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   AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18   

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AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18 (https://dejure.org/2019,35608)
AG Brandenburg, Entscheidung vom 25.10.2019 - 31 C 94/18 (https://dejure.org/2019,35608)
AG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 31 C 94/18 (https://dejure.org/2019,35608)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18
    Der Zeuge M... M... hat im Übrigen entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nullhypothese subjektiv aus seiner Sicht widerspruchsfrei und konstant - insbesondere in Bezug auf das Kerngeschehen -, im freien Bericht, homogen, in logischer Konsistenz, quantitativ detailreich und individuell, jedoch auch unter Einräumung von gewissen Erinnerungslücken sowie Schilderungen von nebensächlichen und ungewöhnliche bzw. überflüssigen Details, mit gewissen Gedankensprüngen in ungeordneter Erzählweise mit spontanen Verbesserungen, unter Verknüpfung von räumlichen und zeitlichen Bedingungen, mit Querverbindungen zu ähnlichen Vorgängen sowie inhaltlichen Verflechtungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit und seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich auch unter Beachtung von etwaigen Motivationen erlebnisbezogen sowie sachgerecht, ohne Neigung zu einer Dramatisierung, frei von inneren Widersprüchen (sog. Realitätskriterien ) sowie wohl auch frei von Wahrnehmungsfehlern unter Beachtung von Warnsignalen, und insoweit für das erkennende Gericht glaubhaft - ohne dass dabei eine "Mathematisierung" der Glaubhaftigkeitsbeurteilung vorzunehmen ist - ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass am Tag des Verkaufs des hier streitigen Pkws er, seine Lebensgefährtin und der Kläger sowie eine weitere Person, die der Kläger mitgebracht hatte, anwesend waren.

    Zwar gelten für das erkennende Gericht nicht die strikten methodischen Vorgaben, die für den aussagepsychologischen Sachverständigen und seine hypothesengeleitete Begutachtung als Standard gelten, sondern nur der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO; BGH , BGHSt 45, Seite 164; BGH , NStZ-RR 2003, Seiten 206 ff. ).

    Zwar gelten für das erkennende Gericht nicht die strikten methodischen Vorgaben, die für den aussagepsychologischen Sachverständigen und seine hypothesengeleitete Begutachtung als Standard gelten, sondern nur der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO; BGH , BGHSt 45, Seite 164; BGH , NStZ-RR 2003, Seiten 206 ff. ), wie bereits oben dargelegt.

    Entsprechend diesen Rechtsgrundsätzen hat das Gericht hier aber den persönlichen Eindruck gewonnen, dass der Zeuge D... K... subjektiv aus seiner Sicht widersprüchlich bzw. nicht konstante in Bezug auf das Kerngeschehen, teilweise unklar, in einem nicht freien Bericht, ungenau sowie in einer stereotypen Art und Weise, detailarm und ohne Gedankensprüche und/oder Querverbindungen, unter außer Acht lassen der räumlichen und zeitlichen Bedingungen sowie ohne einen Bericht von unverstandenen Handlungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit sowie seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich, insbesondere unter Beachtung seiner etwaigen Motivation, hier gerade nicht erlebnisbezogen und insoweit also für das Gericht auch nicht glaubhaft ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ-RR 2003, Seiten 206 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass der Verkäufer gesagt habe, dass zwar nur ein Schlüssel von dem Auto vorhanden sei, der andere Schlüssel sich aber noch bei der Leasingfirma befinden würde.

  • BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage;

    Auszug aus AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18
    Zwar gelten für das erkennende Gericht nicht die strikten methodischen Vorgaben, die für den aussagepsychologischen Sachverständigen und seine hypothesengeleitete Begutachtung als Standard gelten, sondern nur der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO; BGH , BGHSt 45, Seite 164; BGH , NStZ-RR 2003, Seiten 206 ff. ).

