Rechtsprechung
LG Köln, 23.12.1999 - 31 O 1029/98 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.12.1999 - 31 O 1029/98
- OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 25/00
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 25/00
Warenmarke und Werktitelschutz - Verwechslungsgefahr - Verkehrsgeltung - …
Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das am 23.12.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 1029/98 - abgeändert.das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln vom 23.12.1999 - 31 O 1029/98 - abzuändern und die Klage auch im darin zuerkannten Umfang abzuweisen.
Die Beklagten über das Unterlassungsgebot im Urteil des Landgerichts Köln vom 23.12.1999 - 31 O 1029/98 - hinaus zu verurteilen, es zu unterlassen, die Kennzeichnung "Babe" auch für die übrigen unter der Registriernummer 398 04 931 angemeldeten Waren und Dienstleistungen zu verwenden, d.h. insbesondere die Kennzeichnung "Babe" auf diesen Waren oder ihrer Aufmachung oder Verpackung anzubringen und/oder in Geschäftspapieren oder in der Werbung zu benutzen und/oder unter der Kennzeichnung "Babe" diese Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen und/oder ein- oder auszuführen und/oder diese Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen; .