Rechtsprechung
LG Köln, 21.06.2012 - 31 O 25/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Wenn der Groupon-Gutschein für die massiv preisreduzierte Zahnbehandlung wettbewerbswidrig ist
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kurzfassungen/Presse (13)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Werberecht: Zahnärzte dürfen mit dem LG Köln keine Gutscheine bei Groupon anbieten!
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Rabattwerbung von Zahnärzten bei Groupon und DailyDeal unzulässig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß durch Groupon-Gutschein für günstige kosmetische Zahnbehandlung durch einen Zahnarzt
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Dumpingpreise eines Zahnarztes
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Übertriebenes Anpreisen von Arztleistung auf GROUPON und DailyDeal rechtswidrig
- zm-online.de (Pressebericht, 06.08.2012)
Kammer Nordrhein erfolgreich gegen Groupon-Werbung
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
Groupon - Werben bis der Zahnarzt kommt
- jusmedicus.de (Kurzinformation)
Die Werbung eines Zahnarztes über ein Gutscheinportal im Internet für Zahnaufhellung mit Rabatten und zu Festpreisen ist unzulässig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Werbemaßnahmen eines Zahnarztes können wettbewerbswidrig sein - Wettbewerbsrecht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anpreisende Werbung zahnärztlicher Leistungen ist wettbewerbswidrig - Wettbewerbsrecht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit von Zahnärzte- Werbung mit Gutscheinen im Internet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gutscheinangebote auf Internetplattformen für Zahnärzte gefährlich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zahnreinigung für 19 €/Bleaching für 149 €: Zahnarztwerbung bei Groupon und Daily Deal ist wettbewerbswidrig - Verbot der reklamehaften und anpreisenden Werbung durch Berufsordnung der Zahnärzte
Papierfundstellen
- MMR 2012, 682
- K&R 2012, 628
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 6 U 136/15
Wettbewerbsverstoß durch Angebot von Zahnreinigungs- und Bleachingleistungen zum …
Das OLG München (Urteil vom 07.03.2013 - 29 U 3359/12 = BeckRS 2015, 03056) sowie das Landgericht Köln (Urteile vom 21.06.2012, Az. 31 O 25/12 und 31 O 767/11 = ZMGR 2012, 362) haben bereits ausdrücklich festgestellt, dass Festpreisangebote für kosmetische Zahnreinigungen gegen § 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ verstoßen.