Rechtsprechung
   OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7590
OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06 (https://dejure.org/2008,7590)
OLG München, Entscheidung vom 31.03.2008 - 31 Wx 88/06 (https://dejure.org/2008,7590)
OLG München, Entscheidung vom 31. März 2008 - 31 Wx 88/06 (https://dejure.org/2008,7590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aktienrechtliches Spruchverfahren zur angemessenen Barabfindung außenstehender Aktionäre aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages: Nachweis der Aktionärsstellung in Altverfahren; Unternehmensbewertung für ein Wälzlagerunternehmens unter Anwendung neuer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Keine zwingende Zugrundelegung des Tax CAPM im Spruchverfahren bei der Festlegung der angemessenen Abfindung bei Strukturmaßnahmen (Abfindung außenstehender Aktionäre aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertages)

  • spruchverfahren-direkt.de PDF
  • spruchverfahren-direkt.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 304 § 305
    Ausgleich und Abfindung außenstehender Aktionäre bei Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag - Nachweis der Antragsberechtigung im Beschwerdeverfahren - keine gerichtliche Festsetzung des angemessenen Ausgleichs bei eindeutig erhöhtem Angebot der herrschenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 60/06

    Berechnung und Ausgleich der Abfindungsansprüche bei Minderheitsgesellschaften

    Auszug aus OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06
    Dem Gericht kommt somit die Aufgabe zu, unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (st. Rspr., vgl. BGH ZIP 2001, 734/736; BayObLG AG 2006, 41; OLG München, Beschluss vom 17.7.2007, BB 2007, 2395; OLG Stuttgart AG 2007, 128/130; ZIP 2004, 712/714).

    Nachdem die Bemessung des Unternehmenswerts nach persönlichen Steuern erfolgt, ist auch der Wert der Verlustvorträge nach persönlichen Steuern anzusetzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.7.2007, BB 2007, 2395/2398).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Körperschaftssteuer nur die inländischen Erträge betrifft (OLG München, Beschluss vom 17.7.2007, BB 2007, 2395/4200).

    Für die Bemessung des Verrentungszinssatzes legt der Senat einen risikoadjustierten Zinssatz zugrunde (vgl. Senatsbeschluss vom 17.7.2007, BB 2007, 2395/2400), wobei er hier den mittleren Wert zwischen dem Basiszins von 6 % und dem risikokorrigierten Kapitalisierungszins von 9 % ansetzt (vgl. dazu auch Popp Wpg 2008, 23/32 f.).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

    Auszug aus OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (BVerfGE 14, 263/284; 100, 289/304 f.; BGH AG 2003, 627/628; BayObLG NJW-RR 1996, 1125/1126; Hüffer § 305 Rn. 18; MünchKommAktG/Bilda § 305 Rn. 59).

    a) Bewerter und Vertragsprüfer haben bei der Ermittlung des Unternehmenswerts in nicht zu beanstandender Weise die Ertragswertmethode angewendet (vgl. BGH AG 2003, 627/628; BayObLGZ 1998, 231/235; OLG Düsseldorf AG 2001, 189/190 m.w.N.), wobei der so ermittelte Anteilswert gegebenenfalls einer Korrektur anhand des Börsenkurses bedarf (vgl. BVerfGE 100, 289/307).

    Hiervon ist die Körperschaftssteuer in der jeweils gesetzlich angegebenen Höhe abzusetzen (BGHZ 156, 57/61).

  • BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00

    Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung -

    Auszug aus OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06
    Dem Gericht kommt somit die Aufgabe zu, unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (st. Rspr., vgl. BGH ZIP 2001, 734/736; BayObLG AG 2006, 41; OLG München, Beschluss vom 17.7.2007, BB 2007, 2395; OLG Stuttgart AG 2007, 128/130; ZIP 2004, 712/714).

