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   LG Köln, 24.10.2013 - 31 O 212/13   

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https://dejure.org/2013,31772
LG Köln, 24.10.2013 - 31 O 212/13 (https://dejure.org/2013,31772)
LG Köln, Entscheidung vom 24.10.2013 - 31 O 212/13 (https://dejure.org/2013,31772)
LG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 31 O 212/13 (https://dejure.org/2013,31772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Aus dem Unternehmen bereits ausgeschiedener Mitarbeiter haftet für Markenverstöße des Unternehmens, wenn diese unter einer noch auf ihn registrierten Domain erfolgen

  • stroemer.de

    Aztekenofen

  • kanzlei.biz

    Zur Haftung eines Mitarbeiters für Markenverstöße unter der Domain des Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung von Mitarbeitern für Markenverstöße

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 112/10

    Castell/VIN CASTEL

    Auszug aus LG Köln, 24.10.2013 - 31 O 212/13
    Insoweit wird der Verkehr dem Gesamteindruck nach das verwendete Zeichen »Aztekenofen« mit der eingetragenen Marke »Azteken« für Gartenöfen aus Ton gleichsetzen, also in der benutzten Form noch dieselbe Marke erblicken, so dass die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändern (vgl. BGH GRUR 2013, 68, 69 - CastelININ CASTEL; BGH GRUR 2009, 775 -Augsburger Puppenkiste).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus LG Köln, 24.10.2013 - 31 O 212/13
    Abweichend von ihrer Auffassung genügten die vorgetragenen Benutzungshandlungen auch zur Rechtserhaltung, da der geschützten Wortmarke nur der beschreibende Begriff »Ofen« hinzugefügt wurde, diesem jedoch der Verkehr keine eigene kennzeichnende Wirkung beimessen wird (BGH GRUR 2009, 772, 775 - Augsburger Puppenkiste).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus LG Köln, 24.10.2013 - 31 O 212/13
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit von Waren oder Dienstleistungen und / oder eine besondere Bekanntheit der älteren Marke ausgeglichen werden, während umgekehrt ein höherer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Angreifermarke nur schwach und / oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand größer ist (st. Rspr., vgl. nur BGH GRUR 2012, 1040, 1042 - pjur/pure; BGH GRUR 1999, 245, 246 - LIBERO).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92

    "WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in

    Auszug aus LG Köln, 24.10.2013 - 31 O 212/13
    Das Zeichen der Klägerin weist auch eine jedenfalls durchschnittliche Kennzeichnungskraft auf und wurde von den Beklagten markenmäßig (vgl. BGH GRUR 1994, 908, 911 - WIR IM SÜDWESTEN; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Auflage 2010, § 14, Rn. 156) verwendet.
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

    Auszug aus LG Köln, 24.10.2013 - 31 O 212/13
    Dabei ist auf den Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen abzustellen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Verkehr die jeweiligen Bezeichnungen regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und deshalb die übereinstimmenden Merkmale in einem undeutlichen Erinnerungseindruck stärker ins Gewicht fallen als die Unterschiede (vgl. BGH GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

    Auszug aus LG Köln, 24.10.2013 - 31 O 212/13
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit von Waren oder Dienstleistungen und / oder eine besondere Bekanntheit der älteren Marke ausgeglichen werden, während umgekehrt ein höherer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Angreifermarke nur schwach und / oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand größer ist (st. Rspr., vgl. nur BGH GRUR 2012, 1040, 1042 - pjur/pure; BGH GRUR 1999, 245, 246 - LIBERO).
  • OLG Köln, 21.03.2014 - 6 U 181/13

    "Aztekenofen"

    Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 24.10.2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 212/13 - dahingehend abgeändert, dass die Verurteilung der Beklagten zu 1) und 2) gemäß Ziff. IV (Rückruf) und V (Vernichtung) des Tenors entfällt und die Klage auch insoweit abgewiesen wird.
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