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   OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08   

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OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08 (https://dejure.org/2008,3345)
OLG München, Entscheidung vom 07.05.2008 - 31 Wx 28/08 (https://dejure.org/2008,3345)
OLG München, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 31 Wx 28/08 (https://dejure.org/2008,3345)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde; Anordnungsgrund der Bekanntgabe von Gewinnfeststellungsbescheiden betreffend eine Kommanditbeteiligung

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 273 Abs. 4 und 5; GmbHG § 74
    Zur Nachtragsliquidation einer GmbH

  • Betriebs-Berater

    Bestellung eines Nachtragsliquidators nach Löschung der Gesellschaft

  • Judicialis

    GmbHG § 74; ; AktG § 273 Abs. 4; ; AktG § 273 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 273 Abs. 4, 5; GmbHG § 74
    Sofortige Beschwerde gegen gerichtliche Bestellung eines GmbH-Nachtragsliquidators - Nachtragsliquidation zur Entgegennahme von Feststellungsbescheiden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für GmbH ? Beschränkung des Aufgabenkreises des Nachtragsliquidators auf die Entgegennahme von Gewinnfeststellungsbescheiden des Finanzamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen hinsichtlich der Bestellung eines Nachtragliquidators einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit; Beschränkung des Umfangs ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bestellung eines Nachtragsliquidators einer GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 490
  • MDR 2008, 817
  • FGPrax 2008, 171
  • DB 2008, 1311
  • NZG 2008, 555
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 12.06.1996 - 3Z BR 90/96
    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08
    Eine Beschwerdeberechtigung des Nachtragsliquidators gegen den Bestellungsbeschluss ist zwar grundsätzlich nicht gegeben, weil ihm als einfachere Möglichkeit die Nichtannahme des Amtes offen steht (BayObLGZ 1996, 129/130).

    Im Übrigen sind die weiteren Beteiligten zu 1 und 2 auch als ehemalige Gesellschafter beschwerdeberechtigt (BayObLGZ 1996, 129/130).

    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass eine gerichtliche Bestellung als Nachtragsliquidator gegen den Willen des Bestellten grundsätzlich nicht in Betracht kommt, da eine Verpflichtung zur Übernahme des Amtes nicht besteht (vgl. BayObLGZ 1996, 129/131; OLG Hamm FGPrax 1997, 33; KG FGPrax 2001, 86; MünchKommAktG/Hüffer § 273 Rn. 39; Schmidt/Lutter/Riesenhuber AktG § 273 Rn. 11; Lutter/Kleindiek § 74 Rn. 21).

    Dieses wird von Amts wegen, gegebenenfalls mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammer (vgl. BayObLGZ 1996, 129/131 f.), zu ermitteln haben, ob ein zur Übernahme des Amtes bereiter Dritter gefunden werden kann.

  • BayObLG, 31.05.1983 - BReg. 3 Z 13/83
    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08
    a) Der Senat hat bislang die Auffassung vertreten, dass mangels ausdrücklicher anderer gesetzlicher Regelung die einfache, unbefristete Beschwerde als das regelmäßige Rechtsmittel im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit statthaft sei (vgl. OLG München GmbHR 2005, 1433 zu § 66 Abs. 5 GmbHG; ebenso OLG Hamm Rpfleger 1987, 251/252; Roth/Altmeppen GmbHG 5. Aufl. § 74 Rn. 34; Lutter/ Kleindiek GmbHG 16. Aufl. § 74 Rn. 21; Rowedder/ Rasner GmbHG 4. Aufl. § 74 Rn. 27, der vorsorglich zur sofortigen Beschwerde rät; offen gelassen in BayObLG GmbHR 2004, 367; BayObLGZ 1983, 130/133; KG FGPrax 2007, 185).

    Das ergibt sich insbesondere nicht aus der Entscheidung des BayObLG vom 2.2.1984 (DB 1984, 870), in der hervorgehoben wird, dass auch bei einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH eine auf einzelne Abwicklungsmaßnahmen beschränkte Nachtragsliquidation entsprechend § 273 Abs. 4 AktG in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 1983, 130/137), jedoch eine wegen noch vorhandenen verteilungsfähigen Vermögens anzuordnende Nachtragsliquidation dieser vorgeht.

    Hat somit nach der nicht offensichtlich unhaltbaren Darlegung der Steuerbehörde die GmbH noch steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen, ist die Bestellung eines Nachtragsabwicklers mit dem auf das Steuerverfahren beschränkten Wirkungskreis gerechtfertigt (vgl. BayObLGZ 1983, 130/136 f. m.w.N. unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum steuerrechtlichen Fortbestehen der gelöschten GmbH).

