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   AG Bückeburg, 02.06.2010 - 31 C 181/09   

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https://dejure.org/2010,35025
AG Bückeburg, 02.06.2010 - 31 C 181/09 (https://dejure.org/2010,35025)
AG Bückeburg, Entscheidung vom 02.06.2010 - 31 C 181/09 (https://dejure.org/2010,35025)
AG Bückeburg, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 31 C 181/09 (https://dejure.org/2010,35025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 9 Abs. 1b EuGVVO; Art. 11 Abs. 2 EuGVVO
    Annahme einer schwächeren Partei einer weltweit tätigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschädigte eines Kfz-Unfalles gegenüber einer ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung

  • verkehrslexikon.de

    Internationale Zuständigkeit bei Verkehrsunfallprozess einer weltweit tätigen GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer schwächeren Partei einer weltweit tätigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschädigte eines Kfz-Unfalles gegenüber einer ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGVVO Art. 9 Abs. 1; EuGVVO Art. 11 Abs. 2
    Keine Zuständigkeit deutscher Gerichte nach einem Unfall im Ausland bei einer Klage aus zurückabgetretenem Recht des Kaskoversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-frese.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Klage vor Heimatgericht auch für juristische Personen möglich

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 389
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 27.02.2008 - 14 U 211/06

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für einen

    Auszug aus AG Bückeburg, 02.06.2010 - 31 C 181/09
    Damit können deutsche Gerichte für eine Klage aufgrund eines Direktanspruchs international zuständig sein (vgl. OLG Celle VersR 2009, 61 ).
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