    Zwar gelten für das erkennende Gericht nicht die strikten methodischen Vorgaben, die für den aussagepsychologischen Sachverständigen und seine hypothesengeleitete Begutachtung als Standard gelten, sondern nur der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO; BGH , BGHSt 45, Seite 164; BGH , NStZ-RR 2003, Seiten 206 ff. ), wie bereits oben dargelegt.

    Entsprechend diesen Rechtsgrundsätzen hat das Gericht hier aber den persönlichen Eindruck gewonnen, dass der Zeuge D... K... subjektiv aus seiner Sicht widersprüchlich bzw. nicht konstante in Bezug auf das Kerngeschehen, teilweise unklar, in einem nicht freien Bericht, ungenau sowie in einer stereotypen Art und Weise, detailarm und ohne Gedankensprüche und/oder Querverbindungen, unter außer Acht lassen der räumlichen und zeitlichen Bedingungen sowie ohne einen Bericht von unverstandenen Handlungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit sowie seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich, insbesondere unter Beachtung seiner etwaigen Motivation, hier gerade nicht erlebnisbezogen und insoweit also für das Gericht auch nicht glaubhaft ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ-RR 2003, Seiten 206 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass der Verkäufer gesagt habe, dass zwar nur ein Schlüssel von dem Auto vorhanden sei, der andere Schlüssel sich aber noch bei der Leasingfirma befinden würde.

  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 924/03

    Entscheidung über die Höhe des dem Grunde nach bestehenden

    Auszug aus AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18
    Der Zeuge M... M... hat im Übrigen entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nullhypothese subjektiv aus seiner Sicht widerspruchsfrei und konstant - insbesondere in Bezug auf das Kerngeschehen -, im freien Bericht, homogen, in logischer Konsistenz, quantitativ detailreich und individuell, jedoch auch unter Einräumung von gewissen Erinnerungslücken sowie Schilderungen von nebensächlichen und ungewöhnliche bzw. überflüssigen Details, mit gewissen Gedankensprüngen in ungeordneter Erzählweise mit spontanen Verbesserungen, unter Verknüpfung von räumlichen und zeitlichen Bedingungen, mit Querverbindungen zu ähnlichen Vorgängen sowie inhaltlichen Verflechtungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit und seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich auch unter Beachtung von etwaigen Motivationen erlebnisbezogen sowie sachgerecht, ohne Neigung zu einer Dramatisierung, frei von inneren Widersprüchen (sog. Realitätskriterien ) sowie wohl auch frei von Wahrnehmungsfehlern unter Beachtung von Warnsignalen, und insoweit für das erkennende Gericht glaubhaft - ohne dass dabei eine "Mathematisierung" der Glaubhaftigkeitsbeurteilung vorzunehmen ist - ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass am Tag des Verkaufs des hier streitigen Pkws er, seine Lebensgefährtin und der Kläger sowie eine weitere Person, die der Kläger mitgebracht hatte, anwesend waren.

    Entsprechend diesen Rechtsgrundsätzen hat das Gericht hier aber den persönlichen Eindruck gewonnen, dass der Zeuge D... K... subjektiv aus seiner Sicht widersprüchlich bzw. nicht konstante in Bezug auf das Kerngeschehen, teilweise unklar, in einem nicht freien Bericht, ungenau sowie in einer stereotypen Art und Weise, detailarm und ohne Gedankensprüche und/oder Querverbindungen, unter außer Acht lassen der räumlichen und zeitlichen Bedingungen sowie ohne einen Bericht von unverstandenen Handlungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit sowie seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich, insbesondere unter Beachtung seiner etwaigen Motivation, hier gerade nicht erlebnisbezogen und insoweit also für das Gericht auch nicht glaubhaft ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ-RR 2003, Seiten 206 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass der Verkäufer gesagt habe, dass zwar nur ein Schlüssel von dem Auto vorhanden sei, der andere Schlüssel sich aber noch bei der Leasingfirma befinden würde.

  • OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 4 Ws 163/05

    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überprüfung der Glaubhaftigkeit der

    Auszug aus AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18
    Der Zeuge M... M... hat im Übrigen entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nullhypothese subjektiv aus seiner Sicht widerspruchsfrei und konstant - insbesondere in Bezug auf das Kerngeschehen -, im freien Bericht, homogen, in logischer Konsistenz, quantitativ detailreich und individuell, jedoch auch unter Einräumung von gewissen Erinnerungslücken sowie Schilderungen von nebensächlichen und ungewöhnliche bzw. überflüssigen Details, mit gewissen Gedankensprüngen in ungeordneter Erzählweise mit spontanen Verbesserungen, unter Verknüpfung von räumlichen und zeitlichen Bedingungen, mit Querverbindungen zu ähnlichen Vorgängen sowie inhaltlichen Verflechtungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit und seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich auch unter Beachtung von etwaigen Motivationen erlebnisbezogen sowie sachgerecht, ohne Neigung zu einer Dramatisierung, frei von inneren Widersprüchen (sog. Realitätskriterien ) sowie wohl auch frei von Wahrnehmungsfehlern unter Beachtung von Warnsignalen, und insoweit für das erkennende Gericht glaubhaft - ohne dass dabei eine "Mathematisierung" der Glaubhaftigkeitsbeurteilung vorzunehmen ist - ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass am Tag des Verkaufs des hier streitigen Pkws er, seine Lebensgefährtin und der Kläger sowie eine weitere Person, die der Kläger mitgebracht hatte, anwesend waren.

    Entsprechend diesen Rechtsgrundsätzen hat das Gericht hier aber den persönlichen Eindruck gewonnen, dass der Zeuge D... K... subjektiv aus seiner Sicht widersprüchlich bzw. nicht konstante in Bezug auf das Kerngeschehen, teilweise unklar, in einem nicht freien Bericht, ungenau sowie in einer stereotypen Art und Weise, detailarm und ohne Gedankensprüche und/oder Querverbindungen, unter außer Acht lassen der räumlichen und zeitlichen Bedingungen sowie ohne einen Bericht von unverstandenen Handlungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit sowie seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich, insbesondere unter Beachtung seiner etwaigen Motivation, hier gerade nicht erlebnisbezogen und insoweit also für das Gericht auch nicht glaubhaft ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ-RR 2003, Seiten 206 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass der Verkäufer gesagt habe, dass zwar nur ein Schlüssel von dem Auto vorhanden sei, der andere Schlüssel sich aber noch bei der Leasingfirma befinden würde.

  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 327/02

    Zulässigkeit der Beweiserhebung mit Unterstützung eines Lügendetektors im

    Auszug aus AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18
    Der Zeuge M... M... hat im Übrigen entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nullhypothese subjektiv aus seiner Sicht widerspruchsfrei und konstant - insbesondere in Bezug auf das Kerngeschehen -, im freien Bericht, homogen, in logischer Konsistenz, quantitativ detailreich und individuell, jedoch auch unter Einräumung von gewissen Erinnerungslücken sowie Schilderungen von nebensächlichen und ungewöhnliche bzw. überflüssigen Details, mit gewissen Gedankensprüngen in ungeordneter Erzählweise mit spontanen Verbesserungen, unter Verknüpfung von räumlichen und zeitlichen Bedingungen, mit Querverbindungen zu ähnlichen Vorgängen sowie inhaltlichen Verflechtungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit und seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich auch unter Beachtung von etwaigen Motivationen erlebnisbezogen sowie sachgerecht, ohne Neigung zu einer Dramatisierung, frei von inneren Widersprüchen (sog. Realitätskriterien ) sowie wohl auch frei von Wahrnehmungsfehlern unter Beachtung von Warnsignalen, und insoweit für das erkennende Gericht glaubhaft - ohne dass dabei eine "Mathematisierung" der Glaubhaftigkeitsbeurteilung vorzunehmen ist - ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass am Tag des Verkaufs des hier streitigen Pkws er, seine Lebensgefährtin und der Kläger sowie eine weitere Person, die der Kläger mitgebracht hatte, anwesend waren.

