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   OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15   

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OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15 (https://dejure.org/2015,7908)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.03.2015 - 31 Ss 9/15 (https://dejure.org/2015,7908)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. März 2015 - 31 Ss 9/15 (https://dejure.org/2015,7908)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Strafbarkeit der Bezeichnung eines Richters als "Lügner" oder "Krimineller" je nach Kontext der getätigten Äußerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Strafbarkeit der Bezeichnung eines Richters als "Lügner" oder "Krimineller" je nach Kontext der getätigten Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bezeichnung eines Richters als "Lügner" und "Krimineller" - strafbar?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Straflose Bezeichnung eines Richters als Kriminellen und Lügner

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung eines Richters als "Lügner" und "Krimineller" nicht zwingend strafbare Beleidigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine strafbare Beleidigung: Rechtsuchender nennt Richter im Schriftsatz Lügner

Papierfundstellen

  • StV 2015, 566
  • FamRZ 2015, 2006
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15
    Während bei Tatsachenbehauptungen die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität im Vordergrund steht, sind Meinungen durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage und durch die Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt (BVerfG, NJW 1994, 1779).

    Für Tatsachenbehauptungen gilt, dass ihr Schutz dort endet, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen können, so dass jedenfalls die bewusst oder erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sind (BVerfG, NJW 1991, 2339; 1994, 1779).

    Gleiches kann gelten, wenn Meinungsäußerungen mit Tatsachenbehauptungen verbunden und letztere erwiesen unwahr sind (BVerfG NJW 1994, 1779 [1780]).

    In diesem Zusammenhang postuliert das BVerfG eine Vermutung zugunsten der Meinungsfreiheit in seiner konstitutiven Bedeutung für einen freiheitlich-demokratischen Prozess, soweit Meinungsäußerungen Beiträge zum geistigen Meinungskampf in einer der Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage darstellen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational, scharf oder verletzend formuliert ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingestuft wird (BVerfG NJW 1994, 1779).

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15
    Diese zunächst dem Tatrichter obliegende Einstufung unterliegt in rechtlicher Hinsicht uneingeschränkt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht, weil der sich Äußernde durch eine unzutreffende Beurteilung möglicherweise den Schutz des ihm zustehenden Grundrechts verlieren würde (vgl. BVerfG NJW 1991, 1529; 1999, 2262 [2263]).

    Liegt damit eine dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallene Meinungsäußerung des Angeklagten vor, hat diese gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Opfers jedenfalls dann zurückzutreten, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG NJW 1999, 2262 [2263]).

    Handelt es sich hiernach um eine Meinungsäußerung, die die vorgenannten Grenzen nicht verletzt, ist eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz geboten, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falls zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG NJW 1996, 1529; 1999, 2262 [2263]).

  • BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01

    Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15
    Die Ausrichtung am konkreten Kontext führt dann dazu, dass die immanenten Tatsachenbehauptungen nicht herausgefiltert und selbstständig beurteilt werden dürfen (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2002, 40).

    Auf der anderen Seite muss zugunsten des Ehrenschutzes berücksichtigt werden, dass der ausdrückliche Vorwurf, als Richter in einer Entscheidungsfindung gelogen und sich durch Rechtsbeugung kriminell verhalten zu haben, einen schwere, nicht akzeptable Kränkung bedeutet (BayObLG, NStZ-RR 2002, 40).

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15
    Im "Kampf um das Recht" darf ein Verfahrensbeteiligter nämlich auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn er seine Kritik anders hätte formulieren können (BVerfG StV 1991, 458).
  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine solche bei einem Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe von Missachtung vor (BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63; 36, 148).
  • BVerfG, 12.04.1991 - 1 BvR 1088/88

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15
    Für Tatsachenbehauptungen gilt, dass ihr Schutz dort endet, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen können, so dass jedenfalls die bewusst oder erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sind (BVerfG, NJW 1991, 2339; 1994, 1779).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15
    Sie wäre gegeben, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person und ihre Herabsetzung im Vordergrund stehen (BVerfGE 93, 266 (294); BVerfG NJW 1994, 2413 [24liegenden Wahrheiiegenden Wahrheiits-behauptung.
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15
    Handelt es sich hiernach um eine Meinungsäußerung, die die vorgenannten Grenzen nicht verletzt, ist eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz geboten, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falls zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG NJW 1996, 1529; 1999, 2262 [2263]).
  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine solche bei einem Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe von Missachtung vor (BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63; 36, 148).
  • BVerfG, 19.12.1990 - 1 BvR 389/90

    Wertungsfehler bei Einstufung einer Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung,

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15
    Diese zunächst dem Tatrichter obliegende Einstufung unterliegt in rechtlicher Hinsicht uneingeschränkt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht, weil der sich Äußernde durch eine unzutreffende Beurteilung möglicherweise den Schutz des ihm zustehenden Grundrechts verlieren würde (vgl. BVerfG NJW 1991, 1529; 1999, 2262 [2263]).
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

