Rechtsprechung
LG Stendal, 09.06.2011 - 31 O 40/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 3 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für eine Wärmepumpe bei Verwendung von Umweltangaben und unzutreffender Altersangabe für ein Unternehmen; Betriebskostenvergleich einer Wärmepumpe mit anderen Heizsystemen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.02.1996 - I ZR 50/94
Energiekosten-Preisvergleich - Vergleichende Werbung; Irreführung/Preisgestaltung
Auszug aus LG Stendal, 09.06.2011 - 31 O 40/10
Zwar wird ein Vergleich verschiedener Heizungssysteme regelmäßig nicht als zulässig erachtet, wenn nur einer von mehreren Kostenfaktoren der Systeme herausgestellt und - das Bild der Gesamtkosten verfälschend - miteinander verglichen wird (vgl. nur BGH Urteil vom 1.2.1996 - I ZR 50/94 - "Energiekosten - Preisvergleich"; LG Stuttgart RDE 1993 Seite 24, 25).Die wahre und sachlich richtige vergleichende Werbung ist zulässig, wenn die in Vergleich gesetzten Leistungen, Waren oder Systeme sachlich vergleichbar sind und für den Vergleich in dieser Form ein sachlich gerechtfertigter Anlass besteht und die Angaben sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen, sachlich richtigen Erörterung halten (BGH, Urteil vom 19.9.1996 - I ZR 72/94 - "Energiekosten-Preisvergleich II" und BGH, Urteil vom 1.2.1996 - I ZR 50/94 - "Energiekosten-Preisvergleich" - jeweils zitiert nach juris).
- BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98
TCM- Zentrum
Auszug aus LG Stendal, 09.06.2011 - 31 O 40/10
Sie entfällt insbesondere nicht schon mit der Aufgabe der Betätigung, in deren Rahmen die Verletzungshandlung erfolgt ist, solange auch nicht jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederaufnahme ähnlicher Tätigkeiten durch den Verletzer beseitigt ist (BGH GRUR 2001, Seite 453, 455). - BGH, 19.09.1996 - I ZR 72/94
Energiekosten-Preisvergleich II - Vergleichende Werbung
Auszug aus LG Stendal, 09.06.2011 - 31 O 40/10
Die wahre und sachlich richtige vergleichende Werbung ist zulässig, wenn die in Vergleich gesetzten Leistungen, Waren oder Systeme sachlich vergleichbar sind und für den Vergleich in dieser Form ein sachlich gerechtfertigter Anlass besteht und die Angaben sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen, sachlich richtigen Erörterung halten (BGH, Urteil vom 19.9.1996 - I ZR 72/94 - "Energiekosten-Preisvergleich II" und BGH, Urteil vom 1.2.1996 - I ZR 50/94 - "Energiekosten-Preisvergleich" - jeweils zitiert nach juris).