Rechtsprechung
   LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8544
LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14 (https://dejure.org/2017,8544)
LG Köln, Entscheidung vom 28.03.2017 - 31 O 448/14 (https://dejure.org/2017,8544)
LG Köln, Entscheidung vom 28. März 2017 - 31 O 448/14 (https://dejure.org/2017,8544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,8544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilnahmeverbot und Suspendierung der Amateur-Bridgespieler wegen unerlaubter Verständigung während des Finalspiels der Weltmeisterschaften in Bali (hier: Husten und Gesten); Zustandekommen einer Schiedsvereinbarung; Tätigkeit als Disziplinaranwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Lebenslanges Teilnahmeverbot zweier international erfolgreicher Kartenspieler bei Verbandsspielen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Unverhältnismäßige Sperrzeit für Kartenspieler wegen Regelverstoßes

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14
    Dies gilt jedenfalls, soweit sie Einrichtungen des betreffenden Verbandes in Anspruch nehmen oder, und zwar erst recht, als Teilnehmer an dem in seinem Organisations- und Verantwortungsbereich nach seinen Regeln ausgeschriebenen und durchgeführten Sportbetrieb teilnehmen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.2016 - II ZR 25/15, juris; BGH, Urteil v. 28.11.1994 - II ZR 11/94, juris).

    Die Befugnis zur Setzung einer Regel umschließt damit notwendigerweise das Recht zur Anordnung von Sanktionen und zu deren Vollzug im Falle der Regelverletzung (vgl. BGH, NJW 1995, 583 ff.).

    Die andere in der Praxis anzutreffende Form rechtsgeschäftlicher Unterwerfung besteht darin, daß der Sportler auf seinen Antrag bei dem für seine Sportart zuständigen Verband eine generelle Sport- oder Spielerlaubnis (Sportler- oder Spielerpaß bzw. Spielerausweis oder Lizenz) erwirbt, bei deren Erhalt er verspricht, bei seiner sportlichen Betätigung die von dem Verband für die Ausübung dieser Sportart aufgestellten Regeln zu beachten und sich im Falle von Regelverstößen dessen Sanktionen zu unterstellen (BGH, NJW 1995, 583, 586).

    Eine AGB-Kontrolle findet gleichwohl nicht statt (BGHZ 102, 265; BGHZ 128, 93; Hadding, in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 25, Rn. 25 b; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 76. Aufl., § 25, Rn. 9).

  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Auszug aus LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14
    Der Bundesgerichtshof hat angenommen, daß mit der Wettkampfmeldung die Satzung des veranstaltenden Verbandes anerkannt wurde und damit eine Schiedsvereinbarung nach §§ 1025 ff. ZPO zustande kam (BGH, Urteil vom 07.06.2016 - KZR 6/15 - Pechstein, juris, Rn. 23).

    Auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 07.06.2016 - KZR 6/15 - Pechstein, juris) - insoweit abweichend vom OLG München als Vorinstanz (SchiedsVZ 2015, 40 ff. - Pechstein) - stellt der CAS ein echtes Schiedsgericht im Sinne der ZPO dar, dessen Verfahrensordnung es nicht an ausreichenden Garantien für die Wahrung der Rechte der Athleten mangelt, so daß eine entsprechende Schiedsvereinbarung auch nicht im Hinblick auf § 19 GWB, den Justizgewährungsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 GG, das Grundrecht auf freie Berufsausübung aus Art. 12 Abs. 1 GG oder das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK unwirksam ist.

  • BGH, 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei Vertretung eines

    Auszug aus LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14
    Hier befand der BGH, daß die Ehrenamtlichkeit einer Tätigkeit der Annahme einer Tätigkeit als Angehöriger des öffentlichen Dienstes - und in der Folge der Annahme eines Tätigkeitsverbots - nicht entgegensteht (BGH, NJW 2015, 567, 568).
  • OLG München, 15.01.2015 - U 1110/14

    Zwischen Claudia P. und dem Internationalen Fachverband für Eisschnelllauf (ISU)

