Rechtsprechung
LG Bonn, 19.05.2009 - 31 T 343/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen bei dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers; Zulässigkeit einer die Jahresfrist des § 325 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) wahrenden stufenweisen Einreichung von Bilanz und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesjustizamt.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 16.03.2015 - 37 T 171/15
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen der Nichteinreichung der …
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Ordnungsgeld sowohl um ein Beugemittel als auch um eine repressive, strafähnliche Sanktion handelt, die der Vermeidung künftiger Fristversäumnisse dient und einen vorausgegangenen Fristverstoß ahnden soll (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.03.2009 - BvR 3413/08 -, www.bundesverfassungsgericht.de ; LG Bonn, Beschl. v. 30.06.2008 - 11 T 48/07 - Beschl. v. 19.05.2009 - 31 T 343/09, jeweils veröffentlicht in NRWE; LG Bonn NZI 2008, 503, 504 f.; Stollenwerk/Krieg, GmbHR 2008, 575, 589,;… vgl. auch Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum KapCoRiLiG, BT-Drucks. 14/2353, S. 30 …und Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages BT-Drucks. 16/2781, S. 82 f.).