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LG Köln, 20.12.2004 - 31 O 37/03 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 20.12.2004 - 31 O 37/03
- OLG Köln, 27.01.2005 - 6 W 4/05
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 27.01.2005 - 6 W 4/05
Verbotsumfang bei geänderter Ausstattung - Sektetikett mit kyrillischem …
1.) Der Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.12.2004 - 31 O 37/03 SH I - wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Der Antrag der Gläubigerin, gegen die Schuldnerin wegen eines Verstoßes gegen den Beschluss der Kammer vom 17.1.2003 - 31 O 37/03 - ein empfindliches Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft anzuordnen, wird zurückgewiesen.
Durch Beschluss vom 17.1.2003 hat das Landgericht im Verfahren 31 O 37/03 der Schuldnerin im Wege der einstweiligen Verfügung u.a. untersagt, Sekt in der nachstehend auf Seite 3 dieses Beschlusses wiedergegebenen Aufmachung in Deutschland anzubieten und/oder zu vertreiben und/ oder in den Verkehr zu bringen und/oder zu bewerben, wenn dieser Sekt nicht in Russland hergestellt worden ist.