  • BVerfG, 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

  • OLG München, 31.05.2017 - 5 OLG 13 Ss 81/17

    Beleidigung und Meinungsfreiheit

    Rechtsfehlerhaft war es schließlich, das Fehlen spontaner Erregung bei dem Ange klagten (vgl. UA S. 135) zu seinen Lasten in die Abwägung einzustellen (vgl. OLG Celle Urteil vom 27. März 2015 Az. 31 Ss 9/15 Zitiert über jurisß Rdn. 41); im Gegenteil ist zu berücksichtigen, dass der Angeklagte nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als mittelbar persönlich Betroffener handelte, da er u. a. seine Tochter im Verfahren vertrat (vgl. zur Bedeutung dieses Umstandes BayObLGSt 2001, 92ff.).
  • AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15

    Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung

    Ob eine Äußerung eine Tatsache oder ein Werturteil beinhaltet, bestimmt sich grundsätzlich nach der Nachprüfbarkeit ihrer zugrundeliegenden Wahrheitsbehauptung; also, ob die Äußerung einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit dem Mittel des Beweises zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BGHZ 139, 95, 102; OLG Celle, Urteil vom 27.03.2015, Az. 31 Ss 9/15, zitiert nach Juris).

    Bei der Abwägung sind alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW, 1996, 1529; BVerfG, NJW 1999, 2262, 2263, OLG Celle, Urteil vom 27.03.2015, Az. 31 Ss 9/15, zitiert nach Juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 28.02.2013, Az. (2) 53 Ss 4/13 (8/13), zitiert nach Juris).

  • LG Verden, 07.02.2022 - 4 Qs 101/21

    Internet; Ablehnung des Erlasses eines Strafbefehls; Beleidigung unter dem

    Diese kann den ethischen Wert einer Person betreffen, den sie nach außen infolge ihres Verhaltens hat, oder den sozialen Wert, den sie wegen ihrer Leistungen und Eigenschaften für die Erfüllung sozialer Sonderaufgaben hat, z.B. im Hinblick auf einen Beruf (OLG Celle, Urteil vom 27.03.2015, Az.: 31 Ss 9/15, Rn. 32).
  • BayObLG, 15.05.2023 - 207 StRR 128/23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Revision, Freispruch, Meinungsfreiheit,

    Diese Abwägung ist eine reine Rechtsfrage, so dass sie bei ausreichender Tatsachengrundlage auch vom Revisionsgericht vorzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.02.2014, 1 Ss 599/13, zitiert nach juris, Rdn. 21; OLG Celle, Urteil vom 27.03.2015, 31 Ss 9/15, zitiert nach juris, Rdn. 35; OLG München, Beschluss vom 31.05.2017, 5 OLG 13 Ss 81/17, zitiert nach juris, Rdn. 11).
  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2020 - 14 Ca 5677/19

    Unterlassungsklage Kötter gegen ver.di

    Wird jemand im Rahmen einer Auseinandersetzung der Lüge bezichtigt, so liegt darin - neben der Behauptung, er habe (bewusst) die Unwahrheit gesagt, die der Überprüfung auf ihren Wahrheitsgehalt zugänglich ist - der damit implizit verbundene Vorwurf der Unaufrichtigkeit und somit zugleich ein persönliches Unwerturteil über das Verhalten des Betroffenen und damit ein Werturteil (vgl. VGH München, Beschl. v. 24.04.2018 - 4 ZB 17.1488; OVG Magdeburg, Beschl. v. 25.02.2016 - 4 M 222/15; OLG Hamm, Urt. v. 20.09.1995 - 3 U 116/95; OLG Celle, Urt .v. 27.03.2015 - 31 Ss 9/15).
  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 4 ZB 17.1488

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen in Hinsicht auf die

    Wird ein Gegner im politischen Meinungskampf oder in einer rechtlichen Auseinandersetzung der Lüge bezichtigt, so liegt darin zunächst die Behauptung, er habe die Unwahrheit gesagt; der damit implizit verbundene Vorwurf der Unaufrichtigkeit enthält regelmäßig zugleich ein persönliches Unwerturteil (vgl. OVG LSA, B.v. 25.2.2016 - 4 M 222/15 - juris Rn. 40; vgl. auch LG München I, U.v. 11.2.2011 - 25 O 12665/10 - juris Rn. 35, zum Vorwurf, der Verwalter einer WEG habe "mehrfach belogen und betrogen"; zum Lügenvorwurf ferner OLG Hamm, U.v. 20.9.1995 - 3 U 116/95 - juris; OLG Celle, U.v. 27.3.2015 - 31 Ss 9/15 - juris Rn. 34 ff., zur Bezeichnung eines Richters als "Lügner und Kriminellen" im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde).
  • BayObLG, 09.02.2023 - 203 StRR 497/22

    Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung bei ungenügenden Feststellungen zum

    Für eine Einordnung als Schmähkritik hängt die Beurteilung der Wirkung der Formulierungen maßgeblich von der jeweiligen Situation ab, in der die Worte verwendet wurden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 27. März 2015 - 31 Ss 9/15 -, juris zu dem Begriff "Lügner"; OLG Köln, Beschluss vom 26. April 2022 - 15 W 15/22 -, juris zu dem Begriff "schwul").
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