. Dezember 2010 - 31 K 3904/10.O - statt und hob die Disziplinarverfügung vom 10. Mai 2010 auf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11

    Streikrecht für Beamte?

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in der hier angefochtenen Entscheidung ebenso wie das Verwaltungsgericht Kassel, vgl. VG Kassel, Urteil vom 27. Juli 2011 - 28 K 1208/10.KS.D -, a. a. O., und Teile der Literatur, vgl. Löber, Anmerkung zu dem hier in Rede stehenden Urteil des VG Düsseldorf vom 15. Dezember 2010 - 31 K 3904/10.O -, AuR 2011, 76;.
  • EGMR, 14.12.2023 - 59433/18

    EGMR zu den Rechten von Beamten: Lehrer dürften nicht streiken

    Le premier de ces jugements est celui que le tribunal administratif de Düsseldorf a rendu le 15 décembre 2010 concernant la quatrième requérante en l'espèce (affaire no 31 K 3904/10.O, voir paragraphe 14 ci-dessus).
  • VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11

    Beamter; EGMR-Entscheidung; Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums;

    So hat der Kläger ein berechtigtes Interesse daran, für die Zukunft feststellen zu lassen, ob unabhängig von einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der verhängten Disziplinarverfügung sein Verhalten als Dienstvergehen eingestuft wird (differenzierend: VG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.0).

    Denn für eine solche Anpassung wäre das Bundesverfassungsgericht als maßgeblicher Interpret des Grundgesetzes bei seinen Entscheidungen über die Reichweite des Art. 33 V GG, insbesondere im Verhältnis zu Art. 9 III GG, s.o., oder der verfassungsändernde Gesetzgeber selbst zuständig (vgl. zur Notwendigkeit des Tätigwerdens des verfassungsändernden Gesetzgebers: VG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.O, juris Rn. 19; Seifert , Recht auf Kollektivverhandlungen und Streikrecht für Beamte, KritV 2009, 357 (377)).

    Auf vereinzelt im Schrifttum vertretene Gegenmeinungen hätte er sich nicht verlassen dürfen (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.O, juris Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2012 - 20 BD 7/11

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen Teilnahme an einem Streik

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2010 (- 31 K 3904/10.0 -, juris) einen Mittelweg beschritten und jedenfalls die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme für unzulässig gehalten, da nur so der EMRK Rechnung getragen werden könne.
  • VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 2/11

    Verwaltungsgericht bestätigt allgemeines Streikverbot für Beamte

    So hat die Klägerin ein berechtigtes Interesse daran, für die Zukunft feststellen zu lassen, ob unabhängig von einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der verhängten Disziplinarverfügung ihr Verhalten als Dienstvergehen eingestuft wird (differenzierend: VG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.0).

    Denn für eine solche Anpassung wäre das Bundesverfassungsgericht als maßgeblicher Interpret des Grundgesetzes bei seinen Entscheidungen über die Reichweite des Art. 33 V GG, insbesondere im Verhältnis zu Art. 9 III GG, s.o., oder der verfassungsändernde Gesetzgeber selbst zuständig (vgl. zur Notwendigkeit des Tätigwerdens des verfassungsändernden Gesetzgebers: VG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.O, juris Rn. 19; Seifert , Recht auf Kollektivverhandlungen und Streikrecht für Beamte, KritV 2009, 357 (377)).

    Auf vereinzelt im Schrifttum vertretene Gegenmeinungen hätte sie sich nicht verlassen dürfen (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.O, juris Rn. 21).

  • VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 574/10

    Streikrecht für beamtete Lehrer

    Zur Überzeugung der Kammer hat diese Rechtsprechung des EGMR nicht nur zur Folge, dass die konkrete Streikteilnahme einzelner Beamtinnen und Beamter, die im nicht hoheitlichen Bereich tätig sind, nicht disziplinarisch geahndet werden kann (so VG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010 - 31 K 3904/10.O -, ZBR 2011, 177 ff.), vielmehr hat sich durch die für die Bundesrepublik Deutschland verbindliche Auslegung der EMRK durch den EGMR der hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums, der zuvor einen Streik ausnahmslos verbot, dergestalt gewandelt, dass nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen auch die Streikteilnahme von Beamten als mit ihren Beamtenpflichten vereinbar angesehen werden muss.
  • VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 1208/10

    Streikrecht auch für beamtete Lehrer

    Zur Überzeugung der Kammer hat diese Rechtsprechung des EGMR nicht nur zur Folge, dass die konkrete Streikteilnahme einzelner Beamtinnen und Beamter, die im nicht hoheitlichen Bereich tätig sind, nicht disziplinarisch geahndet werden kann (so VG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010 - 31 K 3904/10.O -, ZBR 2011, 177 ff.), vielmehr hat sich durch die für die Bundesrepublik Deutschland verbindliche Auslegung der EMRK durch den EGMR.
  • VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 24.12

    Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2010 (31 K 3904/10.0, juris) einen Mittelweg beschritten und jedenfalls die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme für unzulässig gehalten, da nur so der EMRK Rechnung getragen werden könne.
  • VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 51.12

    Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2010 (31 K 3904/10.0, juris) einen Mittelweg beschritten und jedenfalls die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme für unzulässig gehalten, da nur so der EMRK Rechnung getragen werden könne.
  • VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 16.12

    Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch

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