Rechtsprechung
AG Bückeburg, 02.06.2010 - 31 C 181/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 9 Abs. 1b EuGVVO; Art. 11 Abs. 2 EuGVVO
Annahme einer schwächeren Partei einer weltweit tätigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschädigte eines Kfz-Unfalles gegenüber einer ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung - verkehrslexikon.de
Internationale Zuständigkeit bei Verkehrsunfallprozess einer weltweit tätigen GmbH
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme einer schwächeren Partei einer weltweit tätigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschädigte eines Kfz-Unfalles gegenüber einer ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
EuGVVO Art. 9 Abs. 1; EuGVVO Art. 11 Abs. 2
Keine Zuständigkeit deutscher Gerichte nach einem Unfall im Ausland bei einer Klage aus zurückabgetretenem Recht des Kaskoversicherers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-frese.de (Rechtsprechungsübersicht)
Klage vor Heimatgericht auch für juristische Personen möglich
Papierfundstellen
- VersR 2011, 389
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 27.02.2008 - 14 U 211/06
Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für einen …
Auszug aus AG Bückeburg, 02.06.2010 - 31 C 181/09
Damit können deutsche Gerichte für eine Klage aufgrund eines Direktanspruchs international zuständig sein (vgl. OLG Celle VersR 2009, 61 ).
- LG Hamburg, 08.07.2011 - 306 O 349/10
EU-Auslandsunfall: Klage des Versicherungsnehmers für den Kaskoversicherer in …
2010 - 31 C 181/09, zitiert nach Juris, ausgeführt:.