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   OLG München, 25.09.2008 - 31 Wx 42/08   

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https://dejure.org/2008,2304
OLG München, 25.09.2008 - 31 Wx 42/08 (https://dejure.org/2008,2304)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.2008 - 31 Wx 42/08 (https://dejure.org/2008,2304)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 2008 - 31 Wx 42/08 (https://dejure.org/2008,2304)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Testamentserrichtung: Vorliegen eines Testierwillens bei einem handschriftlichen Zettel

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2247
    Anforderungen an Testierwillen bei eigenhändigem Notizzettel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Notizzettel mit Hinweisen als Testament

  • Judicialis

    BGB § 2247

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247
    Keine formwirksame Verfügung durch eigenschriftlichen Hinweis auf Unterlagen zur Erbscheinerteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Zettel mit Hinweis auf Unterlagen ist kein formwirksames Testament

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Notizzetteltestament - formwirksam oder nicht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formanforderungen bzw. Anforderungen an die Formulierung einer letztwilligen Verfügung; Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines eigenhändigen Testaments

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Testament auf Notizzettel

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Testament auf Notizzettel - Testierwille wird von Gericht verneint

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Notitzzettel ist kein Testament

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Zettel mit Hinweis auf Unterlagen ist kein formwirksames Testament

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Notizzettel mit Handlungsanweisung ist kein formwirksames Testament - Aus einem rechtskräftigen Testament muss der ernstliche Testierwille des Erblassers eindeutig als solcher hervorgehen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Feststellbarkeit des Testierwillens bei Anweisungen auf einem Notizzettel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 16
  • FGPrax 2008, 259
  • FamRZ 2009, 372
  • Rpfleger 2009, 24
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 16.04.2008 - 31 Wx 94/07

    Erbscheinsverfahren: Nachweis von Existenz und Inhalt eines nicht auffindbaren

    Auszug aus OLG München, 25.09.2008 - 31 Wx 42/08
    Ist diese jedoch nicht auffindbar, können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG München FamRZ 2008, 1378 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.12.2000 - 1Z BR 136/00

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts beim Tod eines niederländischen Erblassers

    Auszug aus OLG München, 25.09.2008 - 31 Wx 42/08
    Daher muss außer Zweifel stehen, dass der Erblasser die von ihm erstellte Urkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen oder zumindest das Bewusstsein hatte, sie könnte als solche angesehen werden (BayObLG FamRZ 2001, 1101; KG FamRZ 2004, 737/738).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98

    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

    Auszug aus OLG München, 25.09.2008 - 31 Wx 42/08
    Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 534/535 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.01.2006 - 15 W 414/05

    Eigenhändigkeit des privatschriftlichen Testaments

    Auszug aus OLG München, 25.09.2008 - 31 Wx 42/08
    Das ist für die Wahrung der Form des § 2247 Abs. 1 BGB nicht ausreichend (vgl. BayObLGZ 1968, 311/315; KG FamRZ 2006, 1484/1485; Palandt/Edenhofer § 2267 Rn. 4 und § 2247 Rn. 8).
  • OLG Oldenburg, 20.12.2023 - 3 W 96/23

    Erbeinsetzung auf dem Kneipenblock: "Schnucki bekommt alles" ist wirksames

    Strenge Anforderungen an den Nachweis des Testierwillens sind zu stellen, wenn die Form des Schriftstücks nicht den für Testamente üblichen Gepflogenheiten entspricht (Karlsruhe FamRZ 2011, 500 ; München Rpfleger 2009, 24) oder das Original nicht sogfältig aufbewahrt wird.
  • OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14

    Anforderungen an die Form eines eigenhändigen Testaments; Wirksamkeit der

    Die Bezugnahme auf ein nicht in Testamentsform abgefasstes Schriftstück ist nur dann unschädlich, wenn sie lediglich der näheren Erläuterung testamentarischer Bestimmungen dient, weil es sich dann nur um die Auslegung des bereits formgültig erklärten, andeutungsweise erkennbaren Willens handelt (Palandt/Weidlich, a.a.O.; Staudinger/Baumann, a.a.O., BGH Rpfleger 1980, 337; OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 900; OLG Hamm FamRZ 2006, 1484; OLG München FamRZ 2009, 372).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2010 - 14 Wx 30/09

    Testamentsauslegung: Gerichtliche Feststellung des Testierwillens; Anordnung

    Die hierzu getroffenen Feststellungen der Tatsacheninstanzen können in der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden (OLG München NJW-RR 2009, 16, 17/18; BayObLG FamRZ 2001, 1101).
  • LG Bonn, 21.12.2016 - 13 O 334/15

    Wertersatzanspruch eines Nachlasspflegers für Zahlungen aus dem Nachlass des

    Entscheidend ist der tatsächliche Wille des Erblassers unter Heranziehung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.09.2008, 31 Wx 42/08, zit. nach juris, Rn. 27 sowie BayObLG, Beschluss vom 12.12.2000, 1Z BR 136/00, zit. nach juris, Rn. 12.) Der Wille, letztwillig zu verfügen, muss bei Errichtung des fraglichen Schriftstücks tatsächlich vorhanden sein.
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2022 - 11 W 104/20
    Die Feststellungslast trägt derjenige, der aus der Urkunde ein Erbrecht für sich in Anspruch nimmt (OLG München, Beschluss vom 25. September 2008 - 31 Wx 42/08 -, Rn. 27, juris).
  • AG Herne, 18.11.2020 - 7 VI 424/20
    Die Feststellungslast trägt derjenige, der aus der Urkunde ein Erbrecht für sich in Anspruch nimmt (vgl. BayObLGZ 1970, 173/181; OLG München, 31. Zivilsenat, Beschluss vom 25. September 2008 - 31 Wx 42/08 -, zitiert nach juris).
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