    Entsprechend diesen Rechtsgrundsätzen hat das Gericht hier aber den persönlichen Eindruck gewonnen, dass der Zeuge D... K... subjektiv aus seiner Sicht widersprüchlich bzw. nicht konstante in Bezug auf das Kerngeschehen, teilweise unklar, in einem nicht freien Bericht, ungenau sowie in einer stereotypen Art und Weise, detailarm und ohne Gedankensprüche und/oder Querverbindungen, unter außer Acht lassen der räumlichen und zeitlichen Bedingungen sowie ohne einen Bericht von unverstandenen Handlungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit sowie seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich, insbesondere unter Beachtung seiner etwaigen Motivation, hier gerade nicht erlebnisbezogen und insoweit also für das Gericht auch nicht glaubhaft ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ-RR 2003, Seiten 206 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass der Verkäufer gesagt habe, dass zwar nur ein Schlüssel von dem Auto vorhanden sei, der andere Schlüssel sich aber noch bei der Leasingfirma befinden würde.

  • BGH, 19.06.2002 - 4 StR 206/02

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; schwere Schädigung; Kausalität;

    Auszug aus AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18
    Der Zeuge M... M... hat im Übrigen entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nullhypothese subjektiv aus seiner Sicht widerspruchsfrei und konstant - insbesondere in Bezug auf das Kerngeschehen -, im freien Bericht, homogen, in logischer Konsistenz, quantitativ detailreich und individuell, jedoch auch unter Einräumung von gewissen Erinnerungslücken sowie Schilderungen von nebensächlichen und ungewöhnliche bzw. überflüssigen Details, mit gewissen Gedankensprüngen in ungeordneter Erzählweise mit spontanen Verbesserungen, unter Verknüpfung von räumlichen und zeitlichen Bedingungen, mit Querverbindungen zu ähnlichen Vorgängen sowie inhaltlichen Verflechtungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit und seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich auch unter Beachtung von etwaigen Motivationen erlebnisbezogen sowie sachgerecht, ohne Neigung zu einer Dramatisierung, frei von inneren Widersprüchen (sog. Realitätskriterien ) sowie wohl auch frei von Wahrnehmungsfehlern unter Beachtung von Warnsignalen, und insoweit für das erkennende Gericht glaubhaft - ohne dass dabei eine "Mathematisierung" der Glaubhaftigkeitsbeurteilung vorzunehmen ist - ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass am Tag des Verkaufs des hier streitigen Pkws er, seine Lebensgefährtin und der Kläger sowie eine weitere Person, die der Kläger mitgebracht hatte, anwesend waren.

    Entsprechend diesen Rechtsgrundsätzen hat das Gericht hier aber den persönlichen Eindruck gewonnen, dass der Zeuge D... K... subjektiv aus seiner Sicht widersprüchlich bzw. nicht konstante in Bezug auf das Kerngeschehen, teilweise unklar, in einem nicht freien Bericht, ungenau sowie in einer stereotypen Art und Weise, detailarm und ohne Gedankensprüche und/oder Querverbindungen, unter außer Acht lassen der räumlichen und zeitlichen Bedingungen sowie ohne einen Bericht von unverstandenen Handlungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit sowie seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich, insbesondere unter Beachtung seiner etwaigen Motivation, hier gerade nicht erlebnisbezogen und insoweit also für das Gericht auch nicht glaubhaft ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ-RR 2003, Seiten 206 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass der Verkäufer gesagt habe, dass zwar nur ein Schlüssel von dem Auto vorhanden sei, der andere Schlüssel sich aber noch bei der Leasingfirma befinden würde.