    Dadurch wird berücksichtigt, dass sich der Basiszinssatz auf für sicher gehaltene festverzinsliche Anleihen ohne Liquidationsrisiko bezieht, der Markt aber demgegenüber für die Investition in Unternehmensbeteiligungen, die in ihrer Wertentwicklung unsicher sind, einen Zusatznutzen (Prämie, Zuschlag) erwartet, der dieses Risiko ausgleicht (vgl. OLG Stuttgart AG 2007, 128/133 m.w.N.; BayObLG AG 2006, 41/43).

    (1) Der Senat hält es für die Ermittlung einer brauchbaren Schätzgrundlage zur Bestimmung einer angemessenen Barabfindung für sachgerecht, dass Abweichungen von einem Wert von 2 % einer besonderen Begründung bedürfen (vgl. Senatsbeschluss vom 19.10.2006, AG 2007, 287/290 im Anschluss an BayObLG AG 2006, 41/44).

  • OLG München, 19.10.2006 - 31 Wx 92/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Spruchverfahren - Berechnung des

    Auszug aus OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06
    (1) Der Senat hält es für die Ermittlung einer brauchbaren Schätzgrundlage zur Bestimmung einer angemessenen Barabfindung für sachgerecht, dass Abweichungen von einem Wert von 2 % einer besonderen Begründung bedürfen (vgl. Senatsbeschluss vom 19.10.2006, AG 2007, 287/290 im Anschluss an BayObLG AG 2006, 41/44).

    Das gilt insbesondere für die Berücksichtigung der steuerlichen Folgen einer fiktiven Veräußerung (vgl. OLG München, Beschluss vom 19.10.2006, AG 2007, 287/290).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (BVerfGE 14, 263/284; 100, 289/304 f.; BGH AG 2003, 627/628; BayObLG NJW-RR 1996, 1125/1126; Hüffer § 305 Rn. 18; MünchKommAktG/Bilda § 305 Rn. 59).

    a) Bewerter und Vertragsprüfer haben bei der Ermittlung des Unternehmenswerts in nicht zu beanstandender Weise die Ertragswertmethode angewendet (vgl. BGH AG 2003, 627/628; BayObLGZ 1998, 231/235; OLG Düsseldorf AG 2001, 189/190 m.w.N.), wobei der so ermittelte Anteilswert gegebenenfalls einer Korrektur anhand des Börsenkurses bedarf (vgl. BVerfGE 100, 289/307).

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    Auszug aus OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06
    Dem Gericht kommt somit die Aufgabe zu, unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (st. Rspr., vgl. BGH ZIP 2001, 734/736; BayObLG AG 2006, 41; OLG München, Beschluss vom 17.7.2007, BB 2007, 2395; OLG Stuttgart AG 2007, 128/130; ZIP 2004, 712/714).

    Dadurch wird berücksichtigt, dass sich der Basiszinssatz auf für sicher gehaltene festverzinsliche Anleihen ohne Liquidationsrisiko bezieht, der Markt aber demgegenüber für die Investition in Unternehmensbeteiligungen, die in ihrer Wertentwicklung unsicher sind, einen Zusatznutzen (Prämie, Zuschlag) erwartet, der dieses Risiko ausgleicht (vgl. OLG Stuttgart AG 2007, 128/133 m.w.N.; BayObLG AG 2006, 41/43).

  • BayObLG, 29.09.1998 - 3Z BR 159/94

    Bemessung der Barabfindung auf Grundlage des Börsenkurses der Aktie

    Auszug aus OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06
    a) Bewerter und Vertragsprüfer haben bei der Ermittlung des Unternehmenswerts in nicht zu beanstandender Weise die Ertragswertmethode angewendet (vgl. BGH AG 2003, 627/628; BayObLGZ 1998, 231/235; OLG Düsseldorf AG 2001, 189/190 m.w.N.), wobei der so ermittelte Anteilswert gegebenenfalls einer Korrektur anhand des Börsenkurses bedarf (vgl. BVerfGE 100, 289/307).

