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   OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05   

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https://dejure.org/2005,13287
OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05 (https://dejure.org/2005,13287)
OLG München, Entscheidung vom 19.10.2005 - 31 Wx 53/05 (https://dejure.org/2005,13287)
OLG München, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 31 Wx 53/05 (https://dejure.org/2005,13287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1592 Nr. 2; ; BGB § 1594 Abs. 2; ; PStG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1592 Nr. 2 § 1594 Abs. 2; PStG § 21
    Eintragung der Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch auch bei zweifelhafter Identität der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter Identität der Mutter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung der Eintragung einer Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch; Nachweis der Identität der Mutter des Kindes; Berichtigung des abgeschlossenen Geburtseintrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 19
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 28.02.1996 - 1Z BR 78/95

    Grenzen des Beschwerderechts der Standesamtsaufsicht

    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05
    Damit wurde dem weiteren Fortgang des gerichtlichen Verfahrens der Boden entzogen (vgl. BayObLGZ 1996, 55; BayObLG StAZ 1999, 236; 2004, 44; Hepting/Gaaz § 45 Rn. 68).
  • BayObLG, 15.09.2003 - 1Z BR 15/03

    Unzulässigkeit der Beschwerde in Personenstandssache nach Vollzug der

    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05
    Es versteht sich von selbst, dass diese Tatsache dem mit der Sache befassten Landgericht hätte mitgeteilt werden müssen; der Senat kann nur sein Befremden darüber ausdrücken, dass dies wiederum unterblieben ist (vgl. bereits BayObLG StAZ 2004, 44).
  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 84/04

    Eintragung der Kindesmutter im Geburtenbuch bei zweifelhafter Identität - keine

    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05
    Das entspricht der neueren Rechtsprechung mehrerer Obergerichte (vgl. BayObLG StAZ 2005, 45; OLG Hamm FamRZ 2005, 128); insoweit kann die Rechtslage zwischenzeitlich als obergerichtlich geklärt gelten (vgl. nunmehr auch § 266 Abs. 1a DA).
  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05
    Die den Antrag auf Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung des Landgerichts ist beim Senat nicht als Verfahrensgegenstand angefallen (vgl. BayObLGZ 2002, 147); dieser Teil des Entscheidungssatzes (Ziffer IV) bleibt deshalb von der Aufhebung der übrigen Teile des landgerichtlichen Beschlusses unberührt.
  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04

    Vaterschaftsanerkenntnis und Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter

    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05
    Auch dies ist inzwischen obergerichtlich entschieden (BayObLGZ 2004, 326 = StAZ 2005, 45; BayObLGZ 2004, 331 = StAZ 2005, 104; vgl. jetzt auch § 285 Abs. 2 Satz 3 DA).
  • BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04

    Eintragung eines die Vaterschaft anerkennenden äthiopischen Asylbewerbers im

    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05
    Auch dies ist inzwischen obergerichtlich entschieden (BayObLGZ 2004, 326 = StAZ 2005, 45; BayObLGZ 2004, 331 = StAZ 2005, 104; vgl. jetzt auch § 285 Abs. 2 Satz 3 DA).
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 15 W 480/03

    Beurkundung der Geburt eines Kindes bei unbekannter Identität seiner Eltern

    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05
    Das entspricht der neueren Rechtsprechung mehrerer Obergerichte (vgl. BayObLG StAZ 2005, 45; OLG Hamm FamRZ 2005, 128); insoweit kann die Rechtslage zwischenzeitlich als obergerichtlich geklärt gelten (vgl. nunmehr auch § 266 Abs. 1a DA).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 1Z BR 208/98

    Unzulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde wegen Erledigung der

    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05
    Damit wurde dem weiteren Fortgang des gerichtlichen Verfahrens der Boden entzogen (vgl. BayObLGZ 1996, 55; BayObLG StAZ 1999, 236; 2004, 44; Hepting/Gaaz § 45 Rn. 68).
  • KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12

    Anerkennung ausländischer Urteile: Anerkennungsfähigkeit eines kalifornischen

    Ohne einen solchen Verdacht ist von der behaupteten Ledigkeit auszugehen (vgl. OLG Hamm, StAZ 2006, 231; OLG München, StAZ 2005, 360).
  • OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 37/08

    Geburtenbucheintragung: Ablehnung der Beischreibung eines

    (Fortführung von OLG München vom 19.10.2005 = StAZ 2005, 360).

    Das Landgericht hat sich hierbei auch mit der Entscheidung des Senats vom 19.10.2005 (StAZ 2005, 360) auseinander gesetzt, wonach ein Vaterschaftsanerkenntnis als wirksam zu bewerten sei, solange kein begründeter Verdacht bestehe, dass die Kindesmutter tatsächlich doch anderweitig verheiratet sein könnte.

    Anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 19.10.2005 (StAZ 2005, 360) zugrundeliegenden Fall besteht vorliegend aufgrund der Tatsache, dass die Identität der Mutter nicht feststeht, auch nicht lediglich die rein theoretische, durch keinerlei konkrete Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente gestützte Möglichkeit, dass die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet war.