  • LG Düsseldorf, 20.07.2009 - 5 O 259/05

    Arglist bei Angaben ins Blaue hinein im Hinblick auf einen Unfallschaden;

    Auszug aus AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18
    Nur in einem solchen Fall wäre der Kläger vorliegend nämlich berechtigt gewesen von der Beklagten den Ersatz der Kosten für die Anfertigung eines Zweitschlüssels oder evtl. sogar die Kosten für ein neues Fahrzeugschloss zu begehren ( LG Düsseldorf , Urteil vom 20.07.2009, Az.: 5 O 259/05, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 20866 = "juris" ).

    Hat nämlich - so wie hier - ein Verkäufer ein Gebrauchtfahrzeug ausdrücklich nur mit einem Fahrzeugschlüssel verkauft, wobei dies im schriftlichen Kaufvertrag so auch ausdrücklich mit aufgenommen wurde, will er erkennbar durch diese Angabe gerade nicht für einen etwaig vorhandenen Zweit -Schlüssel des Fahrzeuges einstehen, so dass der Käufer dann auch keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer aus dem Fehlen eines Zweit-Schlüssels herleiten kann ( LG Düsseldorf , Urteil vom 20.07.2009, Az.: 5 O 259/05, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 20866 = "juris" ), selbst wenn die Übergabe sämtlicher Fahrzeugschlüssel in der Regel bei einem Verkauf eines Fahrzeugs allgemein üblich ist.

  • AG München, 31.03.2004 - 112 C 12685/03

    Fehlender Masterkey als Sachmangel (§ 434 I 2 Nr. 1 BGB) eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18
    Nach ständiger Rechtsprechung ( BGH , Urteil vom 13.12.2013, Az.: V ZR 58/13, u.a. in: NJW 2014, Seiten 1524 ff.; BGH , Urteil vom 06.03.1996, Az.: IV ZR 383/94, u.a. in: NJW-RR 1996, Seiten 734 f.; OLG Köln , Urteil vom 29.11.2017, Az.: 16 U 86/17, u.a. in: MDR 2018, Seiten 144 f.; OLG Saarbrücken , Urteil vom 17.05.2017, Az.: 2 U 72/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seiten 1454 ff.; OLG Schleswig , Urteil vom 07.04.2017, Az.: 17 U 6/17, u.a. in: SchlHA 2017, Seiten 304 ff. OLG Düsseldorf , Urteil vom 20.02.2015, Az.: I-22 U 159/14, u.a. in: IPRspr 2015, Nr. 22, Seiten 46 f. OLG Brandenburg , Urteil vom 18.06.2014, Az.: 4 U 116/13, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 13060 = "juris" OLG Schleswig , Urteil vom 22.05.2012, Az.: 3 U 69/11, u.a. in: SchlHA 2013, Seiten 64 ff.; OLG München , Urteil vom 26.05.2011, Az.: 23 U 434/11, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 14507 = "juris"; OLG Koblenz , Urteil vom 04.11.2010, Az.: 5 U 883/10, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 555 f.; LG Stuttgart , Urteil vom 18.01.2019, Az.: 23 O 166/18, u.a. in: BeckRS 2019, Nr. 11707 = "juris" AG München , Urteil vom 31.03.2004, Az.: 112 C 12685/03, u.a. in: Schaden-Praxis 2005, Seiten 70 f. ) kann insofern zwar grundsätzlich auch ein Mangel eines Fahrzeugs vorliegen, wenn ein Gebrauchtwagen nur mit einem Fahrzeugschlüssel verkauft wird, obwohl laut Angaben des Fahrzeugherstellers - wie hier unstreitig - bei der Auslieferung des Kraftfahrzeugs als Neufahrzeug stets zwei Originalfahrzeugschlüssel mit übergeben wurden, da das Fehlen eines funktionsfähigen Zweitschlüssels gerade typisch für entwendete Fahrzeuge ist ( OLG Schleswig , Urteil vom 07.04.2017, Az.: 17 U 6/17, u.a. in: SchlHA 2017, Seiten 304 ff. OLG Koblenz , Urteil vom 04.11.2010, Az.: 5 U 883/10, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 555 f.; LG Traunstein , Urteil vom 12.05.2011, Az.: 1 O 3826/10, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 141104 = "juris" ).

