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   LG Köln, 30.06.2011 - 31 O 478/10   

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https://dejure.org/2011,17904
LG Köln, 30.06.2011 - 31 O 478/10 (https://dejure.org/2011,17904)
LG Köln, Entscheidung vom 30.06.2011 - 31 O 478/10 (https://dejure.org/2011,17904)
LG Köln, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 31 O 478/10 (https://dejure.org/2011,17904)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Verletzung einer berühmten Marke bei gedanklicher Verwechslungsgefahr durch Nachahmung von Schokolade in quadratischer Form

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Markeninhaber einer quadratförmigen Tafelschokolade hat gegen den Anbieter einer ebenfalls quadratförmigen Schokolade einen Unterlassungsanspruch auf Inverkehrbringen dieser Tafelschokolade; Unterlassungsanspruch des Markeninhabers einer quadratförmigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Markeninhaber einer quadratförmigen Tafelschokolade hat gegen den Anbieter einer ebenfalls quadratförmigen Schokolade einen Unterlassungsanspruch auf Inverkehrbringen dieser Tafelschokolade; Unterlassungsanspruch des Markeninhabers einer quadratförmigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Milka-Schokolade verletzt Rechte von Ritter-Sport

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ritter-Sport wehrt sich erfolgreich gegen Milka-Schokolade

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Quadrat-Form als Markenkennzeichen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.11.2008 - C-252/07

    Intel Corporation - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Art. 4 Abs. 4 Buchst. a -

    Auszug aus LG Köln, 30.06.2011 - 31 O 478/10
    Hierfür reicht es nach der Rechtsprechung des EuGH aus, wenn die angegriffene Kennzeichnung dem Verkehr die Klagemarken in Erinnerung ruft (EuGH GRUR 2009, 56 "Intel", Tz. 60).

    Bei der Beurteilung sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, wobei insbesondere eine hoher Grad an Zeichen- und Warenähnlichkeit, eine hohe Bekanntheit und Unterscheidungskraft der älteren Marke sowie eine etwaige Verwechslungsgefahr für eine Markenverwässerung in diesem Sinne sprechen können (EuGH GRUR 2009, 56 "Intel", Tz. 29, 41 f., 68).

    Dies birgt letztlich auch die vom EuGH für erforderlich gehaltene ernsthafte Gefahr einer Änderung des wirtschaftlichen Verhaltens des Durchschnittsverbrauchers in sich (EuGH GRUR 2009, 56 "Intel", Tz. 77).

  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 57/08

    Goldhase II

    Auszug aus LG Köln, 30.06.2011 - 31 O 478/10
    Bei Form und Farbe eines Produkts stehen zwar grundsätzlich die funktionelle und ästhetische Gestaltung im Vordergrund, so dass eine herkunftshinweisende Funktion für den Verkehr eher fern liegt (BGH, Urteil vom 15.07.2010 - I ZR 57/08 - "Goldhase", Juris-Tz. 32 m.w.Nw.).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05

    Pralinenform II

    Auszug aus LG Köln, 30.06.2011 - 31 O 478/10
    Für eine herkunftshinweisende Funktion spricht es aber, wenn die Form einer Ware erheblich vom Branchenüblichen abweicht (BGH, Urteil vom 22.04.2010 - I ZR 17/05 - "Pralinenform II" - Juris-Tz. 31 m.w.Nw.).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Auszug aus LG Köln, 30.06.2011 - 31 O 478/10
    Anders als ein Quader bei Bauklötzen (vgl. hierzu BGH GRUR 2010, 231 "Legostein", Tz. 28) ist ein Quadrat gerade nicht wesensnotwendige Form von Schokoladentafeln, was sich bereits daraus ergibt, dass außer der Klägerin alle größeren Schokoladenhersteller, insbesondere bis zur Einführung der streitgegenständlichen Ausstattung auch die Beklagte, eine längliche Grundform verwenden.
  • BPatG, 21.07.2011 - 25 W (pat) 8/09

    Schokoladenstäbchen - Markenbeschwerdeverfahren - Schutzentziehungsverfahren -

    Auszug aus LG Köln, 30.06.2011 - 31 O 478/10
    Der von der Beklagten herangezogene Vergleich mit der Abbildung eines Schokoladenstäbchens in der IR-Marke Nr. 869586, die Gegenstand des Verfahrens BPatG 25 W (pat) 8/09 ist, ist untauglich: Während man auf der von der Beklagten vorgelegten Abbildung (Bl. 228 d. A.) eher einen Tausendfüßler als eine Süßware erkennt, ist die klassische Quadratform der S9-Verpackung selbst auf den gegenüber den Abbildungen im Markenregister qualitativ deutlich verschlechterten und verkleinerten Abbildung, welche die Beklagte zu Vergleich heranzieht (Bl. 229 d. A.) gut zu erkennen.
  • OLG Köln, 30.03.2012 - 6 U 159/11

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Ritter Sport"-Schokolade und

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.06.2011 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 478/10 - wie folgt abgeändert:.
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 6 U 139/12

    Verletzung der Marke "Ritter Sport" durch Vertrieb ähnlich ausgestatteter

    Sie ist von der Klägerin in dem beim Bundesgerichtshof zu I ZR 63/12 anhängigen Rechtsstreit 31 O 478/10 LG Köln = 6 U 159/11 OLG Köln auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatzfeststellung und Vernichtung in Anspruch genommen worden.

    Zu 31 O 478/10 LG Köln = 6 U 159/11 OLG Köln = I ZR 63/12 BGH geht die Klägerin mit verbal identischen Anträgen gegen drei (mit "und / oder" verbundene, also kumulativ und alternativ angeführte) Ausstattungsvarianten der 2 x 40 g Schokoladentafeln der Beklagten vor, die sich von den nunmehr (ebenfalls mit "und / oder") in den Klageantrag zu Nr. 1 1 aufgenommenen Ausstattungsvarianten nur in wenigen Bildelementen, dem verwendeten Textpaar ("Für Heute ! / Für Morgen !" und "Für Drinnen / Für Draußen" anstelle von "Für Mich / Für Dich", "Für Jetzt / Für Später" und "1. Halbzeit / 2. Halbzeit") und dem fehlenden rot unterlegten Hinweis "NEU" unterscheiden.

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