    Das nicht betriebsnotwendige (neutrale) Vermögen wird gesondert bewertet und regelmäßig mit dem Liquidationswert angesetzt (BayObLGZ 1998, 231/235).

  • OLG Hamburg, 08.08.2003 - 11 U 45/03

    Verfassungsmäßigkeit des Squeeze-out ("Volksfürsorge Holding AG")

    Auszug aus OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06
    Ein Ausgleichsanspruch außenstehender Aktionäre, deren Aktien im Rahmen eines Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übertragen werden, kann nur für den Zeitraum bis zur Eintragung des entsprechenden Beschlusses der Hauptversammlung in das Handelsregister bestehen (vgl. OLG Hamburg NZG 2003, 978/979; OLG Düsseldorf ZIP 2004, 359/361; KKAktG-Koppensteiner 3. Aufl. § 327 b Rn. 7, der auf Bekanntmachung abstellt).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung

    Auszug aus OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06
    Ein Ausgleichsanspruch außenstehender Aktionäre, deren Aktien im Rahmen eines Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übertragen werden, kann nur für den Zeitraum bis zur Eintragung des entsprechenden Beschlusses der Hauptversammlung in das Handelsregister bestehen (vgl. OLG Hamburg NZG 2003, 978/979; OLG Düsseldorf ZIP 2004, 359/361; KKAktG-Koppensteiner 3. Aufl. § 327 b Rn. 7, der auf Bekanntmachung abstellt).
  • OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06

    Erhöhung der Barabfindung durch Hauptaktionär als Gegenstand des Spruchverfahrens

    Auszug aus OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06
    Ein derart schematisierter Wert würde dem Einzelfall nicht zureichend gerecht (OLG München, Beschluss vom 10.5.2007, AG 2008, 37/39).
  • OLG München, 26.10.2006 - 31 Wx 12/06

    Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Ertragswert des Unternehmens bei

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

  • BayObLG, 11.12.1995 - 3Z BR 36/91
  • OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06

    Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten -

  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

  • OLG Hamburg, 09.06.2005 - 11 W 30/05

    Anforderungen an den Nachweis der Aktionärsstellung im Spruchverfahren

  • OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05

    (Spruchverfahren nach einem Squeeze-out: Bemessung der Barabfindung; Vergütung

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2014 - 26 W 9/12

    Maßgeblicher Standard für die Ermittlung des Unternehmenswerts im Spruchverfahren

    Andere Oberlandesgerichte, insbesondere die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München, bis 2014 auch Frankfurt, stellen auf den am Bewertungsstichtag geltenden Standard ab und halten dies im Hinblick auf das Stichtagsprinzip, aus Gründen der Prozessökonomie, des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit für geboten (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.12.2011, I-26 W 2/11 (AktE), I-26 W 3/11 (AktE), AG 2012, 459 und zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2009, I-26 W 5/07 AktE, WM 2009, 2220; OLG München, Beschluss vom 14.07.2009, 31 Wx 121/06, WM 2009, 1848 (Bewertungsstichtag 14.11.2002; OLG München, Beschluss vom 02.04.2008, 31 Wx 85/06, OLGR München 2008, 446; OLG München Beschluss vom 31.03.2008, 31 Wx 88/06, OLGR München 2008, 450 (Bewertungsstichtag 30.10.2002); OLG München, Beschluss vom 30.11.2006, 31 Wx 59/06, AG 2007, 411; bis 2014 auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2010, 5 W 39/09, AG 2011, 717 (Bewertungsstichtag: 19.11.2002); OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2010, 5 W 52/09, Der Konzern 2011, 179 (Bewertungsstichtag 20.12.2000); OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.02.2010, 5 W 38/09, zit. nach juris (Bewertungsstichtag: 17.06.2002); OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2009, 5 W 35/09, zit. nach juris (Bewertungsstichtag 12.06.2002).

