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   LG Köln, 29.05.2008 - 31 O 845/07   

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https://dejure.org/2008,13350
LG Köln, 29.05.2008 - 31 O 845/07 (https://dejure.org/2008,13350)
LG Köln, Entscheidung vom 29.05.2008 - 31 O 845/07 (https://dejure.org/2008,13350)
LG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 31 O 845/07 (https://dejure.org/2008,13350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • webshoprecht.de

    Zur Störerhaftung des Auftraggebers einer Werbeagentur für rechtswidrige Inhalte eines Internet-Werbespots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung eines wettbewerbsrechtlichen Auskunftsanspruchs; Zulässigkeit vergleichender, herabsetzender Werbung; Voraussetzungen für die Annahme vergleichender Werbung; Haftung für das Verhalten einer beauftragten Werbeagentur; Bestehen des Auskunftsanspruchs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5, 8 Abs. 2 UWG
    Auftraggeber von wettbewerbswidrigem Internet-Werbespot (Viral) haftet auch, wenn er Fremdverbreitung nicht unterbindet

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung mit Navigationsgeräte-Hersteller "TomTom" wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Konkurrent darf nicht vergleichend mit Navigationshersteller "TomTom" werben

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 154
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 203/00

    Vergleichende Werbung - Systemvergleich Flugzeug-Bahn - unzulässige Abstellen auf

    Auszug aus LG Köln, 29.05.2008 - 31 O 845/07
    An der Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit ändert sich nichts dadurch, dass die Werbeaussage humorvoll-ironische Züge trägt (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 221, 222 - Systemvergleich) .
  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

    Auszug aus LG Köln, 29.05.2008 - 31 O 845/07
    Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die den Vergleich in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (vgl. BGH, GRUR 1999, 1100, 1101 - Generika-Werbung).
  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88

    Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers

    Auszug aus LG Köln, 29.05.2008 - 31 O 845/07
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Handelnde in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert ist, der Auftraggeber auf ihn einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss ausüben kann und der Erfolg der Geschäftstätigkeit des Handelnden dem Auftraggeber zugute kommt (vgl. BGH GRUR 2005, 864, 865 - Meißner Dekor II; BGH GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Aufl. (2008), § 8 Rn. 2.41).
  • OLG Köln, 05.05.2000 - 6 W 61/99

    Einstweilige Verfügung; Ordnungsgeld; Schuldhafter Verstoß; Sofortige Beschwerde;

    Auszug aus LG Köln, 29.05.2008 - 31 O 845/07
    Zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen durch Beauftragte gehört es auch, auf sie durch Belehrungen und Anordnungen entsprechend einzuwirken und deren Beachtung genau zu überwachen (OLG Köln GRUR-RR 2001, 24 - Homepage-Gestaltung).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Auszug aus LG Köln, 29.05.2008 - 31 O 845/07
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Handelnde in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert ist, der Auftraggeber auf ihn einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss ausüben kann und der Erfolg der Geschäftstätigkeit des Handelnden dem Auftraggeber zugute kommt (vgl. BGH GRUR 2005, 864, 865 - Meißner Dekor II; BGH GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Aufl. (2008), § 8 Rn. 2.41).
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus LG Köln, 29.05.2008 - 31 O 845/07
    Die Beklagte muss nicht nur alles unterlassen, was zu einer Verletzung führen kann, sondern auch alles tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige Verletzungen zu verhindern (BGH GRUR 1993, 415 - Straßenverengung).
  • LG Köln, 16.02.2017 - 81 O 33/16
    Anders als in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Landgerichts Köln (GRUR-RR 2009, 154, 155), in der durch die Darstellung der Repräsentanten des Wettbewerbers gleichzeitig dessen Produkte ins Lächerliche gezogen wurden (Schüler als Repräsentanten eines Navigationssystems, die nicht einmal den Weg ins eigene Klassenzimmer finden), bezieht sich hier der Humor ausschließlich auf die Person, nicht aber die Produkte der Antragstellerin.
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