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   LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16   

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https://dejure.org/2017,13742
LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16 (https://dejure.org/2017,13742)
LG Köln, Entscheidung vom 14.03.2017 - 31 O 198/16 (https://dejure.org/2017,13742)
LG Köln, Entscheidung vom 14. März 2017 - 31 O 198/16 (https://dejure.org/2017,13742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • damm-legal.de

    Werbung mit "Grilled Steak" für einen Kartoffelsnack ist irreführend, wenn Fleischbestandteile fehlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspuch des Inverkehrbringens und Bewerbens eines Produkts (hier: Kartoffelsnack); Irreführung über die Eigenschaften eines Lebensmittels; Angabe über das Vorhandensein von "Grilled Steak"; Überprüfung der verschiedenen Bestandteile der Produktaufmachung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sexgewürz, Weidemilch, Steakchips - und was denkt der Verbraucher?

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "Grilled Steak" für einen Kartoffelsnack ist irreführend, wenn Fleischbestandteile fehlen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Bewerbung von Grilled Steaks - Chips mit Steakscheiben auf der Produktverpackung wenn keine Fleischbestandteile enthalten sind

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Steak im Kartoffelsnack

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irreführende Aufmachung eines Kartoffelsnacks mit "Grilled-Steak"-Geschmack

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97

    Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16
    Damit sind solche Unternehmen gemeint, die dem Verletzer (oder dem von ihm geförderten Unternehmen; BGH WRP 1997, 843, 845 - Emil-Grünbär-Klub) auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt als Wettbewerber begegnen, also um Kunden konkurrieren können (BGH, GRUR 2000, 1084, 1085 - Unternehmenskennzeichnung).

    Es reicht aus, dass die Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Wettbewerbsmaßnahme mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2000, 1084, 1085 - Unternehmenskennzeichnung; BGH, GRUR 2006, 778, Rn. 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH, GRUR 2007, 610, Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH, GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung).

  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 45/13

    BGH verbietet "HIMBEER-VANILLE- ABENTEUER"-Werbung von Teekanne

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16
    Eine Irreführung über die Eigenschaften des Lebensmittels liegt vor, wenn die Produktaufmachung eines Lebensmittels und die Art und Weise, in der sie erfolgt, insgesamt den Eindruck entstehen lassen, dass das Lebensmittel eine Zutat enthält, die tatsächlich nicht vorhanden ist (BGH, BeckRS 2015, 19895, Rn. 16 - Himbeer-Vanille-Abenteuer II).

    Die Hamburger Entscheidung wird außerdem als überholte Einzelfallentscheidung betrachtet, die auf veralteter Rechtslage beruht (vgl. Grube, GRUR-Prax 2016, 459), und die nach der Entscheidung des BGH "Himbeer-Vanille-Abenteuer II" (BeckRS 2015, 19895) und den dort formulierten Anforderungen nicht aufrechtzuerhalten sein dürfte.

  • OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 214/14

    Walnusstraum - Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Vertrieb von Käse unter der

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Hamburg zu "Walnußtraum" (BeckRS 2016, 14795).

    Die Hamburger Entscheidung wird außerdem als überholte Einzelfallentscheidung betrachtet, die auf veralteter Rechtslage beruht (vgl. Grube, GRUR-Prax 2016, 459), und die nach der Entscheidung des BGH "Himbeer-Vanille-Abenteuer II" (BeckRS 2015, 19895) und den dort formulierten Anforderungen nicht aufrechtzuerhalten sein dürfte.

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16
    Es reicht aus, dass die Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Wettbewerbsmaßnahme mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2000, 1084, 1085 - Unternehmenskennzeichnung; BGH, GRUR 2006, 778, Rn. 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH, GRUR 2007, 610, Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH, GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung).
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16
    Damit sind solche Unternehmen gemeint, die dem Verletzer (oder dem von ihm geförderten Unternehmen; BGH WRP 1997, 843, 845 - Emil-Grünbär-Klub) auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt als Wettbewerber begegnen, also um Kunden konkurrieren können (BGH, GRUR 2000, 1084, 1085 - Unternehmenskennzeichnung).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16
    Es reicht aus, dass die Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Wettbewerbsmaßnahme mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2000, 1084, 1085 - Unternehmenskennzeichnung; BGH, GRUR 2006, 778, Rn. 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH, GRUR 2007, 610, Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH, GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16
    Es reicht aus, dass die Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Wettbewerbsmaßnahme mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2000, 1084, 1085 - Unternehmenskennzeichnung; BGH, GRUR 2006, 778, Rn. 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH, GRUR 2007, 610, Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH, GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16
    Es reicht aus, dass die Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Wettbewerbsmaßnahme mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2000, 1084, 1085 - Unternehmenskennzeichnung; BGH, GRUR 2006, 778, Rn. 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH, GRUR 2007, 610, Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH, GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung).
  • OLG Köln, 18.01.2008 - 6 U 144/07

    "Fruit2Day" - Zur Irreführung bei plakativer Fruchtbezeichnung von Säften und

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16
    4 VO (EU) Nr. 1169/11. Es kann dabei offen bleiben, ob die lebensmittelkennzeichnungsrechtliche Spezialnorm hier gegenüber dem allgemeinen Irreführungstatbestand spezieller ist (so OLG Köln, Urteil vom 18.01.2008 - 6 U 144/07 - juris).
  • EuGH, 04.06.2015 - C-195/14

    Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen,

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16
    Die verschiedenen Bestandteile der Produktaufmachung/Etikettierung sind darauf zu prüfen, ob ein normal informierter und vernünftig aufmerksamer und kritischer Verbraucher über das Vorhandensein von Lebensmittelbestandteilen und Zutaten, Aromen irregeführt wird (vgl. EuGH, GRUR 2015, 701, Rn. 35 f. u. 42 f. - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

  • OLG Köln, 29.11.2017 - 6 U 50/17

    Voraussetzungen der Prozessführung eines Wettbewerbsverbandes

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.03.2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 198/16 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 14.03.2017, Az. 31 O 198/16 die Klage abzuweisen.

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