    Das OLG München hält das Tax-CAPM für ungeeignet und verweist darauf, dass die rechnerische Herleitung des Risikozuschlags nur scheingenau sei und darüber hinwegtäusche, dass eine Vielzahl von Annahmen getroffen werden müssten (OLG München, Beschluss vom 14.07.2009, 31 Wx 121/06, WM 2009, 1848; OLG München, Beschluss vom 02.04.2008, 31 Wx 85/06, OLGR München 2008, 446; OLG München, Beschluss vom 31.03.2008, 31 Wx 88/06, OLGR München 2008, 450).

  • OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 21 W 75/15

    Angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre auf Grundlage anteiligen

    Vor diesem Hintergrund ist es angemessen, bei der Ableitung des zu kapitalisierenden Ergebnisses für die ewige Rente auch die entsprechenden Zyklen zu berücksichtigen, wie dies anhand einer Durchschnittsbildung aus Vergangenheits- und prognostizierten Werten erfolgen kann (vgl. hierzu OLG Frankfurt, 5 W 51/09, Rn 34 nach Juris; OLG München, 31 Wx 88/06, Rn 23 nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2021 - 21 W 139/19

    Schätzung des Unternehmenswertes anhand des Börsenwertes

    Dieses Problem kann - allerdings unter Preisgabe des Stichtagsprinzips - umgangen werden, sofern statt eines fixen Nettobetrages ein Betrag vor Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ausgewiesen wird, von dem sodann der jeweils gültige Unternehmenssteuersatz in Abzug zu bringen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 18.12.2014 - 21 W 34/12 , juris Rn. 141 ff.; OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 88/06, Juris Rn 56, 0LG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Mai 2013 -12 W 77/08, Juris).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 21 W 121/15

    Barabfindung nach Squeeze-Out

    Gegen die Berücksichtigung konjunktureller Zyklen bei der Ableitung des zu kapitalisierenden Ergebnisses für die ewige Rente, wie dies anhand einer Durchschnittsbildung aus Vergangenheits- und prognostizierten Werten erfolgen kann, bestehen keine Bedenken (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 26.01.2017 - 21 W 75/15 , juris Rn. 59 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2010 - 5 W 51/09 , juris Rn. 34 ; OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 88/06, juris Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 21 W 34/12

    Bemessung der Barabfindung nach §§ 304 ff. AktG a.F. - Ermittlung des

    Soweit in der Literatur (vgl. insbesondere Baldamus, AG 2005, 77) gegen diese Rechtsprechung Bedenken erhoben werden, ist die Rechtsprechung diesen Bedenken auch mit Blick auf das Halbeinkünfteverfahren nicht gefolgt (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 88/06, Juris Rn 56, 0LG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Mai 2013 -12 W 77/08, Juris).
  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Dieses neue Vorbringen ist für die Beschwerdeentscheidung zu berücksichtigen, weil seine Zulassung die Erledigung des Verfahrens nicht verzögert (vgl. OLG Hamburg AG 2005, 853; OLG München OLGR 2008, 450 [juris Rn. 12]).
  • LG Stuttgart, 05.11.2012 - 31 O 55/08

    Entscheidung im Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    Es ist im Ausgangspunkt nicht zu beanstanden und vertretbar, dass nicht das Ergebnis oder die EBIT-Marge des letzten Planjahres fortgeschrieben, sondern auf den Durchschnittswert der letzten Jahre abgestellt wird, insbesondere wenn es sich um eine von Konjunktur- und/oder Produktzyklen abhängige Branche handelt, wie sie bei Automobilzulieferern vorliegt (vgl. OLG München Beschluss vom 31.03.2008, 31 Wx 88/06, Juris Rn. 23; Beschluss vom 02.04.2008, 31 Wx 85/06, Juris Rn. 18).

    Dieser fiktive Ansatz ist aber nicht nur deshalb nicht geboten, weil er einer Entscheidung der Geschäftsleitung bedürfte, die nicht vorliegt (vgl. OLG München, Beschluss vom 31.03.2008, 31 Wx 88/06, Juris Rn. 51; OLG München, Beschluss vom 02.04.2008, 31 Wx 85/06, Juris Rn. 47), und weil er sogar betragsmäßig die im Detailplanungszeitraum geplante Dividende von 11 Mio. EUR jährlich übersteigen würde.