    Auszug aus LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14
    Auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 07.06.2016 - KZR 6/15 - Pechstein, juris) - insoweit abweichend vom OLG München als Vorinstanz (SchiedsVZ 2015, 40 ff. - Pechstein) - stellt der CAS ein echtes Schiedsgericht im Sinne der ZPO dar, dessen Verfahrensordnung es nicht an ausreichenden Garantien für die Wahrung der Rechte der Athleten mangelt, so daß eine entsprechende Schiedsvereinbarung auch nicht im Hinblick auf § 19 GWB, den Justizgewährungsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 GG, das Grundrecht auf freie Berufsausübung aus Art. 12 Abs. 1 GG oder das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK unwirksam ist.
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14
    Eine AGB-Kontrolle findet gleichwohl nicht statt (BGHZ 102, 265; BGHZ 128, 93; Hadding, in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 25, Rn. 25 b; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 76. Aufl., § 25, Rn. 9).
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14
    Nicht unter § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO fallen nichtberufliche Tätigkeiten, d.h. solche, die nicht auf Dauer ausgerichtet sind und nicht Grundlage der Lebensführung sind (BVerfGE, NJW 1981, 33) wie z.B. ehrenamtliche Betätigungen und politische Mandate.
  • BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95

    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

    Auszug aus LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14
    Bei anderen Vereinen ist die Überprüfung der Subsumtion und der Bemessung der Strafe hingegen grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Strafe willkürlich oder grob unbillig ist (BGH, NJW 1997, 3368; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 25, Rn. 25).
  • LG Dortmund, 16.10.2008 - 13 O 113/08
    Auszug aus LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14
    Letztlich sind Verbandssanktionen zulässig und stellt es grundsätzlich eine zulässige Einschränkung dar, wenn die Anwendung der konkreten Vorschrift im Einzelfall durch einen legitimen Zweck gerechtfertigt und die mit der Regelung einhergehende Wettbewerbsbeschränkungswirkung unter Berücksichtigung der mit der Regelung angestrebten Zielsetzung notwendig bzw. erforderlich und verhältnismäßig bzw. angemessen ist (LG Dortmund, Urteil vom 16.10.2008 - 13 O 113/08; LG München I, Urteil vom 26.02.2014 - 37 O28331/12).
  • OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02

    Vertretungsverbot, Kostenerstattungsausspruch, Angehöriger des öffentlichen

    Auszug aus LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14
    Sachverhalte betreffend eine Tätigkeit im Rahmen des öffentlichen Dienstes bzw. einer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit lagen auch den Entscheidungen des VG Weimar (ThürVBl. 1997, 140 ff, Anlage K 3, Bl. 83 ff. d.A.) und des Sächsischen OVG (Beschluss vom 10.07.2003, 2 E 98/02) zugrunde.
  • LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 304/15
    Auszug aus LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14
    Die Akten 31 O (Kart) 169/14 und 31 O (Kart) 444/14 sowie 31 O 304/15 waren bei den vorangegangenen Terminen beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • BGH, 14.01.2014 - II ZR 192/13

    Schadensersatzklage wegen der Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur

  • BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15

    Vom Norddeutschen Fußballverband e.V. verhängten Zwangsabstieg des SV

  • OLG München, 05.06.2007 - 34 SchH 2/07

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung im

  • LG Köln, 16.06.2020 - 31 O 385/18
    Laut Bericht über die Anhörung (Anlage K4 zu 31 O 448/14) vernahm das Appeal Tribunal die Zeugen H1 und F1 .

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten der Entscheidung wird auf Bl. 60 ff. d. A. 31 O 448/14 verwiesen.

    In diesem bestätigte das SDG mit Urteil vom 04.10.2014 (Anlage K3 zu 31 O 448/14) die vorgenannten Sperren der Beklagten zu 2).

