Rechtsprechung
LG Köln, 14.01.2010 - 31 O 664/09 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.11.2009 - 31 O 664/09
- LG Köln, 14.01.2010 - 31 O 664/09
- OLG Köln, 11.06.2010 - 6 U 23/10
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 11.06.2010 - 6 U 23/10
Irreführung der Verbraucher durch Bewerbung des kostengünstigen, identischen …
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 14.01.2010 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 664/09 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 10.11.2009 - 31 O 664/09 - wird bestätigt, soweit die Antragsgegnerin es danach (zu Nr. 2 des Tenors) unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen hat, ein Buch mit Werken des Fotokünstlers Helmut Newton, das inhaltlich nicht mit dem unter ISBN 978-3-8228-6394-7 erfassten Buch identisch ist, mit den Hinweisen - "neue Ausgabe (des SUMO)" und/oder - "Die Wiederauferstehung des teuersten Buchs des 20. Jahrhunderts" und/oder - "wieder erhältlich" und/oder - "Diese Ausgabe zum 10. Geburtstag des SUMO hat dieselbe DNA wie die Rekorde brechende limitierte Originalversion" und/oder - "Helmut Newton wäre sicher hoch erfreut darüber, dass SUMO jetzt, ein Jahrzehnt nach seiner Erstveröffentlichung, in einem Format herausgegeben wird, das eine demokratischere Verbreitung ermöglicht" und/oder - "SUMO ist wieder da!" anzubieten, zu bewerben und/oder zu vertreiben, wenn dies wie nachstehend wiedergegeben geschieht:.
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LG Köln, 10.11.2009 - 31 O 664/09 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.11.2009 - 31 O 664/09
- LG Köln, 14.01.2010 - 31 O 664/09
- OLG Köln, 11.06.2010 - 6 U 23/10