Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 09.07.2009

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   LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08   

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LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08 (https://dejure.org/2008,15704)
LG Köln, Entscheidung vom 08.05.2008 - 31 O 258/08 (https://dejure.org/2008,15704)
LG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 31 O 258/08 (https://dejure.org/2008,15704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • markenmagazin:recht

    § 14 Abs. 5 MarkenG
    Elo ./. Elo-Posteri

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Verwendung der Bezeichnung Elo-Posteri kennzeichenmäßig für lebende Hunde oder der Dienstleistung Zucht von lebenden Hunden; Markenschutz für die Kennzeichnung von Hunden einer bestimmten Rasse; Bezeichnung Elo als gebräuchliche Gattungsbezeichnung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 342 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97

    Ballermann

    Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
    Der Kläger ist als Mitinhaber der Klagemarke "Elo" gemäß § 744 Abs. 2 BGB selbstständig zur Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen berechtigt (vgl. BGH GRUR 2000, 1028, 1029 - "Ballermann"; OLG Köln WRP 2002, 249, 250 - "freelotto"; Ingerl/Rohnke, 2. Auflage, vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 12).

    Da der Kläger nicht Alleineigentümer, sondern nur Mitinhaber der Marke "Elo" ist, kann er gemäß den §§ 432 Abs. 1, 744 Abs. 1 BGB die Leistung von Schadensersatz nicht an ihn alleine, sondern muss Leistung an alle verlangen (vgl. BGH GRUR 2000, 1028, 1030 - "Ballermann"; Ingerl/ Rohnke vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 12).

    Eine Auskunftspflicht des Markenverletzers zur Vorbereitung von Ansprüchen auf - an die Gläubigergemeinschaft zu leistenden - Schadensersatz besteht aber nicht gegenüber einem Mitinhaber, sondern nur gegenüber allen Inhabern einer Marke gemeinschaftlich (vgl. BGH GRUR 2000, 1028, 1030 - "Ballermann"; Ingerl/ Rohnke vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 12).

  • BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 129/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines freien Warennamens - Anforderungen an das

    Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
    Von der nachträglichen Entwicklung einer Marke zu einer Gattungsbezeichnung im Sinne einer allgemein sprachgebräuchlichen oder verkehrsüblichen Bezeichnung für die betroffene Ware kann nur ausgegangen werden, wenn - bis auf einen völlig unbeachtlichen Teil des Verkehrs - nahezu alle beteiligten Verkehrskreise in der fraglichen Angabe nur noch einen Hinweis auf die beanspruchte Ware sehen (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 - "Düssel"; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 307, 308 - "Gezuckerte Kondensmilch"; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 67, 68 - "Gelbe Seiten im Internet"; Stöbele/ Hacker , 8. Auflage, § 49 MarkenG Rn. 30).

    Sofern ein nicht völlig unbeachtlicher Teil des Verkehrs - und seien es nur die mit dem Vertrieb der betroffenen Ware befassten Kreise selbst - die fragliche Bezeichnung mit einem bestimmten Unternehmen (auch dem eigenen) in Verbindung bringt, ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 - "Düssel"; Ströbele /Hacker § 8 MarkenG Rn. 295; Ströbele/ Hacker § 49 MarkenG Rn. 30).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 23/02

    "Gazoz"; Unlauterkeit der Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
    Fremdsprachliche beschreibende Angaben werden aber nur dann von § 23 Nr. 2 MarkenG erfasst, wenn sie von einem relevanten Teil der angesprochenen Verkehrskreise als solche verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2004, 947, 948 - "Gazoz").
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls, namentlich der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die Zeichen in Gebrauch sind, sowie des Grads der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Kennzeichnungen zu beurteilen (vgl. BGH WRP 2002, 987, 989 - "Festspielhaus"; 2002, 537, 538 f. - "Bank 24").
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls, namentlich der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die Zeichen in Gebrauch sind, sowie des Grads der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Kennzeichnungen zu beurteilen (vgl. BGH WRP 2002, 987, 989 - "Festspielhaus"; 2002, 537, 538 f. - "Bank 24").
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
    Zwischen diesen die Verwechslungsgefahr determinierenden Faktoren besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- bzw. Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad bei nur schwacher Kennzeichnungskraft der Marke und/oder größerem Waren-/Dienstleistungsabstand erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2006, 60 - "coccodrillo"; 2000, 506, 508 - "Attaché/Tisserand").
  • OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht; Verwendung der second-level-domain "freelotto"

    Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
    Der Kläger ist als Mitinhaber der Klagemarke "Elo" gemäß § 744 Abs. 2 BGB selbstständig zur Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen berechtigt (vgl. BGH GRUR 2000, 1028, 1029 - "Ballermann"; OLG Köln WRP 2002, 249, 250 - "freelotto"; Ingerl/Rohnke, 2. Auflage, vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 12).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
    Zwischen diesen die Verwechslungsgefahr determinierenden Faktoren besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- bzw. Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad bei nur schwacher Kennzeichnungskraft der Marke und/oder größerem Waren-/Dienstleistungsabstand erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2006, 60 - "coccodrillo"; 2000, 506, 508 - "Attaché/Tisserand").
  • OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02

    Gezuckerte Kondensmilch

    Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
    Von der nachträglichen Entwicklung einer Marke zu einer Gattungsbezeichnung im Sinne einer allgemein sprachgebräuchlichen oder verkehrsüblichen Bezeichnung für die betroffene Ware kann nur ausgegangen werden, wenn - bis auf einen völlig unbeachtlichen Teil des Verkehrs - nahezu alle beteiligten Verkehrskreise in der fraglichen Angabe nur noch einen Hinweis auf die beanspruchte Ware sehen (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 - "Düssel"; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 307, 308 - "Gezuckerte Kondensmilch"; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 67, 68 - "Gelbe Seiten im Internet"; Stöbele/ Hacker , 8. Auflage, § 49 MarkenG Rn. 30).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 U 232/01

    "Die Gelben Seiten der Region im Internet"

    Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
    Von der nachträglichen Entwicklung einer Marke zu einer Gattungsbezeichnung im Sinne einer allgemein sprachgebräuchlichen oder verkehrsüblichen Bezeichnung für die betroffene Ware kann nur ausgegangen werden, wenn - bis auf einen völlig unbeachtlichen Teil des Verkehrs - nahezu alle beteiligten Verkehrskreise in der fraglichen Angabe nur noch einen Hinweis auf die beanspruchte Ware sehen (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 - "Düssel"; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 307, 308 - "Gezuckerte Kondensmilch"; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 67, 68 - "Gelbe Seiten im Internet"; Stöbele/ Hacker , 8. Auflage, § 49 MarkenG Rn. 30).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

  • BPatG, 19.12.1997 - 33 W (pat) 209/96

    Eintragungsfähigkeit einer zu einem Gattungsnamen gewordenen Marke

  • AG Brandenburg, 26.04.2010 - 34 C 139/09

    Hundekauf: Rassezugehörigkeit als Beschaffenheitsmerkmal

    Diese im Jahr 1921 gegründete und für die Rassefestlegung bei Hunden weltweit führende (vgl. LG Köln , GRUR-RR 2008, Seite 342 ) Weltorganisation der Kynologie (Hundezucht und -abrichtung) umfasst ca. 83 Mitglieds- und Partnerländer.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 09.07.2009 - 2-31 O 258/08   

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https://dejure.org/2009,27329
LG Frankfurt/Main, 09.07.2009 - 2-31 O 258/08 (https://dejure.org/2009,27329)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.07.2009 - 2-31 O 258/08 (https://dejure.org/2009,27329)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 2-31 O 258/08 (https://dejure.org/2009,27329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.07.2009 - 31 O 258/08
    Auch die Vereinbarung eines Entgelts ist nicht erforderlich ( BGHZ 123, 126 [128] ).

    Der Anlageberater schuldet zusätzlich zu der Auskunftspflicht Ober alle objektbezogenen Umstände eine anlegergerechte Beratung ( BGH NJW 1982, 1095 [1096]; 1993, 2433).

