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   OLG München, 11.10.2006 - 31 Wx 74/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3044
OLG München, 11.10.2006 - 31 Wx 74/06 (https://dejure.org/2006,3044)
OLG München, Entscheidung vom 11.10.2006 - 31 Wx 74/06 (https://dejure.org/2006,3044)
OLG München, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 31 Wx 74/06 (https://dejure.org/2006,3044)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG §§ 19 ff. § 160a; BGB § 57 § 60
    Keine inhaltlichen Änderungsauflagen durch Zwischenverfügung - unzulässige Konsonantenfolge als Vereinsname

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsregister - Bloße Buchstabenkombination ist kein zulässiger Vereinsname

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister; Hinweis des Registergerichts auf die fehlende Vollzugsfähigkeit der Anmeldung eines Vereins; Anforderungen an die Eintragungsfähigkeit eines Vereins

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Vereinsregister: Bloße Buchstabenkombination ist kein zulässiger Vereinsname

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 187
  • ZIP 2007, 772
  • MDR 2007, 414
  • FGPrax 2007, 38
  • NZG 2007, 320
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 28.02.2002 - 20 W 531/01

    Unzulässige Firma: Sechsmalige Aneinanderreihung des Großbuchstabens A

    Auszug aus OLG München, 11.10.2006 - 31 Wx 74/06
    Nicht aussprechbaren Aneinanderreihungen von Buchstaben, die im Verkehr keine Kennzeichnungsfunktion haben, kommt diese Namensfunktion nicht zu (vgl. OLG Celle DB 2006, 1950; OLG Frankfurt NJW 2002, 2400 (jeweils zur Firma); Stöber Vereinsrecht 9. Aufl. Rn. 91; Sauter/Schweyer/Waldner Rn. 58; Reichert Vereins- und Verbandsrecht 10. Aufl. Rn. 465).
  • OLG München, 15.11.2001 - 29 U 3769/01

    Literaturhaus - § 32 ZPO, internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für

    Auszug aus OLG München, 11.10.2006 - 31 Wx 74/06
    Die gewählte Bezeichnung muss geeignet sein, den Träger der Bezeichnung mit sprachlichen Mitteln unterscheidungskräftig zu kennzeichnen (OLG München NJW 2002, 611).
  • OLG Celle, 06.07.2006 - 9 W 61/06

    Unterscheidungskraft und Namensfunktion als erforderliche Bestandteile des

    Auszug aus OLG München, 11.10.2006 - 31 Wx 74/06
    Nicht aussprechbaren Aneinanderreihungen von Buchstaben, die im Verkehr keine Kennzeichnungsfunktion haben, kommt diese Namensfunktion nicht zu (vgl. OLG Celle DB 2006, 1950; OLG Frankfurt NJW 2002, 2400 (jeweils zur Firma); Stöber Vereinsrecht 9. Aufl. Rn. 91; Sauter/Schweyer/Waldner Rn. 58; Reichert Vereins- und Verbandsrecht 10. Aufl. Rn. 465).
  • BayObLG, 23.09.1997 - 3Z BR 329/97

    Prokura für Einzelkaufmann nicht mit gemeinschaftlicher Vertretungsregelung -

    Auszug aus OLG München, 11.10.2006 - 31 Wx 74/06
    Mit einer Zwischenverfügung darf nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der vorliegenden Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung, so wie sie vorliegt, vollzogen wird (ständige Rechtsprechung; z.B. BayObLGZ 1997, 285 m.w.N.; vgl. auch Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein 18. Aufl. Rn. 23; Palandt/Heinrichs BGB 65. Aufl. § 55 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14

    Zum Regelungsgehalt einer Zwischenverfügung nach § 382 Abs. 4 FamFG

    Dabei wird vertreten, dass mit einer Zwischenverfügung nur aufgegeben werden darf, ein dem Vollzug der Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben, mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung so, wie sie vorliegt, vollzogen wird; die inhaltliche Abänderung oder Ergänzung einer Anmeldung soll danach nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein können (u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 3 W 129/11; OLG München, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 31 Wx 74/06; unter Bezugnahme auf die genannten Rechtsprechung so auch Senat, Beschluss vom 28.10.2014, Az. 20 W 411/12, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 22.08.2016 - 12 W 121/16

    Handelsregistersache: Bekanntgabe und zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung;

    Derartige inhaltliche Mängel einer Anmeldung setzen eine Abänderung der Anmeldung und damit eine Neuanmeldung voraus (vgl. OLG Düsseldorf, NZG 2010, 719, RN 20; OLG Frankfurt, NJW-RR 2015, 727, RN 17; OLG München, NJW-RR 2007, 187, RN 4; OLG Zweibrücken, NZG 2013, 1069, RN 8; jw. zit. aus juris).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 20 W 160/13

    Sicherung der Kapitalaufbringung bei Formwechsel nach § 220 Abs. 1 UmwG

    Mit einer Zwischenverfügung darf nämlich nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben, mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung so, wie sie vorliegt, vollzogen wird (vgl. u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 3 W 129/11, zitiert nach juris, Rn.4; OLG München, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 31 Wx 74/06, zitiert nach juris Rn. 4, auch Heinemann in Keidel, FamFG, 18. Aufl., 2014, § 382, Rn. 22).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12

    Registerrechtliche Zulässigkeit der Abänderung einer Firma

    Die inhaltliche Abänderung oder Ergänzung einer Anmeldung kann dagegen nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 3 W 129/11, zitiert nach juris, Rn.4; OLG München, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 31 Wx 74/06, zitiert nach juris Rn. 4, auch Heinemann in Keidel, FamFG, 18. Aufl., 2014, § 382, Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 50/18

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Registergerichts

    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter anderem gerade für eine vom Gericht gewünschte Änderung eines gewählten Namens oder einer gewählten Firma zur (vermeintlichen) Herbeiführung der Eintragungsfähigkeit ausgesprochen worden (OLG München NJW-RR 2007, 187; OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547 f; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727 ff - jeweils zu Name/Firma; ferner: OLG Zweibrücken NZG 2013, 907 ff; OLG Oldenburg NJW-RR 2017, 28 ff).
  • OLG Köln, 20.11.2012 - 2 Wx 241/12
    Mit einer Zwischenverfügung darf nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der vorliegenden Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung, so wie sie vorliegt, vollzogen wird (BayObLG, Beschl. vom 23.9. 1997 - 3 Z BR 329/97 - NJW 1998, 1161; OLG München, Beschl. vom 11.10.2006 - 31 Wx 74/06 - NJW-RR 2007, 187; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl. 2010, Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2019 - 3 Wx 207/18

    Zur Firmenänderung in Gestalt eines Wechsels des Personennamens bei einer

    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter anderem gerade für eine vom Gericht gewünschte Änderung eines gewählten Namens oder einer gewählten Firma zur (vermeintlichen) Herbeiführung der Eintragungsfähigkeit ausgesprochen worden (jeweils zu Name/Firma: OLG München Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG München NJW-RR 2007, 187; OLG Zweibrücken Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547 f.; OLG Frankfurt Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727 ff.; ferner: OLG Zweibrücken Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Zweibrücken NZG 2013, 907 ff.; OLG Oldenburg Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Oldenburg NJW-RR 2017, 28 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 31.01.2012 - 3 W 129/11

    Handelsregister: Auflage der Änderung einer Firma

    Die inhaltliche Abänderung oder Ergänzung einer Anmeldung kann dagegen nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein (OLG München, NJW-RR 2007, 187; BayObLGZ 1997, 295).
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