Rechtsprechung
LG Stuttgart, 04.12.2009 - 31 O 117/09 KfH |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Gemeinschaftsrechtswidriger Vertrieb eines Fruchtsaftgetränks aus der Guanabana-Frucht; Einwand der "unclean hands" gegen die Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Bewerbens und Verkaufens eines die Guanabana-Frucht enthaltenden Getränks im geschäftlichen Verkehr ohne eine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung (VO 258/97/EG); Annahme eines neuartigen Lebensmittels i.S.d. Novel-Food-Verordnung bei einem ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG
Vertrieb von Getränken ohne Zulassung nach der europäischen Novel-Food-VO - ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Rechtswidriger Vertrieb eines Getränks aus Guanabana
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Online-Vertrieb von Getränk "X Guanabana" ohne Zulassung
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
Saftgetränk Guanabana darf ohne Zulassung nach Novel-Food-Verordnung nicht vertrieben werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06
Gebäckpresse
Auszug aus LG Stuttgart, 04.12.2009 - 31 O 117/09
Da der vom Kläger vorgetragene Wettbewerbsverstoß im Jahr 2008 begangen wurde, besteht der Unterlassungsanspruch nur, wenn sich die Handlung sowohl nach dem bis Ende 2008 als auch nach dem ab 2009 geltenden Recht als wettbewerbswidrig erweist (vgl. BGH GRUR 2009, 79, 82). - BGH, 22.11.2007 - I ZR 77/05
Fruchtextrakt
Auszug aus LG Stuttgart, 04.12.2009 - 31 O 117/09
Solche Marktverhaltensregeln sind auch die Bestimmungen der Novel-Food-Verordnung, wonach Erzeugnisse, die unter ihren Anwendungsbereich fallen, nicht ohne Zulassung vertrieben werden dürfen (BGH GRUR 2008, 625 - Tz. 11).