  • BGH, 10.12.2007 - II ZB 13/07

    Voraussetzungen der Vorlage an den BGH im FGG -Verfahren; Erheblichkeit der

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08
    Der Bundesgerichtshof hat die Divergenzvorlage des Senats im vorliegenden Verfahren als unzulässig zurückgegeben, jedoch erkennen lassen, dass er die Auffassung der Oberlandesgerichte Schleswig und Köln für zutreffend erachte (BGH ZIP 2008, 620).
  • KG, 13.02.2007 - 1 W 272/06

    GmbH; Nachtragsliquidation: Voraussetzungen für die Anordnung einer

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08
    a) Der Senat hat bislang die Auffassung vertreten, dass mangels ausdrücklicher anderer gesetzlicher Regelung die einfache, unbefristete Beschwerde als das regelmäßige Rechtsmittel im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit statthaft sei (vgl. OLG München GmbHR 2005, 1433 zu § 66 Abs. 5 GmbHG; ebenso OLG Hamm Rpfleger 1987, 251/252; Roth/Altmeppen GmbHG 5. Aufl. § 74 Rn. 34; Lutter/ Kleindiek GmbHG 16. Aufl. § 74 Rn. 21; Rowedder/ Rasner GmbHG 4. Aufl. § 74 Rn. 27, der vorsorglich zur sofortigen Beschwerde rät; offen gelassen in BayObLG GmbHR 2004, 367; BayObLGZ 1983, 130/133; KG FGPrax 2007, 185).
  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Registergerichts im Rahmen des § 66 Abs. 5

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08
    a) Der Senat hat bislang die Auffassung vertreten, dass mangels ausdrücklicher anderer gesetzlicher Regelung die einfache, unbefristete Beschwerde als das regelmäßige Rechtsmittel im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit statthaft sei (vgl. OLG München GmbHR 2005, 1433 zu § 66 Abs. 5 GmbHG; ebenso OLG Hamm Rpfleger 1987, 251/252; Roth/Altmeppen GmbHG 5. Aufl. § 74 Rn. 34; Lutter/ Kleindiek GmbHG 16. Aufl. § 74 Rn. 21; Rowedder/ Rasner GmbHG 4. Aufl. § 74 Rn. 27, der vorsorglich zur sofortigen Beschwerde rät; offen gelassen in BayObLG GmbHR 2004, 367; BayObLGZ 1983, 130/133; KG FGPrax 2007, 185).
  • OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02

    Beschwerde gegen gerichtliche Abberufung eines Nachtragsliquidators

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08
    Demgegenüber haben die Oberlandesgerichte Schleswig (NJW-RR 2000, 769/770) und Köln (ZIP 2003, 573) in entsprechender Anwendung von § 273 Abs. 5 AktG und §§ 148, 145, 146 FGG die sofortige Beschwerde als statthaft angesehen.
  • KG, 09.01.2001 - 1 W 2002/00

    Bestellung zum Nachtragsliquidator entgegen dem Willen des Betroffenen;

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08
    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass eine gerichtliche Bestellung als Nachtragsliquidator gegen den Willen des Bestellten grundsätzlich nicht in Betracht kommt, da eine Verpflichtung zur Übernahme des Amtes nicht besteht (vgl. BayObLGZ 1996, 129/131; OLG Hamm FGPrax 1997, 33; KG FGPrax 2001, 86; MünchKommAktG/Hüffer § 273 Rn. 39; Schmidt/Lutter/Riesenhuber AktG § 273 Rn. 11; Lutter/Kleindiek § 74 Rn. 21).
  • BGH, 23.02.1970 - II ZB 5/69

    Vertretungsbefugnis der Abwickler einer GmbH nach Löschung im Handelsregister

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08
    b) Ist eine GmbH im Handelsregister gelöscht worden, nachdem die Abwickler die Beendigung der Liquidation angezeigt hatten, und erweisen sich nachträglich weitere Abwicklungsmaßnahmen als notwendig, so hat das Gericht entsprechend § 273 Abs. 4 AktG auf Antrag die bisherigen oder andere Abwickler neu zu bestellen (BGHZ 53, 264; ständige Rechtsprechung und herrschende Meinung).
  • OLG Hamm, 26.11.1986 - 14 W 78/85

