Rechtsprechung
   LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,71391
LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09 (https://dejure.org/2011,71391)
LG Köln, Entscheidung vom 26.05.2011 - 31 O 424/09 (https://dejure.org/2011,71391)
LG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 31 O 424/09 (https://dejure.org/2011,71391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,71391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06

    Bewerbung eines nicht zugelassenen Arzneimittels ist unzulässig und ein

    Auszug aus LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09
    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das zum Rechtsstreit beim Landgericht Köln zum Aktenzeichen 31 O 374/06 erstattete schriftliche Ausgangsgutachten des Sachverständigen Prof. Dr. G vom 15.10.2007 (Bl. 383-385), auf sein schriftliches Ergänzungsgutachten vom 28.02.2008 (Bl. 533-535) und 06.10.2008 (Bl. 847-851) sowie auf das dortige Sitzungsprotokoll vom 24.07.2008 (Bl. 719-721) verwiesen.

    Die Akte 31 O 374/06 ist beigezogen worden und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Dass H als ein solches Arzeinmittel einzuordnen ist, ist zur Überzeugung des Gerichts bewiesen durch Verwertung des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. G, das die Kammer zum Az. 31 O 374/06 zu einem Präparat mit identischen Wirkstoffen wie H eingeholt hat.

    Wegen der Einzelheiten der vom Sachverständigen Prof. Dr. G festgestellten Wirkweise wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 14.05.2009 (Az. 31 O 374/06) und des Oberlandesgerichts Köln im Urteil vom 11.12.2009 (Az. 6 U 90/09) verwiesen.

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09
    Das Bestehen einer rechtsgestaltenden Erlaubnis durch Verwaltungsakt einer Behörde führt nur dann zu einer Lauterkeit des werblichen Verhaltens, wenn ein Verwaltungsakt von der zuständigen Behörde erlassen wurde und nicht nichtig ist ( Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Auflage 2011, § 4, Rn. 11.20; BGH, Urteil vom 11.10.2001, Az. I ZR 172/99, Sportwetten-Genehmigung , Rz. 19).
  • BGH, 02.10.2002 - I ZR 177/00

    "Progona"; Rechtsfolgend er Mitteilung einer unzuständigen Landesbehörde über die

    Auszug aus LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09
    Eine insoweit etwa vorliegende Rechtsunkenntnis ist jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Fahrlässigkeit als schuldhaft anzusehen (vergl. BGH, Urteil vom 02.10.2002, Az. I ZR 177/00, Progona , Rz. 8).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09
    Ein Verstoß gegen das UWG scheitert auch nicht daran, dass der Vertrieb eines Produkts ohne die erforderliche Zulassung als Arzneimittel nicht erheblich wäre im Sinne von § 3 UWG (so auch BGH, Urteil vom 23.06.2005, Atemtest , Az. I ZR 194/02, Rz. 27).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 189/07

    Golly Telly

    Auszug aus LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09
    Soweit die Beklagte sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2009 ( Golly Telly , Az. I ZR 189/07) beruft, in dem ein Präparat zur Darmspülung als Medizinprodukt und nicht als Arzneimittel eingestuft wurde, verfängt dies nicht.
  • BGH, 24.11.2010 - I ZR 204/09

    Arzneimittelrecht: Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten;

    Auszug aus LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09
    Die dort getroffene und begründete Einschätzung, dass es sich bei dem dort streitgegenständlichen Produkt um ein Arzneimittel und nicht um ein Medizinprodukt handelt, hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 24.11.2010 (Az. I ZR 204/09) bestätigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 13 A 1047/08

    Arzneimittel mit bekannten Wirkstoffen bei Nachzulassungsarzneimitteln -

    Auszug aus LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09
    Sieht das Gesetz aber keine Entscheidung durch Verwaltungsakt vor, ist im Zweifel anzunehmen, dass ein Akt nicht als verbindliche und abschließende Regelung gedacht ist (OVG Münster, Urteil vom 24.06.2010, AZ. 13 A 1047/08, Rn. 47).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 166/08

    Photodynamische Therapie

    Auszug aus LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09
    Ein Produkt ist demnach auch dann als Arzneimittel zu qualifizieren, wenn durch seine primäre physikalische Wirkung eine weitere auf dem pharmakologischen Gebiet liegende Wirkung, die die bestimmungsgemäße Hauptwirkung des Produkts darstellt, ausgelöst wird (BGH, Urteil vom 24.06.2010, Photodynamische Therapie , Az. I ZR 166/08, Rz. 15).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 19/08

    Ginkgo-Extrakt

    Auszug aus LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09
    Diese Vorschriften sind Marktverhaltensregeln im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2010, Ginkgo-Extrakt, Az. I ZR 19/08, Rz. 13).
  • OLG Köln, 11.12.2009 - 6 U 90/09

    Zulässigkeit des Vertriebs eines Darmreinigungspräparats

    Auszug aus LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09
    Wegen der Einzelheiten der vom Sachverständigen Prof. Dr. G festgestellten Wirkweise wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 14.05.2009 (Az. 31 O 374/06) und des Oberlandesgerichts Köln im Urteil vom 11.12.2009 (Az. 6 U 90/09) verwiesen.
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 124/11

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Darmreinigungspräparats zur

    1.) Die Beschwerde der Beklagten gegen den Berichtigungsbeschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.7.2011 betreffend das Urteil vom 26.5.2011 - 31 O 424/09 - wird zurückgewiesen.

    2.) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.5.2011 - 31 O 424/09 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 27.7.2011 wird zurückgewiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht