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   OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06   

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https://dejure.org/2006,4343
OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06 (https://dejure.org/2006,4343)
OLG München, Entscheidung vom 10.10.2006 - 31 Wx 29/06 (https://dejure.org/2006,4343)
OLG München, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 31 Wx 29/06 (https://dejure.org/2006,4343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2289, 2353
    Zulässigkeit eines spezifizierten Änderungsvorbehalts

  • Judicialis

    FGG § 19 ff; ; BGB § 2289

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG §§ 19 ff; BGB § 2289
    Prüfungsumfang bei Beschwerde gegen Vorbescheid in Nachlasssache - Abänderungsvorbehalt zugunsten des überlebenden Ehegatten in Erbvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 2289, 2353
    Zulässigkeit eines spezifizierten Änderungsvorbehalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines kombinierten Ehevertrags und Erbvertrags; Ausschluss des Sohnes von der Erbfolge; Anforderungen an die Ermittlung des Nachlasses

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbvertrag - Änderung einer bindend getroffenen Verfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 53
  • FamRZ 2008, 547
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99

    Umfang der materiellen Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei Zurückweisung

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06
    Die gegenteilige Auffassung der Oberlandesgerichte Brandenburg (FamRZ 1999, 1619/1620 f) und Hamm (FamRZ 2000, 487/488) teilt der Senat nicht.
  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06
    Der Vorbehalt darf allerdings nicht so weit gehen, dass damit der Erbvertrag seines eigentlichen Wesens entkleidet würde; es muss eine erbvertragsmäßige Bindung erhalten bleiben (BGHZ 26, 204/208; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06
    Testierunfähig ist derjenige, dessen Erwägungen und Willensentschlüsse nicht mehr auf einer dem allgemeinen Verkehrsverständnis entsprechenden Würdigung der Außendinge und der Lebensverhältnisse beruhen, sondern durch krankhaftes Empfinden oder krankhafte Vorstellungen und Gedanken derart beeinflusst werden, dass sie tatsächlich nicht mehr frei sind, sondern vielmehr von diesen krankhaften Einwirkungen beherrscht werden (st.Rspr., vgl. BayObLGZ 2004, 237/240 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 3 Z 182/91
    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06
    Es gibt keine nach Schwierigkeitsgrad des Testaments abgestufte Testierfähigkeit; die Fähigkeit zur Testamentserrichtung ist entweder gegeben oder fehlt ganz (vgl. BGH NJW 1989, 1878 und NJW 1992, 2100 jeweils zur Geschäftsfähigkeit; Palandt/ Edenhofer § 2229 Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 31.08.1998 - 10 Wx 2/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06
    Die gegenteilige Auffassung der Oberlandesgerichte Brandenburg (FamRZ 1999, 1619/1620 f) und Hamm (FamRZ 2000, 487/488) teilt der Senat nicht.
  • BayObLG, 22.03.2000 - 1Z BR 178/99

    Zur Auslegung von Partnerschaftsvereinbarungen und Testamenten

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06
    Im Falle der Beschwerde eines Beteiligten gegen einen Vorbescheid, mit dem die Erteilung eines bestimmten Erbscheins angekündigt wird, hat deshalb das an die Stelle des Nachlassgerichts tretende Beschwerdegericht die Entscheidung des Nachlassgerichts im Hinblick auf die Erbrechtslage in jeder Hinsicht nachzuprüfen, ohne aufgrund einer durch das Beschwerdeziel bestimmten Dispositionsmaxime der Beteiligten oder den Grundsatz der reformatio in peius beschränkt zu sein (BayObLG FamRZ 2000, 1610/1611 m.w.N.; Staudinger/Schilken BGB Bearbeitungsstand 2004 § 2353 Rn. 94; MünchKommBGB/J. Mayer 4. Aufl. § 2353 Rn. 131).
  • BayObLG, 02.08.1984 - BReg. 1 Z 45/84

    Beschwerde; Erbe; Erbschein; Vorbescheid; Überprüfbarkeit; Beschwerdegericht

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06
    Der Disposition des Beschwerdeführers unterliegt nur die Einlegung und Aufrechterhaltung des Rechtsmittels, dessen Beschränkung nur insoweit, als der Verfahrensgegenstand teilbar ist oder in der angefochtenen Entscheidung über mehrere selbständige Verfahrensgegenstände entschieden worden ist (BayObLGZ 1984, 208/211).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.1989 - 6 B 79/88
    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06
    Es gibt keine nach Schwierigkeitsgrad des Testaments abgestufte Testierfähigkeit; die Fähigkeit zur Testamentserrichtung ist entweder gegeben oder fehlt ganz (vgl. BGH NJW 1989, 1878 und NJW 1992, 2100 jeweils zur Geschäftsfähigkeit; Palandt/ Edenhofer § 2229 Rn. 2).
  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06
    Der Vorbehalt darf allerdings nicht so weit gehen, dass damit der Erbvertrag seines eigentlichen Wesens entkleidet würde; es muss eine erbvertragsmäßige Bindung erhalten bleiben (BGHZ 26, 204/208; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028 m.w.N.).
  • OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der

    Der Vorbehalt darf allerdings nicht so weit gehen, dass damit der Erbvertrag seines eigentlichen Wesens entkleidet wurde; es muss eine erbvertragsmäßige Bindung erhalten bleiben (vgl. BGHZ 26, 204/208; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028; OLG München FamRZ 2008, 547).
  • BGH, 16.12.2015 - IV ZB 13/15

    Nachlasssache: Materieller Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts im

    bb) Demgegenüber geht die herrschende Meinung davon aus, dass das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren in vollem Umfang alle Gesichtspunkte, die geeignet sind, die Unrichtigkeit des Erbscheins zu begründen, auch dann zu prüfen hat, wenn feststeht, dass der Beschwerdeführer insoweit durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins nicht beschwert sein kann (OLG München FamRZ 2008, 547, 549; BayObLG NJW-RR 2000, 962, 963; NJW-RR 1997, 389; NJW 1970, 1424; LG Stuttgart Rpfleger 1996, 159 f.; BeckOK-BGB/Siegmann/Höger, BGB § 2353 Rn. 57; Staudinger/Herzog, BGB Bearb. 2010 § 2359 Rn. 132; MünchKomm-BGB/Mayer, 6. Aufl. § 2353 Rn. 141; Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 2359 Rn. 15; Breyer, Rpfleger 1996, 160).
  • OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 109/06

    Auslegung eines privatschriftlichen Testaments zur Vor- und Nacherbschaft - kein

    Auch kommt es bei der Überprüfung eines Vorbescheids nicht darauf an, ob eine etwaige Unrichtigkeit sich auf die Rechtsstellung des Beschwerdeführers auswirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 10.10.2006, 31 Wx 29/06, DNotZ 2007, 53; BayObLG FamRZ 2000, 1610, 1611 m.w.N.; Staudinger/Schilken BGB Bearbeitungsstand 2004 § 2353 Rn. 94; MünchKommBGB/J.Mayer 4. Aufl. § 2353 Rn. 131).
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