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   LG Köln, 13.04.2021 - 31 O 36/21   

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https://dejure.org/2021,15822
LG Köln, 13.04.2021 - 31 O 36/21 (https://dejure.org/2021,15822)
LG Köln, Entscheidung vom 13.04.2021 - 31 O 36/21 (https://dejure.org/2021,15822)
LG Köln, Entscheidung vom 13. April 2021 - 31 O 36/21 (https://dejure.org/2021,15822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Cookie- Verwendung - Keine Zustimmung allein durch Nutzung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu" ist wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß durch Cookie-Banner wenn Nutzer durch weitere Nutzung der Website konkludent dem Setzen technisch nicht notwendiger Cookies zustimmt

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Weitere Nutzung der Website = Zustimmung zu Cookies ist unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Cookie-Banner "Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie... zu" ist rechtswidrig

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 749
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 7/16

    Einwilligung in die Speicherung von Cookies

    Auszug aus LG Köln, 13.04.2021 - 31 O 36/21
    Der Antragsteller ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG aktiv legitimiert (vgl. BGH, Urt. v. 28.05.2020 - I ZR 7/16, NJW 2020, 2540 Rn. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Vorschrift dahingehend richtlinienkonform auszulegen, dass der Diensteanbieter Cookies zur Erstellung von Nutzungsprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung nicht einsetzen darf, wenn die Einwilligung des Nutzers mittels eines voreingestellten Ankreuzkästchens eingeholt wird, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss (BGH, Urt. v. 28.05.2020 - I ZR 7/16, NJW 2020, 2540 Rn. 52).

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 45/15

    Streitwertbemessung: Verbandsklage auf Unterlassung der Verwendung einzelner

    Auszug aus LG Köln, 13.04.2021 - 31 O 36/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes richtet sich der Verfahrenswert in Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung einer gesetzwidrigen Allgemeinen Geschäftsbedingung, nicht hingegen nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Verbotes einer Klausel (siehe nur BGH, Bes. v. 29.07.2015 - IV ZR 45/15).
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