    Die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eines Kraftfahrzeuges schließt im Übrigen zwar grundsätzlich auch mit ein, dass der Käufer des Fahrzeugs in der Lage ist, sich einen Zweitschlüssel anfertigen zu lassen, so dass dem Käufer entweder ein sogenannter "Master Key" oder ein "Car-Pass" ausgehändigt werden muss, mit dessen Hilfe er einen Zweitschlüssel herstellen lassen kann ( AG München , Urteil vom 31.03.2004, Az.: 112 C 12685/03, u.a. in: Schaden-Praxis 2005, Seiten 70 f.; Pammler , in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Auflage 2017, § 434 BGB, Rn. 277; Westermann , in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2019, § 434 BGB, Rn. 66 ), jedoch kann der Kläger hier unstreitig bei Eigentumsnachweis und Vorlage des "Car-Passes" (Schlüsselkarte) und Angabe der Fahrgestellnummer bei dem Fahrzeughersteller einen Zweitschlüssel anfertigen lassen.

  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

    Auszug aus AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18
    Nach ständiger Rechtsprechung ( BGH , Urteil vom 13.12.2013, Az.: V ZR 58/13, u.a. in: NJW 2014, Seiten 1524 ff.; BGH , Urteil vom 06.03.1996, Az.: IV ZR 383/94, u.a. in: NJW-RR 1996, Seiten 734 f.; OLG Köln , Urteil vom 29.11.2017, Az.: 16 U 86/17, u.a. in: MDR 2018, Seiten 144 f.; OLG Saarbrücken , Urteil vom 17.05.2017, Az.: 2 U 72/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seiten 1454 ff.; OLG Schleswig , Urteil vom 07.04.2017, Az.: 17 U 6/17, u.a. in: SchlHA 2017, Seiten 304 ff. OLG Düsseldorf , Urteil vom 20.02.2015, Az.: I-22 U 159/14, u.a. in: IPRspr 2015, Nr. 22, Seiten 46 f. OLG Brandenburg , Urteil vom 18.06.2014, Az.: 4 U 116/13, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 13060 = "juris" OLG Schleswig , Urteil vom 22.05.2012, Az.: 3 U 69/11, u.a. in: SchlHA 2013, Seiten 64 ff.; OLG München , Urteil vom 26.05.2011, Az.: 23 U 434/11, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 14507 = "juris"; OLG Koblenz , Urteil vom 04.11.2010, Az.: 5 U 883/10, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 555 f.; LG Stuttgart , Urteil vom 18.01.2019, Az.: 23 O 166/18, u.a. in: BeckRS 2019, Nr. 11707 = "juris" AG München , Urteil vom 31.03.2004, Az.: 112 C 12685/03, u.a. in: Schaden-Praxis 2005, Seiten 70 f. ) kann insofern zwar grundsätzlich auch ein Mangel eines Fahrzeugs vorliegen, wenn ein Gebrauchtwagen nur mit einem Fahrzeugschlüssel verkauft wird, obwohl laut Angaben des Fahrzeugherstellers - wie hier unstreitig - bei der Auslieferung des Kraftfahrzeugs als Neufahrzeug stets zwei Originalfahrzeugschlüssel mit übergeben wurden, da das Fehlen eines funktionsfähigen Zweitschlüssels gerade typisch für entwendete Fahrzeuge ist ( OLG Schleswig , Urteil vom 07.04.2017, Az.: 17 U 6/17, u.a. in: SchlHA 2017, Seiten 304 ff. OLG Koblenz , Urteil vom 04.11.2010, Az.: 5 U 883/10, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 555 f.; LG Traunstein , Urteil vom 12.05.2011, Az.: 1 O 3826/10, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 141104 = "juris" ).