    Wirksame Bestellung eines Liquidators; Telefonische Bekanntgabe

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08
    a) Der Senat hat bislang die Auffassung vertreten, dass mangels ausdrücklicher anderer gesetzlicher Regelung die einfache, unbefristete Beschwerde als das regelmäßige Rechtsmittel im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit statthaft sei (vgl. OLG München GmbHR 2005, 1433 zu § 66 Abs. 5 GmbHG; ebenso OLG Hamm Rpfleger 1987, 251/252; Roth/Altmeppen GmbHG 5. Aufl. § 74 Rn. 34; Lutter/ Kleindiek GmbHG 16. Aufl. § 74 Rn. 21; Rowedder/ Rasner GmbHG 4. Aufl. § 74 Rn. 27, der vorsorglich zur sofortigen Beschwerde rät; offen gelassen in BayObLG GmbHR 2004, 367; BayObLGZ 1983, 130/133; KG FGPrax 2007, 185).
  • KG, 04.04.2000 - 1 W 3052/99

    Gesellschaftsrecht; Bestellung eines GmbH-Gesellschafters zum Notgeschäftsführer

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08
    Ausnahmsweise ist der Nachtragsliquidator aber selbst beschwerdebefugt, wenn die Bestellung - wie hier -gegen seinen erklärten Willen erfolgt, weil das Gericht eine Verpflichtung zur Übernahme des Amtes annimmt (vgl. KG NJW-RR 2001, 900 zum Notgeschäftsführer).
  • OLG Schleswig, 23.12.1999 - 2 W 136/99

    Einlegung eines Rechtsmittel durch Telefax; Funktionelle Zuständigkeit für die

  • BFH, 12.01.1995 - VIII B 43/94

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes - Beteiligung

  • OLG Koblenz, 09.03.2007 - 8 U 228/06

    GmbH: Beendigung der aktiven Parteifähigkeit; Bestellung eines

  • KG, 07.07.1998 - 1 W 6250/96
  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80

    Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung -

  • BFH, 01.07.2014 - IX R 47/13

    Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation

    Aber auch die --im Streitfall vom AG A mit Beschluss vom 12. Juni 2003 bejahte-- bloße Erforderlichkeit unterbliebener Abwicklungsmaßnahmen i.S. des § 273 Abs. 4 des Aktiengesetzes rechtfertigt eine Nachtragsliquidation (so die h.M.: BGH-Beschluss vom 23. Februar 1970 II ZB 5/69, BGHZ 53, 264; BGH-Urteil vom 10. Oktober 1988 II ZR 92/88, BGHZ 105, 259; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 7. Mai 2008  31 Wx 28/08, 31 Wx 028/08, GmbHR 2008, 821, 822; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 60 Rz 105).
  • OLG Saarbrücken, 18.07.2018 - 5 W 43/18

    Voraussetzungen der Nachtragsliquidation einer OHG

    Das sei auch deshalb sachgerecht, weil andernfalls einer gelöschten Gesellschaft, die über kein Vermögen verfüge, die unbeschränkte Teilnahme am Rechtsverkehr ermöglicht würde (OLG München, MDR 2008, 817 ).
  • OLG Hamm, 01.07.2015 - 27 W 71/15

    Beendigung der Liquidation bei Anhängigkeit eines Steuerverfahrens

    Hinzu kommt, dass die Voraussetzungen, unter denen die Nachtragsliquidation wegen noch laufender Steuerverfahren geboten ist, im Einzelnen streitig sind (vgl. nur OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 100; OLG München GmbHR 2008, 821; Haas, aaO, § 60 Rn. 105; Karsten Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 74 Rn. 14, 17; Kleindiek, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., § 74 Rn. 17 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2010 - 3 Wx 123/10

    Nachtragsliquidation zur Löschung eines subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts

    Es genügt in solchen Fällen, dass Rechtsbeziehungen oder Tatsachen bekannt werden, die eine gesetzliche Vertretung der Gesellschaft verlangen (OLG München FGPrax 2008, 171; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG 19. Auflage 2010 § 60 Rdz. 105; Heinemann in Keidel, FamFG 16. Auflage 2009, § 394 Rdz. 38).
  • OLG Hamm, 29.07.2015 - 27 W 50/15

    Zeitpunkt der Beendigung der Liquidation einer GmbH im Hinblick auf die noch

    Hinzu kommt, dass die Voraussetzungen, unter denen die Nachtragsliquidation wegen noch laufender Steuerverfahren geboten ist, im Einzelnen streitig sind (vgl. nur OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 100 f.; OLG München GmbHR 2008, 821 ff; Haas, a. a. O., § 60 Rn.105; Karsten Schmidt in Scholz, GmbHG, 11. Auflage, § 74, Rn.14 ff; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Auflage, § 74, Rn.17 ff, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 12.05.2016 - 34 Wx 424/15

