Rechtsprechung
LG Köln, 13.08.2009 - 31 O 482/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer markenrechtlichen Verletzung durch eine bevorstehende Nutzung des Buchstaben "T" im Zusammenhang mit tragbaren Computern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 14, 15 MarkenG
Einstweilige Verfügung wegen der Bezeichnung "Smartbook” für Computer - heise.de (Pressebericht)
Marken-Ärger ums Smartbook
- heise.de (Pressebericht, 31.08.2009)
Marken-Ärger ums Smartbook
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Qualcomm darf nicht den Namen "Smartbook" verwenden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Begriff "Smartbook" darf von Qualcomm für Notebooks nicht benutzt werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Begriff "Smartbook" darf von Qualcomm für Notebooks nicht benutzt werden