    Dies ist aus Sicht der Kammer nicht zu beanstanden, auch mit Blick darauf, dass Wachstumsabschläge von 1 % auch sonst mehrfach für die Zulieferbranche in der Rechtsprechung anerkannt worden sind (vgl. etwa OLG München Beschluss vom 31.03.2008, 31 Wx 88/06, Juris Rn. 23; Beschluss vom 02.04.2008, 31 Wx 85/06, Juris Rn. 18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006, 20 W 14/05; Juris Rn. 58).

  • OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09

    Zur Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out

    Dieses wurde mittels einer Durchschnittsbildung ermittelt (so auch OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 88/06 -, Juris).

    Mit Rücksicht auf die zulässige und letztlich auch gebotene Durchschnittsbildung (vgl. OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 88/06 -, Juris) ist ebenfalls das Argument des Sachverständigen nicht überzeugend, ein Rückgang des Ergebnisses habe nur durch eine Detailplanung begründet werden können.

    Entsprechend ist sie aufgrund des vom Senat aufgezeigten Kontrollmaßstabes auch nicht zu korrigieren, zumal sie sich im Ergebnis mit der Wachstumsrate anderer Unternehmen der Zulieferbranche deckt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris Rdn. 66 f.; vgl. OLG Stuttgart, AG 2007, 128, 135; OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 088/06 -, Juris Rdn. 46; Pohl/Thielen, in: Drukarczyk/Ernst, Branchenorientierte Unternehmensbewertung, 3. Aufl., 2010, S. 33).

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2013 - 12 W 5/12

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer

    Nichts anderes folgt aus der Entscheidung des OLG München (OLGReport 2008, 450 - juris-Rn. 31).
  • OLG München, 03.12.2020 - 31 Wx 330/16

    Spruchverfahren - Anschließung an unselbständige Anschlussbeschwerde - Ermittlung

    Ob darüber hinaus auch an dieser Stelle Erträge aus nicht betriebsnotwendigem Vermögen zu berücksichtigen sind, ist umstritten, wird mittlerweile aber zunehmend bejaht (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.12.2014 - 21 W 34/12, AG 2015, 241 ff., Rn. 124 ff.; verneinend: Senat, Beschluss vom 31.03.2008 - 31 Wx 88/06, OLGReport München 2008, 450 ff., Rn. 56; KK/Riegger/Gayk, a.a.O., Anh. § 11 Rn. 55; MüKoAktG/van Rossum, a.a.O. § 304 Rn. 91; Großfeld, a.a.O. Rn. 88).
  • OLG Stuttgart, 21.08.2018 - 20 W 1/13

    Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums

  • LG Stuttgart, 12.09.2022 - 31 O 12/17

    Spruchverfahren Squeeze-out primion Technology AG

  • OLG München, 02.04.2008 - 31 Wx 85/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung

  • OLG Stuttgart, 20.08.2018 - 20 W 1/13

    Angemessene Abfindung wegen des Abschlusses eines Beherrschungs- und

  • LG Stuttgart, 07.10.2019 - 31 O 36/16

    Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der

  • LG Stuttgart, 05.11.2012 - 31 O 173/09

    Spruchverfahren zum Squeeze-out abgeschlossen

  • LG Hamburg, 23.04.2014 - 417 HKO 111/12

    Bemessung der Höhe der Barabfindung bei Durchführung eines Squeeze-Out

  • KG, 08.12.2014 - 2 W 61/12

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag MME Moviement AG

  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2010 - 8 O 294/02

    Squeeze-out Pirelli Deutschland AG

  • LG Hamburg, 21.03.2014 - 404 HKO 72/10

    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung einer angemessenen

  • LG Bremen, 26.08.2011 - 11 O 141/07

    Squeeze-out Bremer Wollkämmerei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht