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   LG Köln, 21.10.2010 - 31 O 304/06   

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https://dejure.org/2010,31239
LG Köln, 21.10.2010 - 31 O 304/06 (https://dejure.org/2010,31239)
LG Köln, Entscheidung vom 21.10.2010 - 31 O 304/06 (https://dejure.org/2010,31239)
LG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 31 O 304/06 (https://dejure.org/2010,31239)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Vertrieb des "M9Sporenpulvers" als Nahrungsergänzungsmittel verstößt gegen die Novel-Food-Verordnung (NFV); Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung (NFV) durch Vertrieb des "M9Sporenpulvers" als Nahrungsergänzungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Vertrieb des "M9Sporenpulvers" als Nahrungsergänzungsmittel verstößt gegen die Novel-Food-Verordnung (NFV); Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung (NFV) durch Vertrieb des "M9Sporenpulvers" als Nahrungsergänzungsmittel

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 77/05

    Fruchtextrakt

    Auszug aus LG Köln, 21.10.2010 - 31 O 304/06
    Da die NFV eine markregulierende Vorschrift iSv § 4 Nr. 11 UWG ist (BGH, Urteil vom 22.11.2007 - I ZR 77/05 - "Fruchtextrakt") und die Beklagte eine Genehmigung für den Vertrieb des streitgegenständlichen Pilzpulvers nach der NFV unstreitig nicht besitzt, hängt das Bestehen des Unterlassungsanspruchs allein davon ab, ob die NFV auf das Produkt anzuwenden ist.

    Allerdings hat die Rechtsprechung des BGH die Formel des EuGH dahin konkretisiert, dass es darauf ankommt, ob das betreffende Lebensmittel in einem derartigen Umfang verzehrt worden ist, dass durch sein Inverkehrbringen ernst zu nehmende Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung auszuschließen sind, so dass es zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung nicht mehr erforderlich erscheint, das Inverkehrbringen erst nach einer Sicherheitsprüfung gemäß der NFV zuzulassen (BGH, Urteil vom 22.11.2007 - I ZR 77/05 - "Fruchtextrakt", Juris-Tz. 22).

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 100/06

    Erfokol-Kapseln

    Auszug aus LG Köln, 21.10.2010 - 31 O 304/06
    Für einen schlüssigen Vortrag genügt indes schon die bloße Behauptung dieser Tatsache, ohne das nähere Umstände, welche die Behauptung konkretisieren, dargelegt werden müssen (BGH "Fruchtextrakt", Juris-Tz. 18 f.; BGH, Urteil vom 04.12.2008 - I ZR 100/06 - "Erfokol-Kapseln", Juris-Tz. 27 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 11 ME 12/04

    Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln

    Auszug aus LG Köln, 21.10.2010 - 31 O 304/06
    (15) Der von der Beklagten angeführte Beschluss des OVG Niedersachsen vom 08.07.2004 (11 ME 12/04, Bl. 391 ff. d. A.) enthält keinerlei Ausführungen zum Verzehr in der Gemeinschaft vor dem 15.05.1997.
  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus LG Köln, 21.10.2010 - 31 O 304/06
    a) Bezugszeitpunkt der Vorschrift ist, wie der EuGH zwischenzeitlich klargestellt hat, der Tag des Inkrafttretens, also der 15.05.1997 (EuGH, Urteil vom 09.06.2005 - C 211/03 - "HLH Warenvertrieb und Orthica", Tz. 87 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20

    Lebensmittel; Eintragung in das "Novel Food Catalogue"; diätetische Verwendung

    Der Umfang des Verzehrs bzw. die zum Verzehr in den Verkehr gebrachten Menge muss mithin den Schluss rechtfertigen, dass das Lebensmittel mangels bekannt gewordener Berichte über negative gesundheitliche Folgen gesundheitlich unbedenklich ist (vgl. LG Köln, Urteil vom 21.10.2010 - 31 O 304/06 -, juris, Rn. 18).
  • OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 192/10

    Umfang der Prüfung der Neuartigkeit eines Lebensmittels oder einer

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.10.2010 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 304/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Urteilsformel zu Nr. 1 folgende Fassung erhält:.
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