    Darüber hinaus führt grundsätzlich auch nur die vollständige Schlüsselübergabe zum Besitz an dem dazugehörigen Fahrzeug ( BGH , Urteil vom 13.12.2013, Az.: V ZR 58/13, u.a. in: NJW 2014, Seiten 1524 ff.; BGH , Urteil vom 20.09.2004, Az.: II ZR 318/02, u.a. in: NJW-RR 2005, Seiten 280 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 18.06.2014, Az.: 4 U 116/13, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 13060 = "juris" OLG Schleswig , Urteil vom 22.05.2012, Az.: 3 U 69/11, u.a. in: SchlHA 2013, Seiten 64 ff. ) und kann der Verlust eines Fahrzeugschlüssels im Falle eines Unfalls bei einer "Spritztour" eines Dritten mit diesem Fahrzeug aufgrund des von ihm benutzten Zweit-Schlüssels sogar zu einer berechtigten Leistungskürzung des Versicherers bis auf "null" führen ( LG Traunstein , Urteil vom 12.05.2011, Az.: 1 O 3826/10, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 141104 = "juris"; LG Kleve , Urteil vom 13.01.2011, Az.: 6 S 79/10, u.a. in: r + s 2011, Seiten 206 f. ), so dass es bei Kraftfahrzeugen grundsätzlich als übliche Vertragsbedingung anzusehen ist, dass der Käufer des Fahrzeugs von dem Verkäufer auch alle Original-Schlüssel für dieses Kraftfahrzeug ausgehändigt bekommt.

  • LG Stuttgart, 18.01.2019 - 23 O 166/18

    Gutgläubiger Eigentumserwerb beim Gebrauchtwagenkauf: Voraussetzungen grober

    Auszug aus AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18
    Nach ständiger Rechtsprechung ( BGH , Urteil vom 13.12.2013, Az.: V ZR 58/13, u.a. in: NJW 2014, Seiten 1524 ff.; BGH , Urteil vom 06.03.1996, Az.: IV ZR 383/94, u.a. in: NJW-RR 1996, Seiten 734 f.; OLG Köln , Urteil vom 29.11.2017, Az.: 16 U 86/17, u.a. in: MDR 2018, Seiten 144 f.; OLG Saarbrücken , Urteil vom 17.05.2017, Az.: 2 U 72/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seiten 1454 ff.; OLG Schleswig , Urteil vom 07.04.2017, Az.: 17 U 6/17, u.a. in: SchlHA 2017, Seiten 304 ff. OLG Düsseldorf , Urteil vom 20.02.2015, Az.: I-22 U 159/14, u.a. in: IPRspr 2015, Nr. 22, Seiten 46 f. OLG Brandenburg , Urteil vom 18.06.2014, Az.: 4 U 116/13, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 13060 = "juris" OLG Schleswig , Urteil vom 22.05.2012, Az.: 3 U 69/11, u.a. in: SchlHA 2013, Seiten 64 ff.; OLG München , Urteil vom 26.05.2011, Az.: 23 U 434/11, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 14507 = "juris"; OLG Koblenz , Urteil vom 04.11.2010, Az.: 5 U 883/10, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 555 f.; LG Stuttgart , Urteil vom 18.01.2019, Az.: 23 O 166/18, u.a. in: BeckRS 2019, Nr. 11707 = "juris" AG München , Urteil vom 31.03.2004, Az.: 112 C 12685/03, u.a. in: Schaden-Praxis 2005, Seiten 70 f. ) kann insofern zwar grundsätzlich auch ein Mangel eines Fahrzeugs vorliegen, wenn ein Gebrauchtwagen nur mit einem Fahrzeugschlüssel verkauft wird, obwohl laut Angaben des Fahrzeugherstellers - wie hier unstreitig - bei der Auslieferung des Kraftfahrzeugs als Neufahrzeug stets zwei Originalfahrzeugschlüssel mit übergeben wurden, da das Fehlen eines funktionsfähigen Zweitschlüssels gerade typisch für entwendete Fahrzeuge ist ( OLG Schleswig , Urteil vom 07.04.2017, Az.: 17 U 6/17, u.a. in: SchlHA 2017, Seiten 304 ff. OLG Koblenz , Urteil vom 04.11.2010, Az.: 5 U 883/10, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 555 f.; LG Traunstein , Urteil vom 12.05.2011, Az.: 1 O 3826/10, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 141104 = "juris" ).

