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LG Berlin, 15.08.2014 - 31 O 70/14 |
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.08.2014 - 31 O 70/14
- KG, 13.05.2016 - 21 U 143/14
- BGH, 09.03.2017 - V ZR 133/16
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 100/14
"Ich bin dann mal weg"; Umfang des Schutzes eines bekannten Buchtitels
Die Antragstellerin hat in der Verwendung des Slogans der Antragsgegnerin eine unzulässige Ausbeutung des Rufs ihres bekannten Titels gesehen und mit Schriftsatz vom 20.2.2014 (Eingang bei Gericht per Telefax am gleichen Tag) den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, die die 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln nach Beschränkung des Antrags auf die konkrete Verletzungsform mit Beschluss vom 7.3.2014 (31 O 70/14) erlassen hat.Dass es sich dabei um eine "Zustellung" handelt, folgt nicht nur bereits aus dem Gesetz (§ 195 ZPO), sondern zeigt auch das unterschriebene Empfangsbekenntnis, in dem es heißt, die Verfahrensbevollmächtigten hätten eine "beglaubigte Kopie der Ausfertigung des Beschlusses (8 Seiten) vom 7.3.2014 Landgericht Köln Aktenzeichen 31 O 70/14 ... am 24. März 2014 gemäß § 195 ZPO von Anwalt zu Anwalt zugestellt erhalten".