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   OLG München, 08.12.2020 - 31 Wx 248/20   

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https://dejure.org/2020,40323
OLG München, 08.12.2020 - 31 Wx 248/20 (https://dejure.org/2020,40323)
OLG München, Entscheidung vom 08.12.2020 - 31 Wx 248/20 (https://dejure.org/2020,40323)
OLG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 31 Wx 248/20 (https://dejure.org/2020,40323)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 2361; EGBGB Art. 6; GG Art. 3 Abs. 2 S. 1; FamFG § 353 Abs. 3; GNotKG § 34, § 40, § 61
    Umgehung der geschlechterbezogenen Diskriminierung im Erbrecht über Kollisionsvorschriften

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2361; EGBGB Art. 6; GG Art. 3 Abs. 2 S. 1
    Zur geschlechterbezogenen Diskriminierung im ausländischen Erbrecht

  • rewis.io

    Umgehung der geschlechterbezogenen Diskriminierung im Erbrecht über Kollisionsvorschriften

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Diskriminierende gesetzliche Erbfolgeregeln im iranischen Erbrecht als ordre public-Verstoß

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umgehung der geschlechterbezogenen Diskriminierung im Erbrecht über Kollisionsvorschriften ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen ordre public bei diskriminierenden gesetzlichen Erbfolgeregeln unter Anwendung iranischen Rechts

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) durch eine erbrechtliche Bestimmung in einer ausländischen Rechtsvorschrift

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtskraft für den Erbschein - Einziehung nach 50 Jahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Doppeltes Erbe für männliche Kinder: Keine Anwendung ausländischer Rechtsvorschrift wegen geschlechterbezogener Diskriminierung - Anwendung von Art. 6 EGBGB bei Vorhandensein wesentlicher Nachlasswerte in Deutschland

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 495
  • FamRZ 2021, 810
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04

    Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer

    Auszug aus OLG München, 08.12.2020 - 31 Wx 248/20
    (2) Die Anwendung der Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB setzt voraus, dass nicht nur abstrakt die ausländische Regel selbst, sondern das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts im konkreten Fall in so starkem Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und denen in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 118, 312/330; KG NJW-RR 2008, 1109/1111; OLG Hamm FamRZ 1993 111/114; OLG Hamm ZEV 2005, 436).

    An Inhalt und Ernstlichkeit eines solchen Erblasserwillens dürfen keine relevanten Zweifel verbleiben (OLG Hamm ZEV 2005, 436).

  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 18/92

    Ordre public und Sorgerecht des Vaters nach Ehescheidung

    Auszug aus OLG München, 08.12.2020 - 31 Wx 248/20
    Art. 8 Abs. 3 S. 2 des Abkommens enthält eine Öffnungsklausel für den deutschen ordre public (BGHZ 120, 29 (35); MüKoBGB/v. Hein, 8. Aufl. EGBGB Art. 6 Rn. 39; BeckOGK/Stürner Stand: 1.11.2020 EGBGB Art. 6 Rn. 116).
  • KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07

    Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Erbrechtsausschluss nach ägyptischem

    Auszug aus OLG München, 08.12.2020 - 31 Wx 248/20
    (2) Die Anwendung der Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB setzt voraus, dass nicht nur abstrakt die ausländische Regel selbst, sondern das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts im konkreten Fall in so starkem Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und denen in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 118, 312/330; KG NJW-RR 2008, 1109/1111; OLG Hamm FamRZ 1993 111/114; OLG Hamm ZEV 2005, 436).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OLG München, 08.12.2020 - 31 Wx 248/20
    Es kommt allein darauf an, ob eine innerstaatliche Rechtshandlung deutscher Staatsgewalt in Bezug auf einen konkreten Sachverhalt, der eine mehr oder wenige starke Inlandsbeziehung aufweist, zu einer Grundrechtsverletzung führt (BVerfGE 31, 58).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG München, 08.12.2020 - 31 Wx 248/20
    (2) Die Anwendung der Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB setzt voraus, dass nicht nur abstrakt die ausländische Regel selbst, sondern das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts im konkreten Fall in so starkem Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und denen in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 118, 312/330; KG NJW-RR 2008, 1109/1111; OLG Hamm FamRZ 1993 111/114; OLG Hamm ZEV 2005, 436).
  • BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Verwandtschaftsverhältnisse als Vorfrage

    Auszug aus OLG München, 08.12.2020 - 31 Wx 248/20
    Das Nachlassgericht hat sich in die Lage zu versetzen, als hätte es den Erbschein erstmalig zu erteilen (BayObLGZ 1980, 72 (74); Gierl in: Burandt/Rojahn 3. Auflage BGB § 2361 Rn. 4; Keidel/Zimmermann FamFG 20. Auflage § 353 Rn. 3; Krätzschel in: Firsching/Graf Nachlassrecht 11. Auflage § 39 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91
    Auszug aus OLG München, 08.12.2020 - 31 Wx 248/20
    (2) Die Anwendung der Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB setzt voraus, dass nicht nur abstrakt die ausländische Regel selbst, sondern das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts im konkreten Fall in so starkem Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und denen in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 118, 312/330; KG NJW-RR 2008, 1109/1111; OLG Hamm FamRZ 1993 111/114; OLG Hamm ZEV 2005, 436).
  • LG Frankfurt/Main, 26.01.2021 - 14 O 396/18
    Der ordre public weist insofern eine Relativität auf, als die Grundgedanken deutscher Regelungen und der in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts umso eher untragbar werden lassen, umso näher der in Frage stehende Sachverhalt der deutschen Rechtsordnung steht (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2006 - XII ZR 79/04, NJW-RR 2007, 145, 148, Tz. 33; OLG München, Beschl. v. 8.12.2020 - 31 Wx 248/20, zitiert nach juris, Tz. Rn. 11 (zu Art. 6 EGBGB); M. Stürner/Hemler , in: BeckOGK-BGB, a. a. O., Art. 21 Rom I-VO Rn. 32; Hausmann , in: Staudinger, a. a. O., Art. 21 Rom I-VO Rn. 19; Doehner , in: NK-BGB, a. a. O., Art. 21 Rom I-VO Rn. 7).
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