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   LG Köln, 03.04.2018 - 31 O 179/17   

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https://dejure.org/2018,12525
LG Köln, 03.04.2018 - 31 O 179/17 (https://dejure.org/2018,12525)
LG Köln, Entscheidung vom 03.04.2018 - 31 O 179/17 (https://dejure.org/2018,12525)
LG Köln, Entscheidung vom 03. April 2018 - 31 O 179/17 (https://dejure.org/2018,12525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verwendung eines Domainnamens

  • online-und-recht.de

    Domain mit DE-Endung richtet sich grundsätzlich an deutschen Rechtskreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Domain-Treuhänder haftet für Markenverstöße des Domainnutzers

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Inlandsbezug von Website bereits durch deutsche Domain und Werbung "Made in Germany"

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Inlandsbezug einer Website bei Vorliegen einer DE-Domain

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Achtung: Domain-Registrar haftet für Markenrechtsverstöße Dritter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für DE-Domain gilt deutsches Markenrecht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus LG Köln, 03.04.2018 - 31 O 179/17
    Insbesondere kann sich der Beklagte nicht auf eine Haftungsprivilegierung berufen, wie sie für den administrativen Ansprechpartner (Admin-C) einer Domain anerkannt wird (vgl. dazu BGH, GRUR 2012, 304, 306 - Basler Haar-Kosmetik).

    Die Privilegierung des Admin-C ist damit begründet worden, daß bei diesem keine vergleichbare Gefahrenlage bestehe, da bei der Registrierung einer Internetdomain über die Person des für die Domain verantwortlichen Domaininhabers keine Unklarheiten bestünden (BGH, GRUR 2012, 304, 307, Rn. 46 - Basler Haar-Kosmetik).

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus LG Köln, 03.04.2018 - 31 O 179/17
    Den Beklagten trifft daher eine eigene täterschaftliche Verantwortlichkeit nach den Grundsätzen der BGH-Entscheidung "Halzband" (BGH, GRUR 2009, 597).

    Der BGH hat im Falle der nicht hinreichenden Sicherung der Zugangsdaten für ein Mitgliedskonto auf eBay vor dem Zugriff Dritter als maßgeblich für die Zurechnung angesehen, daß für den Verkehr Unklarheiten darüber entstehen können, welche Person unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt hat, und dadurch die Möglichkeiten, den Handelnden zu identifizieren und ggf. in Anspruch nehmen zu können, erheblich beeinträchtigt würden (BGH, GRUR 2009, 597 - Halzband).

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus LG Köln, 03.04.2018 - 31 O 179/17
    Der Verbraucher sieht in ihnen einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der unter den Bezeichnungen im Internet angebotenen Waren oder Dienstleistungen (BGH, GRUR 2009, 1055, Rn. 49 - airdsl.de) bzw. einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen (BGH, GRUR 2009, 685, Rn. 20 - ahd.de).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus LG Köln, 03.04.2018 - 31 O 179/17
    Der Verbraucher sieht in ihnen einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der unter den Bezeichnungen im Internet angebotenen Waren oder Dienstleistungen (BGH, GRUR 2009, 1055, Rn. 49 - airdsl.de) bzw. einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen (BGH, GRUR 2009, 685, Rn. 20 - ahd.de).
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