    Damit hatten die Gespräche eine konkrete Anlageentscheidung zum Gegenstand, was nach der sog. "Bond-Entscheidung" des Bundesgerichtshofes ausreichend ist, um einen Beratungsvertrag zu begründen ( BGH NJW 1993, 2433).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.07.2009 - 31 O 258/08
    Diese, bereits im Urteil des BGH vom 19.12.2006 für Wertpapiere im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz formulierten Grundsätze gelten nach einer weiteren Entscheidung des BGH vom 20.01.2009 (BGH XI ZR 510/07 ) auch für den Vertrieb von Fonds außerhalb des WpHG.

    Ferner lag der Entscheidung des BGH vom 20.01.2009 (Az.: XI ZR 510/07 ), in der mittlerweile explizit klargestellt wurde, dass eine Bank im Rahmen eines Beratungsvertrages die Rückvergütungen, die sie für die Vermittlung eines Fonds, speziell auch für die eines Medienfonds, erhält, offenlegen muss, ein Beratungsgespräch vom Mai Jahr 2001 zugrunde, ohne dass der Bundesgerichtshof Veranlassung gesehen hätte, die Entscheidungserheblichkeit der Pflichtverletzung unter dem Gesichtspunkt eines fehlenden Verschuldens der Bank zum damaligen Zeitpunkt einzuschränken.

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.07.2009 - 31 O 258/08
    An die Darlegung entgangenen Gewinns im Sinne von § 252 BGB sind keine strengen Anforderungen zu stellen ( BGH NJW 2002, 2553 ff.; OLG Schleswig OLGR 2008,783).

    Der Anspruchsteller hat die Umstände darzulegen, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Einzelfalls die Wahrscheinlichkeit eines Gewinneintritts ergibt ( BGH NJW 2002, 2553 ff.).

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.07.2009 - 31 O 258/08
    Insbesondere kann sie sich nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.02.2004 ( BGHZ 158, 110 ff. ) berufen, in der eine Hinweispflicht eines Anlagevermittlers "jedenfalls" ab einer Höhe der Innenprovision von 15 % angenommen wurde.
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.07.2009 - 31 O 258/08
    Hierauf deutete bereits das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2000 ­ XI ZR 349/99 ­, NJW 2001, 962 ff., hin, wonach eine Bank ihre Kunden darüber aufklären muss, wenn sie mit dem Vermögensverwalter des Kunden eine Vereinbarung über die Beteiligung des Verwalters an ihren Provisionen und Depotgebühren geschlossen hat.
  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.07.2009 - 31 O 258/08
    Nicht zuletzt weist der Bundesgerichtshof nunmehr sogar ausdrücklich daraufhin, dass die in Amtshaftungssachen entwickelte Kollegialgerichtsrichtlinie auf die hier zu entscheidenden Sachverhalte nicht angewendet werden kann ( BGH, Beschluss vom 19.02.2009 ­ III ZR 154/08 ).
  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.07.2009 - 31 O 258/08
    Das Risiko, das sich daraus ergibt, dass eine Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, darf er nicht dem Gläubiger zuschieben ( BGH NJW 1972, 1045).
  • OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07

    Anlageberatung: Aufklärungspflicht über besondere Risiken von Auslandsanleihen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.07.2009 - 31 O 258/08
    An die Darlegung entgangenen Gewinns im Sinne von § 252 BGB sind keine strengen Anforderungen zu stellen ( BGH NJW 2002, 2553 ff.; OLG Schleswig OLGR 2008,783).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.07.2009 - 31 O 258/08
    Denn steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, weshalb der Aufklärungspflichtige, hier also die Beklagte, darlegen und beweisen muss, dass der Kläger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 12.05.2009, Az.: XI ZR 586/07 ).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.07.2009 - 31 O 258/08
    Ein Beratungsvertrag kommt bereits zustande, wenn ein Anlageinteressent an die andere Partei herantritt, um sich über die Anlage seines Vermögens beraten zu lassen und zwar stillschweigend durch Aufnahme des Beratungsgesprächs ( BGHZ 100, 117 [122]; NJW 2004, 1868 [1869]).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

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