    Nachweis des Erlöschens eines Vorkaufsrechts gegenüber dem Grundbuchamt

    Werden nach der Löschung im Handelsregister weitere Abwicklungsmaßnahmen notwendig, so hat das Registergericht entsprechend § 273 Abs. 4 AktG auf Antrag die bisherigen oder andere Abwickler neu zu bestellen (BGHZ 53, 264; OLG München - 31. Zivilsenat - vom 7.5.2008, 31 Wx 28/08 = FGPrax 2008, 171; MüKo-FamFG/Krafka 2. Aufl. § 394 Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 20 W 288/12

    Anwendung von § 273 IV 1 AktG auf Bestellung von GmbH-Nachtragsliquidator

    Das Amtsgericht wird insbesondere aber auch zu prüfen haben, ob vorliegend ebenfalls die Bestellung einer der zuvor als Liquidatoren im Handelsregisterblatt der Gesellschaft eingetragenen Herren B und D in Frage kommt, was allerdings im Hinblick auf das erforderliche Einverständnis mit der Bestellung zum Nachtragsliquidator, die nicht gegen den Willen einer Person zulässig ist (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, Az. 31 Wx 28/08, zitiert nach juris), deren vorherige Anhörung im weiteren Verfahren voraussetzt.
  • OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 160/16

    Löschung einer zugunsten einer im Register gelöschten Genossenschaft

    Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herangezogenen Belege befassen sich durchwegs mit den Voraussetzungen, unter denen bei einem versehentlich zu früh gelöschten Rechtsträger nachträglich noch registergerichtliche Maßnahmen zur endgültigen Abwicklung veranlasst sind (vgl. etwa OLG München - 31. Zivilsenat - vom 7.5.2008, 31 Wx 28/08 = FGPrax 2008, 171; Keidel/Heinemann FamFG 18. Aufl. § 394 Rn. 35 und 38).
  • OLG München, 21.10.2010 - 31 Wx 127/10

    GmbH: Voraussetzung für ein Absehen von der Eintragung eines bestellten

    Das Registergericht kann in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens von der Eintragung des von ihm bestellten (Nachtrags-) Liquidators einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft in das Handelsregister absehen, wenn die zu erwartende Abwicklungstätigkeit im Hinblick auf deren Inhalt und Umfang eine solche nicht erfordert (Ergänzung zu OLG München GmbHR 2008, 821).
  • KG, 09.11.2021 - 22 W 68/21

    Wiedereintragung einer gelöschten Gesellschaft bei Bestellung eines Liquidators

    Wieso beide Fälle unterschiedlich behandelt werden sollten, wo sie sich doch bei einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH nur in der Art des Abwicklungsbedarfes unterscheiden (§ 66 Abs. 5 GmbHG: Verwertung von Vermögensgegenständen; § 273 Abs. 4 AktG analog: Abwicklungsmaßnahmen außerhalb der Verwertung von Vermögen, vgl. OLG München, Beschluss vom 07. Mai 2008 - 31 Wx 28/08 -, Rn. 14, juris; Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl. § 60 Rn. 105a), ist nicht ersichtlich.
  • OLG Jena, 15.05.2019 - 2 W 159/19
  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 42/20

    Unwirksamkeit der Verweisung eines Insolvenzantragsverfahrens wegen Willkür

  • OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16

    Keine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes bei unbehebbarem Eintragungshindernis

  • OLG München, 06.02.2012 - 31 Wx 31/12

    Zuständigkeit für sofortige Beschwerde nach erfolgloser Ablehnung eines

  • FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15

    Aussetzung des Verfahrens bis zur wirksamen Bestellung eines vertretungsbefugten

  • KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21

    Antrag auf Wiedereintragung als Teil eines Antrags auf Bestellung eines

  • KG, 14.06.2022 - 22 W 27/22

    Voraussetzungen einer Bestellung eines Nachtragsliquidators bei einer

  • OLG Jena, 12.08.2013 - 9 W 258/13

    Berichtigung des Grundbuch bei Erlöschen einer Gesellschaft

  • OLG Jena, 08.09.2014 - 3 W 292/14

    Grundbuchunrichtigkeit, Enteignung, Erwerb des Eigentums am Grundstück

  • BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 32/19
  • KG, 19.05.2022 - 22 W 27/22

    1) Ist zu Gunsten einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH Geld hinterlegt,

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