Rechtsprechung
OLG München, 31.08.2011 - 31 Wx 179/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zum Erfordernis einer erneuten eigenhändigen Unterschrift des Erblassers für Ergänzungen, die der Erblasser auf einer Fotokopie seines unterschriebenen Originaltestaments anbringt (im Anschluss an OLG München NJW-RR 2006, 11).
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2247
Erfordernis erneuter eigenhändiger Unterschrift für Ergänzungen auf Kopie des Originaltestaments
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis einer erneuten eigenhändigen Unterschrift des Erblassers für Ergänzungen auf einer Fotokopie seines unterschriebenen Originaltestaments
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Testament - Änderungen auf Testamentskopie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2247
Formgültigkeit von Ergänzungen des Erblassers auf einer Fotokopie eines privatschriftlichen Testaments - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- paluka.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Änderungen und Ergänzungen von Testamenten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Änderung eines Testaments
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ergänzungen auf einer Fotokopie des Originaltestaments bedürfen einer Unterschrift - Sonst keine formgerecht erstellte letztwillige Verfügung
Verfahrensgang
- AG München, 21.07.2010 - 62 VI 528/05
- OLG München, 31.08.2011 - 31 Wx 179/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1644
- FGPrax 2011, 305
- FamRZ 2012, 250
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 22.07.2020 - 2 Wx 131/20
Ohne Unterschrift gehts nicht - Änderungen eines Testaments bedürfen immer der …
Nichts anderes folgt auch aus der vorgenannten Entscheidung des OLG München, der abweichend von der vorliegenden Fallkonstellation eine Änderung zugrunde lag, die nicht nur mit Datumsangabe sondern auch mit (erneuter) eigenhändiger Unterschrift abgefasst war (vgl. hierzu auch OLG München, Beschlüsse vom 31.08.2011, 31 Wx 179/10 und vom 13.09.2011, 31 Wx 298/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2019, 25 Wx 65/18).Dies gilt umso mehr, als die Erblasserin ihre erste Änderung vom 17.01.2008 unterzeichnet hat und lediglich die zweite Änderung vom 01.01.2019 nicht erneut unterschrieben hat. - OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 2727/19
Errichtung eines Testaments aus mehreren Urkunden
Dieses Erfordernis folgt daraus, dass in Fällen der beschriebenen Art das Testament aus der Gesamtheit der einzelnen, für sich genommen keine sinnvolle Aussage enthaltenden Erklärungsteile besteht (vgl. OLG München, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 31 Wx 72/05, ZEV 2006, 33 (34); OLG München, Beschluss vom 31. August 2011 - 31 Wx 179/10, ZEV 2012, 41 (42);… BeckOGK/Grziwotz, 1.9.2019, § 2247 Rn. 29: "in diesem Fall besteht das Testament im Original der früheren unvollständigen Erklärung sowie den Ergänzungen auf der hiervon gefertigten Fotokopie"). - AG Leverkusen, 20.05.2020 - 9 VI 174/19 Dies gilt auch für Ergänzungen, die von der Unterschrift des Erblasers räumlich gesehen nicht gedeckt sind und daher besonders unterzeichnet werden müssen (OLG München, FGPrax 2011, 305).