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LG Köln, 30.04.2019 - 31 O 133/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)
Händler muss nicht über Sicherheitslücken beim Smartphone informieren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Händler muss vor Vertragsschluss nicht über Sicherheitslücken eines Smartphones informieren und nicht auf fehlende Update-Möglichkeit der Software hinweisen
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.04.2019 - 31 O 133/17
- OLG Köln, 30.10.2019 - 6 U 100/19
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 30.10.2019 - 6 U 100/19
Sicherheitslücken bei Smartphones
Die Berufung des Klägers gegen das am 30.04.2019 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 133/17 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt sinngemäß, unter Abänderung des am 30.04.2019 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az. 31 O 133/17, die Beklagte zu verurteilen, wie erstinstanzlich beantragt.