    Zwar steht einem gutgläubigen Erwerb gemäß § 932 BGB insofern wohl grundsätzlich noch nicht entgegen, wenn der Erwerber den Zweitschlüssel nicht sofort erhält, sondern sich vom Autohaus eine kurzfristige Nachsendung oder Nachreichung ausdrücklich zusagen lässt ( BGH , Urteil vom 06.03.1996, Az.: IV ZR 383/94, u.a. in: NJW-RR 1996, Seiten 734 f.; OLG Köln , Urteil vom 29.11.2017, Az.: 16 U 86/17, u.a. in: MDR 2018, Seiten 144 f.; OLG Saarbrücken , Urteil vom 17.05.2017, Az.: 2 U 72/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seiten 1454 ff.; OLG München , Urteil vom 26.05.2011, Az.: 23 U 434/11, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 14507 = "juris"; LG Stuttgart , Urteil vom 18.01.2019, Az.: 23 O 166/18, u.a. in: BeckRS 2019, Nr. 11707 = "juris" ).

  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 383/94

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines

  • OLG Brandenburg, 18.06.2014 - 4 U 116/13

    Sachenrecht: Herausgabeanspruch des Eigentümers; Anforderungen an die Annahme

  • LG Traunstein, 12.05.2011 - 1 O 3826/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung

  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 2 U 72/16

    Gutgläubiger Eigentumserwerb: Rechtliches Interesse an der Feststellung des

  • OLG Schleswig, 22.05.2012 - 3 U 69/11

    Sport-Cabrio mit Schleife - geschenkt ist nicht gleich geschenkt

  • OLG Köln, 29.11.2017 - 16 U 86/17

    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs eines dem Veräußerer nicht gehörenden

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2015 - 22 U 159/14

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - fortbestehender SIS-Eintrag als Rechtsmangel

  • OLG München, 26.05.2011 - 23 U 434/11

    Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs: Gutgläubiger Eigentumserwerb an einem

  • BGH, 05.03.2014 - VIII ZR 205/13

    Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage

  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 24 U 143/17

    Haftung eines Wach- und Sicherheitsdienstleisters wegen des Verlustes von

  • LG Münster, 22.09.2009 - 3 S 48/09

    Kriterien für die Abgrenzung einer Beschaffenheitsvereinbarung bei Abgabe einer

  • OLG Schleswig, 07.04.2017 - 17 U 6/17

    Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs: Rechtsschutzbedürfnis für

  • LG Kiel, 13.08.2014 - 9 O 262/13

    Gebrauchtwagenverkauf über ebay: Gewährleistung des Verkäufers für eine

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 318/02

    Auslegung einer Sicherungsvereinbarng

  • BGH, 13.03.2013 - VIII ZR 186/12

    Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

  • OLG Koblenz, 04.11.2010 - 5 U 883/10

    Eigentumserwerb beim Gebrauchtwagenkauf: Fehlender gutgläubiger Erwerb eines im

  • LG Wuppertal, 20.02.2014 - 12 O 51/10

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über Versuchsfahrzeuge mangels Nutzbarkeit im

  • OLG Brandenburg, 13.06.2007 - 13 U 162/06

    Kaufvertrag: Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag wegen Sachmangels

  • LG Kleve, 13.01.2011 - 6 S 79/10

    Leistungsfreiheit eines Versicherers bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung

  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94

    Zusicherung einer Eigenschaft bei der Lieferung von Fertigbeton

  • BGH, 02.11.2010 - VIII ZR 287/09

    Gebrauchtwagenkauf: Beschaffenheitsvereinbarung aufgrund des einschränkenden

  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs

  • BGH, 28.11.1994 - VIII ZR 53/94

    Zusicherung von Eigenschaften beim Neuwagenkauf; Umfang des großen

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