    Im Hauptsacheverfahren (31 O 448/14) stellte die Kammer demgegenüber mit Urteil vom 28.03.2017 fest, dass das Urteil des SDG vom 04.10.2014 sowie die diesem vorausgegangenen einstweiligen Anordnungen unwirksam seien und dass der Beklagte zu 1) verpflichtet sei, beiden Klägern sämtliche durch die rechtswidrigen Sanktionierungen gemäß den einstweiligen Anordnungen vom 07.04.2014 und 27.07.2014 und dem Urteil vom 04.10.2014 des DBV Schieds- und Disziplinargerichts entstandenen und künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen; darüber hinaus wurde der Beklagte zu 1) verurteilt, den Klägern zu 1) und 2) als Gesamtgläubiger Abmahnkosten in Höhe von 887, 03 EUR nebst Zinsen zu zahlen.

    im Hauptsacheverfahren erster Instanz (31 O 448/14) entstanden sind.

    Die Kammer hat diesen mit 60.000 EUR festgesetzt (Bl. 71 in 31 O 448/14).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2021 - U (Kart) 16/20

    Schadensersatzanspruch wegen der Verhängung von Maßnahmen gegen

    Unter dem 15. Oktober 2014 reichten die Kläger, nun vertreten durch ihren auch im hiesigen Verfahren erstinstanzlich tätigen Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt F., bei dem Landgericht Köln eine Klage gegen die Beklagten auf Aufhebung der gegen sie verhängten Entscheidungen ein (31 O 448/14).

    Vor dem Landgericht haben die Kläger im hiesigen Verfahren in erster Linie die Kosten der Rechtsanwälte C. und des Rechtsanwaltes Q. für die Vertretung in den Verbandsverfahren sowie die Kosten für die Vertretung durch die Rechtsanwälte S. im Verfahren 31 O 448/14 geltend gemacht.

    Die Kläger stützen die von ihnen geltend gemachten Schadensersatzansprüche zunächst - wie auch die Feststellungsansprüche im Vorverfahren (LG Köln 31 O 448/14; Senat VI U (Kart) 8/17) - auf den Gedanken, dass die Beklagten ihnen die durch die vom Senat als unwirksam erklärten Entscheidungen der Beklagten entstandenen Schäden zu erstatten haben.

    Im Vorprozess LG Köln 31 O 448/14 hatten die Kläger ihre Anträge zunächst auf die Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Sanktionsmaßnahmen der Beklagten zu 1. und 2. beschränkt.

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2017 - U (Kart) 8/17

    Gerichtliche Überprüfung eines Schiedsurteils des Welt-Bridge-Verbandes

    Auf die Berufung der Kläger und die Berufung des Beklagten zu 1. wird das am 28. März 2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 448/14 - unter Zurückweisung der jeweils weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: 1.
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2017 - U 8/17

    Hustenaffäre bei Bridge-WM: Sperren für deutsche Teilnehmer unwirksam

    Gegen die Entscheidung der unter anderem für Kartellsachen zuständigen Zivilkammer des Landgerichts Köln (31 O 448/14, siehe www.nrwe.de) legten die beiden Bridge-Spieler und auch der nationale Bridge-Verband Berufung zu dem für Kartellsachen in Nordrhein-Westfalen zuständigen Kartellsenat des Oberlandesgerichts.

    Aktenzeichen Vorinstanz: LG Köln, 31 O 448/14.

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2016 - W (Kart) 3/15
    Anders als die Verfügungskläger (ohne jede Begründung ihrer Auffassung) meinen, ist dagegen von vornherein unerheblich, dass vor dem Landgericht Köln derzeit noch ein Hauptsacheverfahren ( 31 O 448/14 ) anhängig ist, in dem sie sich u.a. gegen diejenigen vom SDG des Verfügungsbeklagten ihnen gegenüber ausgesprochenen Verbote wehren, die sie bereits im Rahmen des auf einstweiligen Rechtsschutz gerichteten Verfahrens angegriffen haben.

    Bei dem erstgenannten Verfahren ( 31 O 448/14 ) handelt es sich vorliegend nämlich nicht um die "Hauptsache" im Sinne der hier interessierenden Vorschriften über die Festsetzung bzw. Änderung des Streitwertes.

  • LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 304/15

    Feststellung der Zulässigkeit des Schiedsverfahrens: Streitwert?

    Die Akten des Verfahrens 31 O 448/14 sowie des Verfahrens 31 O 444/14 lagen ebenfalls vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht