Rechtsprechung
   OLG München, 18.08.2011 - 31 Wx 300/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3219
OLG München, 18.08.2011 - 31 Wx 300/11 (https://dejure.org/2011,3219)
OLG München, Entscheidung vom 18.08.2011 - 31 Wx 300/11 (https://dejure.org/2011,3219)
OLG München, Entscheidung vom 18. August 2011 - 31 Wx 300/11 (https://dejure.org/2011,3219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aussetzung des Eintragungsverfahrens durch das Registergericht bei Streit über die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in einer Zwei-Personen-Gesellschaft.

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 21; GmbHG §§ 39
    Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers: Aussetzung des Eintragungsverfahrens durch Registergericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Handelsregisters bei Streit über die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Zwei-Personen-Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 21; GmbHG § 39
    Verfahren des Handelsregisters bei Streit über die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Zwei-Personen-Gesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aussetzung des Verfahrens zur Eintragung der Abberufung eines Geschäftsführers durch das Registergericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Aussetzung, Geschäftsführer, Registergericht, Zwei-Personen-GmbH, Zweimann-GmbH

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aussetzung des Eintragungsverfahrens bei Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2057
  • FGPrax 2011, 250
  • DB 2011, 2025
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 10.07.2001 - 15 W 81/01

    GmbH-Recht - Prüfungspflicht des Registergerichts - Erwerb von Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG München, 18.08.2011 - 31 Wx 300/11
    In diesem Rahmen hat das Registergericht auch die Rechtgültigkeit eines Gesellschaftsvertrages und eines Gesellschafterbeschlusses grundsätzlich zu prüfen (BayObLG NJW-RR 1992, 295/296; GmbHR 1992, 304/305; BayObLGZ 1981, 266/269; OLG Hamm NJW-RR 2002, 762; NJW-RR 1997, 417/418; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 902/903).
  • OLG Köln, 26.08.1994 - 2 Wx 24/94

    Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers - Nachweis der Wirksamkeit -

    Auszug aus OLG München, 18.08.2011 - 31 Wx 300/11
    Tun sie das nicht und können die für die Eintragung erforderlichen Feststellungen im Registerverfahren nicht getroffen werden, ist der Eintragungsantrag zurückzuweisen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 555/556).
  • OLG Hamm, 30.01.1996 - 15 W 20/96

    Prüfung des Registergerichts bei Anmeldung eines Geschäftsführers

    Auszug aus OLG München, 18.08.2011 - 31 Wx 300/11
    In diesem Rahmen hat das Registergericht auch die Rechtgültigkeit eines Gesellschaftsvertrages und eines Gesellschafterbeschlusses grundsätzlich zu prüfen (BayObLG NJW-RR 1992, 295/296; GmbHR 1992, 304/305; BayObLGZ 1981, 266/269; OLG Hamm NJW-RR 2002, 762; NJW-RR 1997, 417/418; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 902/903).
  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 110/82

    Wirksamkeit eines Bestellungswiderrufs

    Auszug aus OLG München, 18.08.2011 - 31 Wx 300/11
    Kann das Registergericht im Anmeldungsverfahren nach §§ 39, 78 GmbHG das Erlöschen der Vertretungsbefugnis des vermeintlich abberufenen Geschäftsführers nicht klären, so müssen die Gesellschafter eine gerichtliche Klärung herbeiführen (vgl. BGH NJW 1983, 938/939).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1989 - 6 U 223/88

    Präsentationsrecht der Familienstämme in einer GmbH

    Auszug aus OLG München, 18.08.2011 - 31 Wx 300/11
    Das kann zur Folge haben, dass die Abberufung auf wichtige Gründe beschränkt ist, wenn sie - wie hier - nicht durch den Präsentierenden erfolgt und dieser seine Zustimmung verweigert (vgl. Baumbach/Noack GmbHG 19. Aufl. § 38 Rn. 11; Roth/Altmeppen GmbHG 6. Aufl. § 38 Rn. 19; zum Präsentationsrecht OLG Düsseldorf NJW 1990, 1122).
  • OLG Köln, 17.05.2010 - 2 Wx 50/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung der Entscheidung über einen

    Auszug aus OLG München, 18.08.2011 - 31 Wx 300/11
    Wird ein Aussetzungsbeschluss angefochten, kann das Rechtsmittelgericht nur über die Rechtmäßigkeit der Aussetzung entscheiden, nicht aber über den Gegenstand des Ausgangsverfahrens, hier den Vollzug der Anmeldung (vgl. OLG Köln FGPrax 2010, 215 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 3 Wx 432/00

    Prüfungsrecht des Registergerichts bei Anmeldung der Abberufung und Bestellung

    Auszug aus OLG München, 18.08.2011 - 31 Wx 300/11
    In diesem Rahmen hat das Registergericht auch die Rechtgültigkeit eines Gesellschaftsvertrages und eines Gesellschafterbeschlusses grundsätzlich zu prüfen (BayObLG NJW-RR 1992, 295/296; GmbHR 1992, 304/305; BayObLGZ 1981, 266/269; OLG Hamm NJW-RR 2002, 762; NJW-RR 1997, 417/418; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 902/903).
  • BayObLG, 06.08.1981 - BReg. 1 Z 39/81

    Zur Anmeldung der Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers und gleichzeitig

  • OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15

    Aussetzung eines Eintragungsverfahrens

    In diesen Fällen kann sich dann allerdings ein begründeter Zweifel an der Berechtigung der Anmeldung zugunsten der bestehenden Handelsregistereintragung auswirken, wobei diese Folge auf einer Entscheidung des Gesetzgebers beruht und den Ausschluss einer Verfahrensaussetzung für ganze Fallgruppen nicht rechtfertigt (vgl. insgesamt u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.1998, Az. 15 W 463/97, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.01.2009, Az. 3 Wx 271/08; OLG München Beschluss vom 18.08.2011, Az. 31 Wx 300/11, jeweils zitiert nach juris; Heinemann in Keidel, a.a.O., § 381, Rn. 10).

    Das OLG München geht in seinem Beschluss vom 18.08.2011 (a.a.O.) sogar ohne Weiteres davon aus, dass die für die Frage der Wirksamkeit der Abberufung eines Geschäftsführers notwendigen Feststellungen, insbesondere zu den tatsächlichen Voraussetzungen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 38 Abs. 2 GmbHG nicht im Anmeldungsverfahren getroffen werden könnten.

    Da die Anfechtung der maßgeblichen Beschlüsse vom 24. und 28.08.2015 das Grundverhältnis zwischen den Beteiligten betrifft und nicht das Registergericht sondern das Prozessgericht über die Wirksamkeit dieser Beschlüsse entscheidet, trifft letztlich dieses eine für das Registergericht vorgreifliche Entscheidung, an die das Registergericht gebunden ist und die im Falle einer vorausgehenden anderweitigen Eintragung durch das Registergericht dazu führen würde, dass das Handelsregister falsch wäre; derartige falsche Handelsregistereintragungen sollen jedoch gerade vermieden werden (so KG Berlin, Beschluss vom 03.03.2014, Az. 12 W 73/13, zitiert nach juris; siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 21.06.2011, Az. II ZBH 15/10, zitiert nach juris), wobei es nicht darauf ankommt, ob es sich um Handelsregistereintragungen mit konstitutiver Bedeutung oder solche - wie vorliegend - mit lediglich deklaratorischer Bedeutung handelt (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 18.08.2011, a.a.O.).

  • KG, 07.07.2015 - 22 W 15/15

    Handelsregisteranmeldung seiner Berufung durch neubestellten

    Vielmehr darf das Registergericht das Verfahren gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 FamFG nur aus wichtigem Grund aussetzen, bis über ein streitiges Rechtsverhältnis im Wege des Rechtsstreits vor den Prozessgerichten entschieden worden ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.08.2012, 3 W 108/12, GmbHR 2013, 93, juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 18.08.2011, 31 Wx 300/11, FGPrax 2011, 250, juris Rn. 8).

    Es ist jedoch Pflicht des Registergerichts, unrichtige Eintragungen im Handelsregister zu vermeiden (OLG München, Beschluss vom 18.08.2011, 31 Wx 300/11, FGPrax 2011, 250, juris Rn. 10).

  • OLG München, 10.04.2018 - 31 Wx 72/18

    Anforderungen an die Aussetzung des Eintragungsverfahrens durch das

    Insbesondere bei Eintragungen, die keinen Aufschub dulden, ist eine Aussetzung nur angezeigt, wenn eine Entscheidung nicht ohne schwierige, zeitraubende und umfangreiche Ermittlungen getroffen werden kann oder sie von zweifelhaften, in Rechtsprechung und Rechtslehre unterschiedlich beantworteten Rechtsfragen abhängt (Keidel/ Heinemann a. a. O. § 381 Rn.10; Krafka/Kühn Registerrecht 10. Auflage Rn. 170a; OLG München ZIP 2011, 2057 ).
  • KG, 20.07.2023 - 22 W 30/23

    Aussetzung der Eintragung der Abberufung und der Berufung eines neuen

    Falsche Registereintragungen sind zu vermeiden (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 03. März 2014 - 12 W 73/13 -, Rn. 18, juris; OLG München, Beschluss vom 18. August 2011 - 31 Wx 300/11 -, Rn. 10, juris).

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Gegenstand der Anmeldung der Wechsel der alleinigen gesetzlichen Vertreter einer Handelsgesellschaft ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. April 2016 - 11 W 31/16 -, Rn. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 18. August 2011 - 31 Wx 300/11 -, Rn. 8, juris).

  • OLG Brandenburg, 20.07.2021 - 10 UF 55/21

    Aussetzung des Verfahrens betreffend die Feststellung eines

    Von der Aussetzungsbefugnis soll das Gericht somit nur aus besonders triftigen sachlichen und im Einzelnen darzulegenden Gründen Gebrauch machen (OLG München, Beschluss vom 18.08.2011 - 31 Wx 300/11, FGPrax 2011, 250 BeckOK FamFG/Burschel, 39. Edition 1.7.2021, FamFG § 21 Rn. 9).Damit ein Umstand als wichtiger Grund anerkannt werden kann, genügt nicht bereits jede denkbare Erleichterung; andererseits ist keine zwingende Notwendigkeit zu verlangen (MüKoFamFG/Pabst, 3. Aufl. 2018, FamFG § 21 Rn. 6).
  • OLG München, 11.04.2018 - 31 Wx 72/18
    Insbesondere bei Eintragungen, die keinen Aufschub dulden, ist eine Aussetzung nur angezeigt, wenn eine Entscheidung nicht ohne schwierige, zeitraubende und umfangreiche Ermittlungen getroffen werden kann oder sie von zweifelhaften, in Rechtsprechung und Rechtslehre unterschiedlich beantworteten Rechtsfragen abhängt (Keidel/ Heinemann a. a. O. § 381 Rn.10; Krafka/Kühn Registerrecht 10. Auflage Rn. 170a; OLG München ZIP 2011, 2057 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht