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   LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16   

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LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16 (https://dejure.org/2019,82900)
LG Köln, Entscheidung vom 24.09.2019 - 31 O 414/16 (https://dejure.org/2019,82900)
LG Köln, Entscheidung vom 24. September 2019 - 31 O 414/16 (https://dejure.org/2019,82900)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Auszug aus LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 951 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III, jeweils m.w.N.).

    Dafür wiederum ist maßgeblich, ob sich das unter Rückgriff auf vorhandene Formen und Stilelemente entwickelte Leistungsergebnis von anderen vergleichbaren Erzeugnissen in einem Maß abhebt, dass hierdurch im angesprochenen Verkehr die Vorstellung ausgelöst wird, dieses Produkt stamme aus einem bestimmten Betrieb (BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III, jeweils m.w.N.).

    Derartige Gestaltungsmerkmale können in ihrem Zusammenwirken eine wettbewerbliche Eigenart verstärken oder begründen, da diese von dem Gesamteindruck abhängt, den die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des jeweiligen Erzeugnisses vermitteln (BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; GRUR 2013, 951 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (vgl. BGH GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III).

  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03

    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei Verzicht des

    Auszug aus LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16
    Diese Ungewissheit entsteht regelmäßig, wenn sich die Gegenseite eines über die Klageforderung hinausgehenden Anspruchs berühmt (BGH, NJW 2006, 2780).

    Damit wird ausgeschlossen, dass diese Forderung zum Gegenstand eines neuerlichen Rechtsstreits gemacht wird (BGH NJW 2006, 2780).

    Es entfällt aber nicht schon durch eine einseitige Erklärung des Gegners, er werde keine weiteren Ansprüche geltend machen (BGH NJW 2006, 2780; OLG Köln, Beschluss vom 07. Februar 2011 - I-6 W 22/11 -, juris).

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

    Auszug aus LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 951 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III, jeweils m.w.N.).

    Derartige Gestaltungsmerkmale können in ihrem Zusammenwirken eine wettbewerbliche Eigenart verstärken oder begründen, da diese von dem Gesamteindruck abhängt, den die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des jeweiligen Erzeugnisses vermitteln (BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; GRUR 2013, 951 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III).

    Bei dieser Abwägung sind unter anderem das Interesse des Herstellers des Originalerzeugnisses an der Vermeidung einer Herkunftstäuschung, das Interesse der Wettbewerber an der Nutzung nicht unter Sonderrechtsschutz stehender Gestaltungselemente sowie das Interesse der Abnehmer an einem Preis- und Leistungswettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern zu berücksichtigen (vgl. BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, m.w.N.).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 951 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III, jeweils m.w.N.).

    Derartige Gestaltungsmerkmale können in ihrem Zusammenwirken eine wettbewerbliche Eigenart verstärken oder begründen, da diese von dem Gesamteindruck abhängt, den die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des jeweiligen Erzeugnisses vermitteln (BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; GRUR 2013, 951 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III).

    Abzustellen ist nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE).

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16
    Dabei muss das nachgeahmte Produkt eine gewisse Bekanntheit haben (vgl. BGH, GRUR 2007, 984 - Gartenliege, m.w.N.).

    Ein solcher Hinweis könnte beispielsweise darin liegen, dass die Beklagte zuvor Originalprodukte der Klägerin vertrieben hat (vgl. BGH, GRUR 2007, 984 - Gartenliege) oder die Parteien früher einmal durch einen Lizenzvertrag verbunden waren (BGH GRUR 2019, 196 - Industrienähmaschinen).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

    Auszug aus LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 951 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III, jeweils m.w.N.).

    Dafür wiederum ist maßgeblich, ob sich das unter Rückgriff auf vorhandene Formen und Stilelemente entwickelte Leistungsergebnis von anderen vergleichbaren Erzeugnissen in einem Maß abhebt, dass hierdurch im angesprochenen Verkehr die Vorstellung ausgelöst wird, dieses Produkt stamme aus einem bestimmten Betrieb (BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16
    Eine solche ist gegeben, wenn nach dem Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Erzeugnisse die Nachahmung nur geringfügige Abweichungen vom Original aufweist (BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst; GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil).

    Dabei kommt es darauf an, ob gerade die übernommenen Gestaltungsmittel die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts begründen (BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil).

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16
    Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs genügt bereits die objektive , nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 144 unter Hinweis auf EuGH, GRUR 2002, 692 - Hölterhoff; GRUR 2003, 55 - Arsenal Football Club).
  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 71/17

    Erforderlichkeit von über eine fast identische Nachahmung hinausgehenden

    Auszug aus LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16
    Ein solcher Hinweis könnte beispielsweise darin liegen, dass die Beklagte zuvor Originalprodukte der Klägerin vertrieben hat (vgl. BGH, GRUR 2007, 984 - Gartenliege) oder die Parteien früher einmal durch einen Lizenzvertrag verbunden waren (BGH GRUR 2019, 196 - Industrienähmaschinen).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH, GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 191/15

    Markenzeichenschutz: Markenmäßige Verwendung einer dem Verkehr nicht als

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15

    Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06

    OSTSEE-POST

  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 168/09

    Negative Feststellungsklage des Abgemahnten: Feststellungsinteresse bei Erhebung

  • BGH, 25.02.2010 - I ZB 19/08

    Malteserkreuz II

  • OLG Köln, 07.02.2011 - 6 W 22/11

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen eine unberechtigte Abmahnung

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

  • OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13

    Aufmachung von Waffelschnitten - "Knoppers"

  • OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 197/16

    Unterlassungsansprüche eines Modeunternehmens wegen Nachahmung einer Jeans

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

  • OLG Köln, 11.09.2020 - 6 U 240/19

    Zulässigkeit der Nutzung eines aus vier Würfeln bestehenden Zeichens für

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.09.2019 (31 O 414/16) abgeändert und.

    festzustellen, dass die Klägerin keinen Anspruch aus der deutschen Positionsmarke DPMA Nr. 30 2017 034 043 gegen die Beklagte hat, 1. dass die Beklagte es unterlässt, geschäftlich handelnd auf Sportbekleidung vier in einer Reihe angeordnete Würfel zu vertreiben, wie auf Seite 2 der Klage LG Köln 31 O 414/2016 vom 08.12.2016 wiedergegeben;.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.09.2019 (31 O 414/16) abzuändern und.

    das Urteil des Landgerichts Köln 31 O 414/16 im klagezusprechenden Umfang aufzuheben und.

    dass die Klägerin keinen Anspruch aus der deutschen Positionsmarke DPMA Nr. 30 2017 034 043 gegen die Beklagte hat, 1. dass die Beklagte es unterlässt, geschäftlich handelnd auf Sportbekleidung vier in einer Reihe angeordnete Würfel zu vertreiben, wie auf Seite 2 der Klage LG Köln 31 O 414/2016 vom 08.12.2016 wiedergegeben;.

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