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   OLG Celle, 13.10.2011 - 31 Ss 42/11   

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https://dejure.org/2011,3310
OLG Celle, 13.10.2011 - 31 Ss 42/11 (https://dejure.org/2011,3310)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.10.2011 - 31 Ss 42/11 (https://dejure.org/2011,3310)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 31 Ss 42/11 (https://dejure.org/2011,3310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Durchführung des Revisionsverfahrens bei dauerhafter Abwesenheit des Angeklagten wegen einer Wohnsitzverlegung ins Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Revisionsverfahrens bei dauerhafter Abwesenheit des Angeklagten wegen einer Wohnsitzverlegung ins Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 205
    Durchführung des Revisionsverfahrens bei dauerhafter Abwesenheit des Angeklagten [Wohnsitzverlegung ins Ausland]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erst Revision einlegen und dann vom Acker machen? Von wegen!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flucht ins Ausland als Begründung für Revisionseinstellung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2011 - 31 Ss 42/11
    Die Abwesenheit des Angeklagten wegen unbekannten Aufenthalts oder aus sonstigen Gründen hindert die Durchführung des Revisionsverfahrens nämlich nicht (BVerfG NJW 1995, 651).

    Hierdurch werden weder der Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) noch der auf eine angemessene Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 EMRK) verletzt (BVerfGE 54, 100, 116; 65, 171; BVerfG NJW 1995, 651; 1951).

  • BGH, 14.12.1995 - 5 StR 206/95

    Verhandlungsunfähigkeit - Revision - Hauptverhandlung - Verfahrenseinstellung

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2011 - 31 Ss 42/11
    In der Revisionshauptverhandlung hat der anwesende Angeklagte zwar das Recht auf Gewährung des letzten Wortes; jedoch kann er auch dabei für das Revisionsverfahren maßgebliche Erklärungen nach § 344 StPO, die nach § 345 StPO nur befristet angebracht werden können und der dort genannten Form bedürfen, nicht wirksam abgeben (vgl. zum Ganzen BGHSt 41, 16; BGH StV 1996, 250).
  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2011 - 31 Ss 42/11
    In der Revisionshauptverhandlung hat der anwesende Angeklagte zwar das Recht auf Gewährung des letzten Wortes; jedoch kann er auch dabei für das Revisionsverfahren maßgebliche Erklärungen nach § 344 StPO, die nach § 345 StPO nur befristet angebracht werden können und der dort genannten Form bedürfen, nicht wirksam abgeben (vgl. zum Ganzen BGHSt 41, 16; BGH StV 1996, 250).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2011 - 31 Ss 42/11
    Hierdurch werden weder der Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) noch der auf eine angemessene Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 EMRK) verletzt (BVerfGE 54, 100, 116; 65, 171; BVerfG NJW 1995, 651; 1951).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2011 - 31 Ss 42/11
    Hierdurch werden weder der Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) noch der auf eine angemessene Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 EMRK) verletzt (BVerfGE 54, 100, 116; 65, 171; BVerfG NJW 1995, 651; 1951).
  • OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 2 Ws 97/04

    Fortführung des Revisionsverfahren durch Abwesenheit aufgrund Abschiebung des

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2011 - 31 Ss 42/11
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Revision - wie hier - zulässig eingelegt und begründet worden ist und sich der Angeklagte vor Abschluss des Verfahrens freiwillig ins Ausland begeben hat (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2005, 49; LR-Stuckenberg, StPO 26. Aufl. § 205 Rn. 10).
  • BGH, 09.07.2019 - 3 StR 155/19

    Abschiebung des verteidigten Angeklagten regelmäßig kein Verfahrenshindernis im

    a) Hat ein Angeklagter einen Verteidiger, so hindert seine Abschiebung den Fortgang des Revisionsverfahrens im Grundsatz - wie auch hier - nicht (zur Überstellung eines Angeklagten aufgrund Rückführungsverlangens eines anderen Staates vor der Revisionshauptverhandlung s. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1986 - 2 StR 588/86, BGHR GG Art. 25 Restitutionsanspruch 1; vom 18. Februar 1987 - 2 StR 588/86, juris Rn. 4; die Verfassungskonformität dieser Entscheidungen bestätigend BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87, NJW 1995, 651; zur freiwilligen Ausreise ins Ausland vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 31 Ss 42/11, juris Rn. 5).
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