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   OLG Hamm, 26.10.2015 - 31 U 85/15   

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https://dejure.org/2015,41519
OLG Hamm, 26.10.2015 - 31 U 85/15 (https://dejure.org/2015,41519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.2015 - 31 U 85/15 (https://dejure.org/2015,41519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - 31 U 85/15 (https://dejure.org/2015,41519)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Münster, 24.03.2015 - 14 O 276/14

    Rückzahlung und Nutzungsentschädigung nach Erklärung des Widerrufs von

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2015 - 31 U 85/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.03.2015 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster (Az. 014 O 276/14) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22.04.2015 wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Münster vom 24.03.2015 (14 O 276/14) wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 80.450,00 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus dem Gesamtbetrag seit dem 13.10.2014 zu bezahlen und die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 26.948,74 EUR freizustellen.

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2015 - 31 U 85/15
    Zwar verweist die Klägerin im Ausgangspunkt zutreffend darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verwaltung eigenen Vermögens durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unabhängig von der Höhe der verwalteten Werte keine gewerbliche Tätigkeit ist (vgl. BGH, BKR 2002, 26).
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Vorbereitung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2015 - 31 U 85/15
    Maßgeblich sind vielmehr die äußeren Umstände im gesamten Kontext des Lebenssachverhaltes (vgl. Lang, ZfIR 2003, 2, 6/7; BGH NJW 2008, 435).
  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11

    Anwaltshonorar; Verwirkung; Verjährung; Pflichten eines "Stempelanwalts";

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2015 - 31 U 85/15
    Das gilt allerdings nur so lange, wie die Verwaltung eigenen Vermögens nicht gewerblichen Zwecken dient und / oder nicht den für eine auch nur partielle unternehmerische Tätigkeit erforderlichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand erfordert (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2013, 05754 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 14.05.2018 - 11 U 31/18

    Begriff des Verbrauchers i.S. von § 13 BGB

    So ist auch das OLG Hamm davon ausgegangen, dass die kontinuierliche Verwaltung von über 23 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten regelmäßig die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation erfordert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2015 - 31 U 85/15 -, juris).
  • OLG Hamm, 20.10.2016 - 18 U 152/15

    Widerruf; Maklervertrag; Verbrauchereigenschaft

    Maßgeblich sind für die Abgrenzung die äußeren Umstände im gesamten Kontext des Lebenssachverhaltes (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26. Oktober 2015 - 31 U 85/15 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Hamm, 13.06.2018 - 31 U 64/17
    Dies korrespondiert mit der Rechtsprechung des Senates, wonach bereits die kontinuierliche Verwaltung einer Immobilie mit Mietverhältnissen über 23 Wohn- und zwei Gewerbeeinheiten regelmäßig die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation erfordert (Senat, Urteil vom 26.10.2015 - 31 U 85/15).

    Andernfalls würde ein einheitlicher Lebenssachverhalt künstlich aufgespalten (Senat, Urteil vom 26.10.2015 - 31 U 85/15; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2010 - 3 U 160/09).

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 19 U 71/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Zudem kann auch die Verwaltung des eigenen Vermögens unternehmerische Qualität haben, sofern damit ein organisatorischer und zeitlicher Aufwand verbunden ist, der das Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebs vermittelt (OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2015, 31 U 85/15, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 31.08.2016 - 31 U 132/15

    Recht einer vermögensverwaltenden BGB -Gesellschaft zum Widerruf eines

    Nach der Rechtsprechung des Senats erfordert die kontinuierliche Verwaltung von Mietverhältnissen über 23 Wohn- und 2 Gewerbeeinheiten regelmäßig die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation (Urteil vom 26.10.2015 - Az. 31 U 85/15 = BeckRS 2016, 03249 Tz. 23).
  • LG Münster, 12.04.2017 - 14 O 325/16

    Erklärung des Widerrufs eines Darlehensvertrages i.R.d. Widerrufsrechts aufgrund

    Tritt der Vermieter/Verwalter planvoll als am Wohnungsmarkt tätiger Anbieter auf und hat er erkennbar die Entscheidung getroffen, zumindest einen Teil seiner Einkünfte durch Vermietungen zu erzielen, ist er Unternehmer (vgl. OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 23.11.2015, 31 U 134/15; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2015, 31 U 85/15 für den Fall der Vermietung von 23 Wohn- und 22 Gewerbeeinheiten).
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