  • OLG Oldenburg, 30.01.2020 - 12 W 63/19

    Änderung eines Eintrages in einem Geburtenbuch; Wirksamkeit einer

    Ohne konkrete Kenntnisse, dass ein solcher Fall vorliegt, geht es aber nicht an, die Frage der Rechtswirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung als ungeklärt zu behandeln und im Geburtenbuch - womöglich auf Dauer - einen Zustand zu dokumentieren, wonach das Kind im Rechtssinne überhaupt keinen Vater hat (vgl. OLG München StAZ 2005, 360, zit. aus juris RN 11; OLG Hamm, a.a.O., RN 23; OLG Karlsruhe StAZ 2014, 210, zit. aus juris RN 21ff; Berkl, Personenstandsrecht, RN 492; Gaaz in Gaaz/Bornhofen, PStG (4. Aufl.) § 21 RN 59).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2013 - 3 Wx 211/12

    Leihmutterschaft in Indien - Eintragung des biologischen Vaters im deutschen

    Vernünftige Zweifel daran, dass R. S. Sh. bei der Geburt von J. ledig war (vgl. hierzu OLG München, NJOZ 2008, 3676; FGPrax 2006, 19; ), bestehen ebenfalls nicht; jedenfalls liegt es nicht (mehr) innerhalb pflichtgemäßen Ermessens des Beteiligten zu 2 als Standesamt, solche Zweifel geltend zu machen und hierauf gestützt Belege für die Ehelosigkeit zu fordern.
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2013 - 11 Wx 35/13

    Personenstandsrecht: Nachweis nicht bestehender Ehe der Mutter zum Zeitpunkt der

    Insoweit gilt, dass die rein theoretische Möglichkeit einer bei der Geburt bestehenden Ehe nicht ausreicht, eine Vaterschaftsanerkennung - gewissermaßen vorsorglich - anzuzweifeln und mit dieser Begründung dem Kind die abstammungsrechtliche Zuordnung zum Anerkennenden vorzuenthalten (OLG München, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 31 Wx 53/05, FGPrax 2006, 19, juris-Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08

    Geburtenbucheintragung: Ergänzung durch Beschreibung eines Randvermerks als

    Er stellt sich demnach - wie vom Amts- und Landgericht zutreffen gewertet - als Antrag auf Berichtigung eines abgeschlossenen Eintrags nach § 47 PStG dar (vgl. OLG Köln StAZ 2007, 178; OLG München StAZ 2005, 360; BayObLG StAZ 2004, 202).
  • OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05

    Verweigerung der Beurkundung der Person des Vaters - Ermittlungspflicht des

    Der 31.Zivilsenat des OLG München hat hinsichtlich dieser Problematik in seinem Beschluss vom 19.10.2005 (StAZ 2005, 360, 361) in die Entscheidung nicht tragenden Erwägungen den Standpunkt vertreten, dass das Vaterschaftsanerkenntnis als wirksam zu bewerten sei, solange kein begründeter Verdacht bestehe, dass die Kindesmutter tatsächlich anderweitig verheiratet sei.
  • OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06

    Ermittlungspflicht eines Standesbeamten bei einer Beurkundung der Geburt eines

    Der 31. Zivilsenat des OLG München hat hinsichtlich dieser Problematik in seinem Beschluss vom 19.10.2005 (StAZ 2005, 360, 361 = FGPrax 2006, 19) - in die Entscheidung nicht tragenden Erwägungen - den Standpunkt vertreten, dass das Vaterschaftsanerkenntnis als wirksam zu bewerten sei, solange kein begründeter Verdacht bestehe, dass die Kindesmutter tatsächlich anderweitig verheiratet sei.
  • OLG Hamm, 08.04.2008 - 15 W 383/07

    Zum zulässigen Gegenstand einer sofortigen Beschwerde wegen der Berichtigung im

    Allerdings hat der Senat (FamRZ 2006, 1215) im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG München (StAZ 2005, 360, 361) für ein Verfahren auf Anweisung des Standesbeamten auf erstmalige Beurkundung der Geburt (§ 45 Abs. 1 PStG) den Standpunkt vertreten, hinsichtlich der Feststellung der Negativtatsache, nicht verheiratet zu sein, müsse eine eidesstattliche Versicherung der Kindesmutter entsprechend §§ 5 Abs. 3 PStG, 159 Abs. 1 S. 3 DA als Mittel der Glaubhaftmachung zugelassen werden, da diese Tatsache urkundlich nicht nachgewiesen werden kann.
  • OLG Brandenburg, 24.10.2023 - 7 W 107/23
    Damit die generelle Schwierigkeit, eine Nichttatsache - hier: das Nichtbestehen einer Ehe - mit Urkunden zu belegen oder im Gerichtsverfahren zu beweisen, nicht dazu führt, gar keinen Vater einzutragen - nicht den anerkennenden Vater und nicht den etwa unbekannten Mann, mit dem die Eheschließung eventuell ebenfalls nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist -, darf die Eintragung des anerkennenden Mannes nur dann abgelehnt werden, wenn für den Bestand einer Ehe zur Zeit der Geburt konkrete Anhaltspunkte bestehen, also nicht nur ganz ungesicherte Vermutungen und nicht nur formell und inhaltlich vage Hinweise, die sich aus den geführten Akten ergeben (vgl. OLG München, FGPrax 2006, 19, 20; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1215 f.; OLG Karlsruhe, StAZ 2014, 210 ; OLG Oldenburg, FamRZ 2020, 1476, 1477).
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